HB:Kreisverband Bremerhaven/Kreismitgliederversammlung 2.2012/antraege

Hier könnt ihr Satzungsänderungsanträge oder andere Anträge einstellen, die dann auf der Kreismitgliederversammlung behandelt werden.

Frist- und Formwahrung

Formale Anforderungen oder satzungsgemäße Fristen sind in der Einladung enthalten. Anträge sollten neben dem Einstellen hier auch auf der Bremerhavener Mailingliste gepostet werden. Erfahrungsgemäß werden Anträge bei denen das nicht geschehen ist einfach abgelehnt. Wäre doch schade drum.

Für die Positionspapiere findet ihr hier die zu benutzende Vorlage: [1]

Bitte achtet darauf, ob nicht bereits ein anderer Antrag eure Änderung vorsieht.

Falls ihr Anregungen oder Kritik zu einem Antrag habt, so schreibt doch einfach eine E-Mail an die Bremerhavener Mailingliste, damit alle darüber diskutieren können oder meldet euch direkt bei dem Antragsteller. Bewahrt bei allem den Respekt vor dem Gegenüber.

Satzungsänderungsanträge

SÄA 1 § 9 Beiträge und Spenden eingebracht am 02.07.12 von Sven G.

§ 9 Beiträge und Spenden

Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen:

Die Satzung des Kreisverbandes Bremerhaven wird wie folgt geändert:

Geändert wird der § 9 Beiträge und Spenden Absatz 1 wie folgt:

(1) Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der Bundessatzung. Über Ermäßigungen entscheidet der Vorstand auf Antrag. Der Kreisverband ist berechtigt, Spenden unter Berücksichtigung des Parteiengesetzes anzunehmen. Zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen ist nur der Finanzverantwortliche des Kreisverbandes berechtigt.

Vorher:

(1) Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der Bundessatzung und der Satzung des Landesverbands Bremen. Der Mindestbeitrag beträgt drei Euro/ Monat. Über Ermäßigungen entscheidet der Vorstand auf Antrag. Der Kreisverband ist berechtigt, Spenden unter Berücksichtigung des Parteiengesetzes anzunehmen. Spenden verbleiben beim Kreisverband, sofern der/die Spender/in nichts anderes verfügt hat. Zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen ist nur der/die Kassierer/in des Kreisverbandes berechtigt.

Begründung:

Auf dem Bundesparteitag 1.2012 am 28. April 2012 in Neumünster wurde nach Abstimmung der Mitgliedsbeitrag von 36€ (3€/Monat) Jährlich auf 48€ (4€/Monat) Jährlich angehoben. Des weiteren ist es unnötig den genauen Betrag in der Satzung des Kreisverbands zu erwähnen, da dieser sich aus der Bundessatzung ergibt. Somit erübrigt sich bei einer erneuten Änderung des Mitgliedsbeitrags in der Bundessatzung, eine Änderung der Kreisverbandssatzung.

Zudem betreibt die Piratenpartei keinerlei Unterscheidung zwischen den Geschlechtern und lehnt auch sonst jedwede Form der Genderpolitik ab. Deswegen sollte schon die Satzung entsprechend formuliert sein, um diese Position auch nach Außen hin authentisch zu vertreten.

gez. Sven G.


SÄA 2 § 2 Mitgliedschaft eingebracht am 02.07.12 von Sven G.

§ 2 Mitgliedschaft

Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen:

Die Satzung des Kreisverbandes Bremerhaven wird wie folgt geändert:

Geändert wird der § 2 Mitgliedschaft Absatz 4 wie folgt:

(4) Die Ablehnung des Aufnahmeantrags muss dem Bewerber schriftlich mitgeteilt werden. Gegen eine Ablehnung kann der Bewerber Einspruch beim Landesverband Bremen einlegen.

Vorher:

(4) Die Ablehnung des Aufnahmeantrags muss der/ dem BewerberIn schriftlich mitgeteilt werden. Gegen eine Ablehnung kann der/die BewerberIn Einspruch beim Landesverband Bremen einlegen.

Begründung:

Die Piratenpartei betreibt keinerlei Unterscheidung zwischen den Geschlechtern und lehnt auch sonst jedwede Form der Genderpolitik ab. Deswegen sollte schon die Satzung entsprechend formuliert sein, um diese Position auch nach Außen hin authentisch zu vertreten.

gez. Sven G.


SÄA 3 § 8 Wahlen eingebracht am 10.09.12 von Sven G.

