Dies ist ein ReadOnly-Mirror von wiki.piratenpartei.de!
Die Daten werden täglich aktualisiert.
Die Daten werden täglich aktualisiert.
HE:Kreisverband Bergstraße/Kreisparteitage/2012.1/Anträge/SÄA017
< HE:Kreisverband Bergstraße | Kreisparteitage | 2012.1 | Anträge
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
SÄA017 - Sinnerhaltende Änderungen von Anträgen nach Beschlussfassung
Betrifft
§13a (neu)
Antragstext
Der Kreisparteitag möge beschließen:
- Soweit noch kein §13a existiert, ist dieser mit dem Titel "Maßnahmen zwischen Kreisparteitagen" zu erstellen.
- Darin folgende Absätze mit der jeweils nächsten freien Nummerierung einzufügen:
- "Soweit der Kreisparteitag Beschlüsse zur Änderung der Satzung getroffen hat, die einzeln oder in Kombination Unstimmigkeiten in der Satzung auslösen oder sonstige kleine Fehler enthalten, wird die Satzungskommission beauftragt entsprechende Änderungen zu beschließen. §13(8) ist dabei sinngemäß anzuwenden."
- "Die Satzungskommission besteht aus dem Kreisvorstand."
Bisherige Fassung
(---)
Neue Fassung
§13a - Maßnahmen zwischen Parteitagen
- () Soweit der Kreisparteitag Beschlüsse zur Änderung der Satzung getroffen hat, die einzeln oder in Kombination Unstimmigkeiten in der Satzung auslösen oder sonstige kleine Fehler enthalten, wird die Satzungskommission beauftragt entsprechende Änderungen zu beschließen. §13(8) ist dabei sinngemäß anzuwenden.
- () Die Satzungskommission besteht aus dem Kreisvorstand.
Begründung
- Womöglich werden einzelne oder mehrere Anträge beschlossen, die sich oder der bisherigen Satzung widersprechen, was dann vermutlich auch erst nach dem Kreisparteitag festgestellt wird, wenn die beschlossenen Anträge in die Satzung eingearbeitet werden. Hier soll eine redaktionelle Anpassung möglich sein ohne den Sinn der Beschlüsse zu verändern.
- Sollte die Problematik noch auf einem laufenden Kreisparteitag festgestellt werden, kann sie der Kreisparteitag noch selbst beheben. Ansonsten muss sie noch nachträglich behoben werden können.
- Hierzu wäre grundsätzlich eine Satzungskommission nicht verkehrt. Allerdings müsste diese dann auch prophylaktisch gewählt werden, was die Thematik dann auch nur wieder unnötig aufbläht.
- Ohne die Sache groß aufzublähen kann diese Aufgabe vorerst auch der Kreisvorstand übernehmen.
- Die (vielleicht) beschlossene Änderung des §24(1) ist hier auch wenig hilfreich, da eine Änderung für solche Kleinigkeiten per "Satzungsänderungsumlaufbeschluss" ziemlich übertrieben und vermutlich eh kein dringendes Erfordernis wäre.
Antragsteller