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HE:Programmentwurf/2013.1/Konsolidierung/Tierschutz

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  • Die Piratenpartei Hessen erkennt Tiere als schutzwürdige Wesen an gegenüber denen der Mensch eine besondere Verantwortung trägt. Besserer Tierschutz soll nicht nur durch konkretere und besser umgesetzte Vorschriften erreicht werden sondern auch durch Bildung und Aufklärung, die jeden Menschen zu einem verantwortungsvollem Umgang mit Tieren befähigt.

Tierschutz in der Nutztierhaltung

  • Wir setzen uns für die gesetzliche Festschreibung höherer Mindeststandards in der Nutztierhaltung ein. Als erste Grundlage sollen die bisher für die Biozertifizierung festgelegten Kriterien gelten. Auf Dauer sollen die optimalen Haltungsstandards aufgrund wissenschaftlicher Grundlagen erarbeitet werden und die geltenden Regelungen sukzessiv erhöht werden.
  • Das bestehende Tierschutzgesetz legt zwar Grundregeln fest, bietet aber einen zu weiten Interpretationsspielraum, wie z.B. "vermeidbare Leiden oder Schäden". Tiere müssen ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Dazu gehören ausreichend Bewegungsfreiheit, Beschäftigungsmöglichkeiten und Auslauf. In Zusammenarbeit mit Tierärzten, Hygienetierärzten und Ernährungswissenschaftlern sind verbindliche Standards zur Unterbringung, Haltung und Ernährung der Tiere zu erarbeiten, deren Einhaltung kontrolliert wird. Eine Genehmigung für neu zu errichtende Anlagen konzentrierter Tierhaltung darf nur nach sorgfältiger Prüfung auf Einhaltung dieser Anforderungen erteilt werden. Bestehende Haltungen sind auf diese Anforderungen zu überprüfen.
  • Industrielle Massentierhaltung führt in der Praxis zu unhaltbaren Zuständen. Neben dem unwürdigen Dasein der Tiere entstehen für den Verbraucher erhebliche Gefahren für die Gesundheit. Deshalb wollen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern und transparente, ökologisch sinnvolle Prozesse etablieren.
  • Bei Neuerrichtung von Anlagen konzentrierter Tierhaltung sind die Bürger der betroffenen Region von Anfang an zu informieren und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.
  • Wir fordern hier ein konsequentes Eingreifen der Behörden bei Verstößen gegen das Tierrecht oder gegen Umwelt- und Naturschutzauflagen. Die Unabhängigkeit der Kontrolleure einhergehend mit der Befugnis zu Sanktionen bei Verstößen ist in allen Bereichen zu gewährleisten. Unangemeldete Kontrollen haben die Regel zu sein und nicht die Ausnahme.

Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen

  • Wir befürworten die Einführung eines Verbandsklagerechtes für anerkannte Tierschutzorganisationen. Tiere können als Lebewesen nicht selbst für ihre Rechte eintreten, daher sind sie auf eine Vertretung in Form von Verbänden angewiesen. Obwohl Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassungsrang haben, ist bisher keine entsprechende Gesetzgebung existent. Wir setzen uns dafür ein, dass das Land Hessen im Bundesrat entsprechende Initiativen zur Gesetzgebung anregt bzw. Teile der Regelungen auf Landesebene verankert werden.

Tierschutz in der Schule

  • Wir befürworten eine schulische Ausbildung, welche die Lernenden befähigt, Mitverantwortung für die Erhaltung und den Schutz einer natürlichen Umwelt zu übernehmen. Der Tierschutz ist ein zentraler Bestandteil dieser Verantwortung und deshalb besonders förderungswürdig.

Verbot der Wildtierhaltung in Zirkusbetrieben

  • Wir setzen uns für ein Verbot der Wildtierhaltung in Zirkusbetrieben ein.
  • Eine artgerechte Wildtierhaltung ist innerhalb eines Zirkusbetriebes nicht möglich. Die Ansprüche an Haltung, Pflege, Ernährung, Betreuung und Sachkunde der Halter können in reisenden Unternehmen nicht erfüllt werden.