HE:Offenbach/AG Public Relations/AG Public Relations/Ablaufregeln und Qualitätssicherung

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Ablaufregeln und Qualitätssicherung der Blogbeiträge, Pressemitteilungen und Social-Media-Beiträge

Version 1.0, 21.12.2021
erarbeitet durch die Arbeitsgemeinschaft Public Relations des Kreisverbands Offenbach Stadt und Land
Blogbeiträge, Pressemitteilungen und Social-Media-Beiträge müssen flexibel, häufig und schnell erscheinen können, aber trotzdem eine gute Qualität aufweisen.
Daher gelten folgende Regeln:
1. Autoren senden Ihre Beiträge an die Redaktion der AG Public Relations. Je nach Thematik und Dringlichkeit setzen die Autoren in Absprache mit der Redaktion eine Deadline zur Bearbeitung, diese sollte in der Regel mindestens 72 Stunden betragen.
2. Die Redaktion legt für jeden Beitrag ein Cryptpad an.
3. Der Beitrag und der Link zum Cryptpad ist in den Redaktionsplan in der Cloud mit allen Planungsinformationen einzutragen. Aus dem Redaktionsplan sollen die Informationen nach Punkt 4) ersichtlich sein.
4. Diese Informationen sind im Beitragsdokument einzutragen:
• Thema
• Autor
• Link zum Cryptpad
• Abgestimmte Deadline
• Überarbeitung (abgeschlossen/nicht abgeschlossen):
• Gegenleser (mindestens 2)
• Votum (A/B/C/D): (siehe Kapitel 11)
• Freigabe durch Kreisvorstand
5. Jeder Beitrag muss von mindestens zwei Gegenlesern kritisch durchgesehen werden. Diese Gegenleser rekrutieren sich für jeden Beitrag neu aus den Mitgliedern der Arbeitsgruppe Public Relations.
6. Alle Mitglieder der Arbeitsgruppe Public Relations haben das Recht, als Gegenleser zu fungieren. Sollten aus der PR AG keine Gegenleser verfügbar sein, darf auf weitere Personen, auch ausserhalb der Partei, zurückgegriffen werden.
7. Die Gegenleser haben die Pflicht, ihre Arbeit zeitnah aufzunehmen und eventuelle Verbesserungsvorschläge, innerhalb eines abgestimmten Zeitfensters vor Ablauf der Deadline bereit zu stellen.
8. Die Diskussion findet ausschließlich durch Anmerkungen im Cyptpad des Beitrags statt, sodass die Historie der Diskussion jederzeit nachvollzogen werden kann.
9. Das Ziel der Diskussion soll ein publikationswürdiger Beitrag möglichst hoher Qualität sein, d. h. es geht um sachliche Richtigkeit und Recherche (so weit kompetent dafür), Verständlichkeit, Sprachstil, Struktur und Aufbau, Spannung, logische Konsistenz und Vermeidung von Widersprüchen zu offiziellen Piratenpositionen.
10. Änderungen und Änderungswünsche sollen in der Diskussion begründet werden. Die Diskussion soll sachbezogen, höflich und konstruktiv bleiben.
11. Nach Ablauf der Frist fällen die Gegenleser ein Votum. Es kann in der Diskussion verhandelt werden, die Frist einvernehmlich zu verlängern. Für das Votum gibt es vier Auswahlmöglichkeiten:
◦ A - In der aktuellen Version des Dokuments veröffentlichen
◦ B - Weitere Fehlerkorrektur durch die Redaktion erfoderlich und danach Veröffentlichung
◦ C - Rückweisung an Autor, Überarbeitung und Wiedervorlage mit neuer Frist
◦ D - Beitrag wird abgelehnt
12. Nach erfolgter Freigabe des Blogbeitrags durch den Autor und die AG Public Relations muss der Beitrag an das für die AG Public Relations zuständige Mitglied des Vorstands gesendet werden, sofern dieses nicht als Mitglied der Redaktion als Gegenleser fungiert hat.
13. Alle Piraten des Kreisverbands Offenbach Stadt und Land sollten sich mitverantwortlich für eine interessante und lebhafte Außendarstellung fühlen. Dazu gehören:
◦ die Einreichung von Themenvorschlägen und Ideen
◦ die Motivation von Mitpiraten
◦ das Erstellen von Entwürfen
◦ die Übernahme der Ko-Autorenschaft
◦ die Mitarbeit in der AG Public Relations durch Übernahme von Verantwortlichkeiten
◦ die Durchführung von Recherchen
◦ Vorschläge, Ideen und Erstellung von Beitragsbildern