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HE:Kreisverband Bergstraße/Kreisparteitage/2012.1/Anträge/SÄA011
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SÄA011 - Wahlmodalitäten der Beigeordneten
Betrifft
§14(3)
Antragstext
Der Kreisparteitag möge beschließen §14(3) folgendermaßen zu ändern:
- An das Ende des Absatzes wird der Satz "Sollten nicht ausreichend viele Kandidaten die erforderliche Zustimmung erhalten, kann die Anzahl nach jedem Wahldurchgang verändert werden, sie muss aber mindestens die Anzahl der bereits gewählten Beigeordneten umfassen." angefügt.
Bisherige Fassung
(3) Die Zusammensetzung des Vorstandes und die Anzahl der Beigeordneten wird vom Kreisparteitag vor der Wahl des Vorstandes für die folgende Amtsperiode beschlossen.
Neue Fassung
(3) Die Zusammensetzung des Vorstandes und die Anzahl der Beigeordneten wird vom Kreisparteitag vor der Wahl des Vorstandes für die folgende Amtsperiode beschlossen. Sollten nicht ausreichend viele Kandidaten die erforderliche Zustimmung erhalten, kann die Anzahl nach jedem Wahldurchgang verändert werden, sie muss aber mindestens die Anzahl der bereits gewählten Beigeordneten umfassen.
Begründung
- Sollte eine Zahl festgelegt sein und die Wahl nicht die erforderliche Anzahl gewählter Beigeordneter erreicht, wären wir ggf. in einer endlosen Dauerschleife aus weiteren Wahldurchgängen gefangen. Mit dem zusätzlichen Satz ist ein direkter Ausweg ersichtlich.
- Antrag wird zurück genommen, wenn der Antrag zur Basis-GO angenommen wurde.
Antragsteller