HE:Kreisverband Offenbach Land/Vorstand/GO
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Geschäftsordnung Kreisverband Offenbach Land
- verabschiedet durch den Vorstand am 24.04.2013
§1 Allgemeines
- Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
- Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter aus dem Vorstand. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
- Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam. Entsprechend getroffene Entscheidungen sind zu protokollieren.
§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder
- Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Vertretung nach außen, sowie gegenüber dem Bundesverband, dem Landesverband und den anderen Kreisverbänden sowie untergeordneten Gruppierungen, die Vorbereitung von Wahlen, sowie die Koordination anfallender Aufgaben
- Stellvertretender Vorsitzender: Der Stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden bei seinen Aufgaben und kann in Absprache auch eine Teilmenge davon eigenverantwortlich übernehmen.
- Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die alleinige Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen.
- Beisitzer: Die Beisitzer unterstützen die Vorstandsmitglieder bei der Erfüllung der angegebenen Aufgaben selbständig. Die anderen Vorstandsmitglieder können Aufgaben an Beisitzer delegieren.
§3 Vertretung gegenüber Banken und sonstiger Finazinstitute
- Der Schatzmeister vertritt den Kreisverband gegenüber Banken und sonstiger Finanzinstitute alleine. Er ist berechtigt, alleine zu verfügen. Bei Eröffnung oder Auflösung von Konten hat ein weiteres Vorstandsmitglied mit zu zeichnen.
- Der Vorsitzende und der Generalsekretär sind zusammen vertretungsberechtigt. Bei Barabhebungen oder Wegüberweisungen hat ein Vorstandsbeschluss vorzuliegen.
- Ist der Schatzmeister verhindert und er hat ein anderes Vorstandsmitglied als Vertreter bestimmt, so ist dieses Vorstandsmitglied alleine vertretungsberechtigt. Die Vertreterregelung ist via signierter Mail dem Vorstand anzuzeigen.
§4 Entscheidungsfindung
- Sofern nicht anders geregelt, werden alle Entscheidungen im Vorstand mit absoluter Mehrheit getroffen.
- Beschlüsse des Vorstands sind schriftlich fest zu halten und zu veröffentlichen.
- Jeder Pirat ist berechtigt Anträge an den Vorstand zu stellen. Anträge an den Vorstand können eingereicht werden durch:
- in Textform an den Vorstand (vorstand[at]kreispiraten-of[Punkt]de)
- persönlich oder in Beauftragung auf einer offen Vorstandssitzung
- Der Vorstand ist angehalten, gravierende Entscheidungen auf einer möglichst großen Basis zu treffen.
§5 Vorstandssitzungen
- Vorstandssitzungen finden in der Regel offen statt. Bei berechtigten Interessen kann eine geschlossene Sitzung einberufen werden.
- Jedes Vorstandsmitglied ist bei berechtigten Interessen berechtigt eine fernmündliche Vorstandssitzung zu verlangen. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter muss dann innerhalb von 7 Werktagen eine solche einzuberufen.
- Ausnahmen von der offenen Vorstandssitzung sind zu vermeiden und müssen explizit begründet werden.
- Von jeder Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt und innerhalb von drei Tagen veröffentlicht.
- Beim öffentlichen Teil der Vorstandssitzung wird vor jeder Abstimmung ein Meinungsbild der anwesenden Basis eingeholt.
§6 Tätigkeitsbericht
- Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht anzufertigen und diesen dem Kreisparteitag vorzustellen. Die Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen Schriftverkehr etc.) an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben.
- Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglieds im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglied im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten.
- Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.
§7 Verwaltung der Mitgliederdaten
- Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch die Bundesgeschäftsstelle. Dem Generalsekretär obliegt die Aufgabe die Mitgliederdaten zu pflegen.
- Jedes Vorstandsmitglied hat Zugriff auf die Mitgliederdaten.
- Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.
§8 Kommunikationslisten
- Mailingliste kreis-of@piratenpartei-hessen.de
- Generelle Diskussionsliste der Piraten des Kreises Offenbach Land
- Offen für alle, eigenständige An/Abmeldung
- Mitglieder der Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Offenbach Land wird empfohlen, hier angemeldet zu sein.
- Archiv: Nein
- Syncom: Ja
§9 Weitere Kommunikation
- Kreispiraten-of.de: Auf http://www.kreispiraten-of.de veröffentlicht der Vorstand Pressemitteilungen der Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Offenbach Land. Des weiteren werden öffentliche Einladungen und weitere Neuigkeiten hier verbreitet.
- Twitter: Auf http://twitter.com/kreispiraten_of veröffentlicht der Vorstand, sowie berechtigte Personen, aktuelle Neuigkeiten.
§10 Umlaufbeschlüsse
- Der Kreisvorstand kann Entscheidungen auch durch Umlaufbeschlüsse per Email treffen, sofern dadurch die Geschäftsordnung nicht geändert wird, es vor dem Umlaufbeschluss mindestens 2 Tage Gelegenheit zur Diskussion gab und
a) ein Zuwarten mit der Entscheidung bis zur nächsten Vorstandssitzung wegen der Dringlichkeit der Sache nicht möglich ist oder b) schutzwürdige Daten wie z.B. Personaldaten von Mitgliedern Gegenstand des Beschlusses sind und aus diesem Grund eine Diskussion in der offenen Vorstandssitzung nicht tunlich ist.
- Trifft Punkt b) auf den Umlaufbeschluss nicht zu so muss dieser über die Mailingliste erfolgen.
- Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, gilt eine Frist zur Beschlussfassung von 3 Tagen. Umlaufbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Die Abstimmung endet nach Ablauf der Frist oder wenn das Ergebnis feststeht. Dies ist dann der Fall, wenn die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis durch ihre Stimme nicht mehr ändern können.
- Umlaufbeschlüsse werden in der nächsten Vorstandssitzung veröffentlicht.