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HE:Programmentwurf/2013.1/Konsolidierung/Integration und Inklusion
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- Wir hessischen Piraten setzen uns für eine Gesellschaft ein, die weder Barrieren noch Hürden errichtet oder zulässt. Eine Gesellschaft, in der sich Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Nationalität sowie körperlichen, psychischen, geistigen und sonstigen Unterschieden, frei von Diskriminierung und Stigmatisierung mit den gleichen Chancen entfalten können.
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
- Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen unterstreicht das allgemeine Menschenrecht, an Bildung und anderen Lebensbereichen gleichberechtigt teilhaben zu können – unabhängig von Herkunft, Nationalität, Behinderung oder anderen Besonderheiten. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 ist diese zum übergeordneten deutschen Recht geworden und Bund und Länder sind damit dazu verpflichtet, sie zu berücksichtigen und umzusetzen. In die Konvention sind wichtige Lebenserfahrungen von Menschen mit Behinderungen und wesentliche Positionen der Behindertenverbände aus vielen Ländern eingegangen und es gelang erstmalig, diese als grundlegende Menschen- und Bürgerrechte zu definieren. Nun müssen die deutschen Gesetze angepasst werden.
- Wir wollen eine Gesellschaft gestalten, in der niemand ausgegrenzt wird, in der alle ihre Chancen zur Entfaltung ihrer Fähigkeiten bekommen, in der Kinder willkommen sind, Alte nicht aufs Altenteil abgeschoben werden und Menschen mit Behinderungen nicht ausgesondert, in der Armut der Vergangenheit angehört, in der die Zukunft nicht verplant, sondern aktiv gestaltet wird.
- Wir wollen allen Menschen – unabhängig von seiner sexueller Identität, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seines Alters oder seiner Behinderung – Zugang zu den zentralen gesellschaftlichen Ressourcen verschaffen: zu Arbeit, Bildung, kulturellem Leben und demokratischer Mitbestimmung.
- Auf dem Weg dahin ist noch viel zu tun, damit Barrierefreiheit erreicht wird, also Menschen mit Behinderungen Zugang zu bestmöglicher Bildung, existenzsichernder Erwerbsarbeit und ungehinderter Teilhabe am politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.
- Wir streben ein inklusives Schulsystem an, wie es die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung einfordert. Schulen müssen generell barrierefrei ausgebaut sein. Wir wollen Schulen personell und räumlich so ausstatten, dass sie die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen umsetzen können. Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung haben ein Recht auf inklusive Bildung aber auch die Wahlfreiheit ob Sie in eine Regelschule oder Förderschule gehen möchten. Einen Ressourcenvorbehalt lehnen wir ab.
- Zur Umsetzung wollen wir die Rahmenbedingungen insbesondere den finanziellen Rahmen deutlich verbessern und klar regeln.
- Die PIRATEN Hessen setzen sich für eine zeitnahe Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Sie beinhaltet die Inklusion von behinderten Menschen und der damit verbunden Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen und einem selbstbestimmten Leben. Umsetzungsschwierigkeiten sollen zusammen mit den Betroffenen, z. B. mit dem Außerparlamentarischen Bündnis für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen gelöst werden. Die Piraten setzten sich dafür ein, dass die UN-Behindertenrechtskonvention auch ein fester Bestandteil der Piratenpolitik ist und möglichst zeitnah und allumfassend umgesetzt wird, innerhalb unserer Partei und auch in der politischen Arbeit.
Barrierefreies Notrufsystem
- Die Piratenpartei Hessen setzt sich für die zeitnahe Einführung eines flächendeckenden barrierefreien Notruf- und Informationssystems per Mobilfunk ein.
Anmerkung
- Kapitel verschoben (PA-008d)
Barrierefreiheit beim Hessischen Rundfunk
Die Piratenpartei Deutschland, Landesverband Hessen, setzt sich für die deutliche Erhöhung der Untertitelung im Programm des Hessischen Rundfunks ein. Des weiteren wird auf echte 1:1 Untertitelung geachtet, ohne Verkürzungen. In allen Sendungen, mit Ausnahme von Spielfilmen, wird ein Gebärdensprachdolmetscher zusätzlich zum Angebot der Untertitel in ausreichender Größe eingeblendet. Nach technischer Möglichkeit optional ausblendbar durch den einzelnen Zuschauer. Die Einblendung von Gebärdensprachdolmetschern beginnt mit der Sendung "hessenschau" und wird kontinuierlich, wie bei den Untertiteln, ausgebaut. Dem Hessischen Rundfunk sind für die Umsetzung genug Personal und finanzielle Mittel aus den Einnahmen des Rundfunkbeitrages zur Verfügung zu stellen.
Nach § 3 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag sollen Kommunikationsbehinderte (Gehörlose, Schwerhörige, Sehbehinderte und Blinde) ab 2013 Rundfunkgebühren bezahlen. Demnach soll diese Gruppe der Schwerbehinderten ein Drittel der monatlichen Gebühr (also rund sechs Euro pro Monat) bezahlen. Bislang waren Schwerhörige, Ertaubte und Gehörlose von der Gebühr befreit.
Doch bei nur ca. 15% der Sendungen im deutschsprachigen Fernsehen werden Untertitel eingesetzt, wobei hier der größte Prozentsatz von den öffentlichen Sendern stammt. Was den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern anbelangt so werden fast keine Sendungen gedolmetscht.
Daher sollte die Gruppe der Kommunikationsbehinderten solange keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen, bis alle Hauptsendungen wie Nachrichten und Informationssendungen zu 100% untertitelt sind.