HE:Kreisverband Bergstraße/Kreisparteitage/2018.1/Protokoll
2018.1
Protokoll KPT 2018.1
- Ort: Dorfgemeinschaftshaus, Heppenheimer Straße 12, 64658 Fürth
- Beginn: 17.03.2018
Eröffnung der Versammlung
Eröffnungsworte der bisherigen Vorsitzenden
Versammlungsämter
Wahl des Versammlungsleiters
- Vorschlag: Rainer Zenker
- Keine weiteren Vorschläge
- Einstimmig angenommen
Wahl des Protokollanten
- Vorschlag: Maximilian
- Keine weiteren Vorschläge
- Einstimmig angenommen
Wahl des Wahlleiters
- Vorschlag: Rainer Zenker
- Keine weiteren Vorschläge
- Einstimmig angenommen
Beschluss der Geschäftsordnung
- Vorschlag
- GO-relevante Anträge: Keine
- GO einstimmig angenommen
Beschluss der Tagesordnung
- TO-relevante Anträge:
- Keine
Rechenschaftsberichte des Vorstands
- Kreisvorstand
- Brigitte: Kurze Zusammenfassung des letzten Jahres
- Schatzmeister (Maximilian):
- Darstellung der aktuellen Zahlen und der voraussichtlichen Entwicklung.
Bericht der Rechnungsprüfer
- Kassenprüfer:
- Karin: Keine Probleme in den Unterlagen ersichtlich
- Vorschlag: Vorstand kann entlastet werden
Entlastung des alten Vorstandes
- Abstimmung für alle Vorstandsmitglieder gleichzeitig
- Einstimmig entlastet
Wahl des neuen Vorstandes
- Vorstellungsrunde
- Peter stellt sich als Vorsitzender zur Wahl
- Maximilian stellt sich erneut als Schatzmeister zur Wahl
- Johannes stellt sich erneut als Generalsekretär zur Wahl
- Brigitte stellt sich als Beisitzerin zur Wahl
- Keine weitere Kandidaten
- Fragerunde
- Keine Fragen
- Antrag auf gemeinsamen Wahlgang aller
- Einstimmig angenommen
Gemeinsamer Wahlgang
- Vorschlag:
- Vorsitzende: Peter Dambier
- Schatzmeister: Maximilian von Wussow
- Generalsekretär: Johannes Britz
- Beisitzerin: Brigitte Neujahr-von Wussow
- Keine weiteren Vorschläge
- Erklärung Wahlzettel
- 1 = Ja
- 2 = Nein
- Nichts = Enthaltung
- Wahlurne leer, Wahlgang eröffnet
- Wahlgang beendet
- Auszählung:
- 6 Wahlzettel, 6 gültig
- Ja = 6
- Nein = 0
- Alle nehmen die Wahl an
Wahl der Rechnungsprüfer / Ersatzrechnungsprüfer
- Kandidaten der Rechnungsprüfer
- Karin Dambier
- Veronika Zenker
- Keine weiteren Kandidaten
- Fragen an die Kandidaten: Keine
- Antrag über die Wahl: Offene Abstimmung
- Einstimmig angenommen
- Abstimmung: Einstimmig angenommen
- Karin nimmt die Wahl an
- Veronika nimmt die Wahl an
- Kandidaten der Ersatz-Rechnungsprüfer
- Reiner Zenker
- Keine weiteren Kandidaten
- Fragen an die Kandidaten: Keine
- Antrag über die Wahl: Offene Abstimmung
- Einstimmig angenommen
- Abstimmung: Einstimmig angenommen
- Reiner nimmt die Wahl an
Satzungsänderungsanträge
SÄA001
Betrifft
Antragstext
Bisherige Fassung
Der ordentliche Kreisparteitag findet jährlich im ersten Kalendervierteljahr statt und ist durch Beschluss des Kreisvorstandes vom Vorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Als Einberufungsfrist gilt das Datum des Poststempels der Einladung an die Mitglieder.
(1)Neue Fassung
Der ordentliche Kreisparteitag findet jährlich im ersten Kalendervierteljahr statt und ist durch Beschluss des Kreisvorstandes vom Vorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung in Textform einzuberufen. Als Einberufungsfrist gilt das Datum des Poststempels der Einladung an die Mitglieder.
Begründung
Antragsteller
- Einstimmig angenommen
Sonstiges
- ...
Abschlussworte des neu gewählten KV-Vorsitzenden
- ...
Abschluss des Kreisparteitags
Anlage - angenommenen Anträge
| Antragsnummer | Einbindung der Wiki-Vorlage | Direkte Hinterlegung in diesem Dokument |
|---|---|---|
| SÄA001 | SÄA001Betrifft
§ 11 Absatz 4
Antragstext Bisherige Fassung Der ordentliche Kreisparteitag findet jährlich im ersten Kalendervierteljahr statt und ist durch Beschluss des Kreisvorstandes vom Vorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Als Einberufungsfrist gilt das Datum des Poststempels der Einladung an die Mitglieder. (1)Neue Fassung Der ordentliche Kreisparteitag findet jährlich im ersten Kalendervierteljahr statt und ist durch Beschluss des Kreisvorstandes vom Vorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung in Textform einzuberufen. Begründung
In der bisherigen Fassung legen wir uns auf Versand der Einladung per Brief fest. Diest ist nicht zeitgemäß und soll geändert werden.
Antragsteller
Johannes Britz
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SÄA001Betrifft
§ 11 Absatz 4
Antragstext Bisherige Fassung Der ordentliche Kreisparteitag findet jährlich im ersten Kalendervierteljahr statt und ist durch Beschluss des Kreisvorstandes vom Vorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Als Einberufungsfrist gilt das Datum des Poststempels der Einladung an die Mitglieder. (1)Neue Fassung Der ordentliche Kreisparteitag findet jährlich im ersten Kalendervierteljahr statt und ist durch Beschluss des Kreisvorstandes vom Vorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung in Textform einzuberufen. Begründung
In der bisherigen Fassung legen wir uns auf Versand der Einladung per Brief fest. Diest ist nicht zeitgemäß und soll geändert werden.
Antragsteller
Johannes Britz
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