HE:Struktur/AG/Presse/PM-2008-12-05 Petitionsrecht
Piratenpartei Hessen unterstützt Petition zur Änderung des Petitionsrechts
Stefan Hermes, Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Hessen reicht Petition zur Änderung des Petitionsrechts ein.
Ziel der Petition ist, dass eine öffentliche Petition auch dann veröffentlicht wird, wenn bereits eine sachgleiche (nicht-öffentliche) Einzelpetition vorliegt. Die Piratenpartei Hessen unterstützt ihn hierbei und bittet alle Piraten, Bürgerinnen und Bürger bundesweit, die Petition mitzuzeichnen, sobald sie veröffentlicht ist.
Anlass der Petition ist, dass eine weitere Petition von Hermes mit einer sachgleichen, nicht-öffentlichen Petition zusammengelegt wurde und somit keine Möglichkeit mehr besteht, die von ihm eingestellte zu zeichnen.
Christian Hufgard, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Hessen, hierzu: "Transparenz in der Politik ist eines der Kernthemen der Piratenpartei. Insofern ist es selbstverständlich, dass wir unseren politischen Geschäftsführer hier voll und ganz unterstützen. Es mutet schon sehr merkwürdig an, wenn eine öffentliche Petition ohne Probleme mit einer nicht öffentlichen zusammengelegt werden kann und somit den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit genommen wird, ihrem Willen Ausdruck zu verleihen und sie zu unterstützen."
"Die Möglichkeit, auf Petitionen zu verlinken, wurde in der Vergangenheit von namhaften Medien des öfteren verwendet, siehe etwa die Berichterstattung zur Vorratsdatenspeicherung." erläutert Hermes. "Derzeitig behindert die Existenz einer sachgleichen nicht-öffentlichen Petition den öffentlichen Diskurs. In der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen gem. Ziff 7.1 (4) der Verfahrensgrundsätze heißt es unter Punkt 4.b) 'Von einer Veröffentlichung kann abgesehen werden, insbesondere wenn [...] sich bereits eine sachgleiche Petition in der parlamentarischen Prüfung befindet'.
Dieser Punkt bezieht sich auf jegliche Petition, da in der Richtlinie andernorts explizit 'öffentliche Petitionen' referenziert werden.
Eine Mitzeichnung einer öffentlichen Petition kann somit durch Einreichen einer beliebigen Einzelpetition zum Sachgebiet unmöglich gemacht werden und somit die öffentliche Wahrnehmung einer an sich formgerechten öffentlichen Petition verhindern. Dieser Mißstand muss behoben werden."
Der vollständige Wortlaut der Petition ist schon vorab unter http://hessen.klarmachen-zum-aendern.de/Oeffentliche_Petition_zur_Aenderung_des_Petitionsrechts veröffentlicht worden.
Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/rili.pdf