§ 8 Wahlen

Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen:

Die Satzung des Kreisverbandes Bremerhaven wird wie folgt geändert:

Geändert wird der § 8 Wahlen Absatz 2 wie folgt:

(2) Die Bewerber auf Wahlvorschläge für Volksvertretungen und ihre Reihenfolge werden von den Mitgliedern in geheimer Abstimmung bestimmt. Hinsichtlich der Einzelheiten der Durchführung sind die einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten.

Vorher:

(2) Die Bewerber/innen auf Wahlvorschlägen für Volksvertretungen und ihre Reihenfolge werden von den Mitgliedern in geheimer Abstimmung bestimmt. Hinsichtlich der Einzelheiten der Durchführung sind die einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten.

Begründung:

Die Piratenpartei betreibt keinerlei Unterscheidung zwischen den Geschlechtern und lehnt auch sonst jedwede Form der Genderpolitik ab. Deswegen sollte schon die Satzung entsprechend formuliert sein, um diese Position auch nach Außen hin authentisch zu vertreten.

gez. Sven G.


SÄA 4 § 11 Kassenführung und Kassenprüfung eingebracht am 10.09.12 von Sven G.

§ 11 Kassenführung und Kassenprüfung

Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen:

Die Satzung des Kreisverbandes Bremerhaven wird wie folgt geändert:

Geändert wird der § 11 Kassenführung und Kassenprüfung Absatz 2 wie folgt:

(2) Die KMV wählt zwei Kassenprüfer. Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Eine direkt aufeinander folgende Wiederwahl ist nur einmal möglich. Die Kassenprüfer prüfen mindestens einmal jährlich das Übereinstimmen von Buchungen und Belegen, die Ordnungsgemäßheit der Buchführung, die Angemessenheit der Ausgaben und die Übereinstimmung mit den Beschlüssen von Vorstand und KMV. Sie berichten der KMV aber das Ergebnis der Prüfung und stellen gegebenenfalls den Antrag auf Entlastung des Vorstandes in Finanzangelegenheiten.

Vorher:

(2) Die KMV wählt zwei Kassenprüfer/innen. Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Eine direkt aufeinander folgende Wiederwahl ist nur einmal möglich. Die Kassenprüfer/innen prüfen mindestens einmal jährlich das Übereinstimmen von Buchungen und Belegen, die Ordnungsgemäßheit der Buchführung, die Angemessenheit der Ausgaben und die Übereinstimmung mit den Beschlüssen von Vorstand und KMV. Sie berichten der KMV aber das Ergebnis der Prüfung und stellen gegebenenfalls den Antrag auf Entlastung des Vorstandes in Finanzangelegenheiten.

Begründung:

Die Piratenpartei betreibt keinerlei Unterscheidung zwischen den Geschlechtern und lehnt auch sonst jedwede Form der Genderpolitik ab. Deswegen sollte schon die Satzung entsprechend formuliert sein, um diese Position auch nach Außen hin authentisch zu vertreten.

gez. Sven G.


SÄA 5 Präambel eingebracht am 2.12.12 von Mario

§ 11 Präambel

Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen:

Die Satzung des Kreisverbandes Bremerhaven wird wie folgt geändert:

Geändert wird die Präambel wie folgt:

Der Kreisverband Bremerhaven der Piratenpartei Deutschland formiert sich zur politischen Willensbildung des deutschen Volkes und im Widerstand zu gesellschaftlichen Prozessen und politischen Strömungen die einer rechtsstaatlichen, freiheitlichen und demokratischen Grundordnung entgegenstehen.

Er vereinigt PIRATEN ohne Unterschied

• der Staatsangehörigkeit,

• des Standes,

• der Herkunft,

• der ethnischen Zugehörigkeit,

• des Geschlechts,

• der sexuellen Orientierung,

• des Bekenntnisses,

die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt der Kreisverband entschieden ab.

Alle Bezeichnungen in dieser Satzung werden in maskuliner Form geführt. Dies soll eine Ansprache an andersgeschlechtliche Menschen nicht verhindern oder dieser widersprechen, sondern dient einer vereinfachten, vereinheitlichten und übersichtlicheren Schreibweise.

Vorher:

Der Kreisverband Bremerhaven der Piratenpartei Deutschland formiert sich zur politischen Willensbildung des deutschen Volkes und im Widerstand zu gesellschaftlichen Prozessen und politischen Strömungen die einer rechtsstaatlichen, freiheitlichen und demokratischen Grundordnung entgegenstehen.

Er vereinigt PIRATEN ohne Unterschied

• der Staatsangehörigkeit,

• des Standes,

• der Herkunft,

• der ethnischen Zugehörigkeit,

• des Geschlechts,

• der sexuellen Orientierung,

• des Bekenntnisses,

die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt der Kreisverband entschieden ab.

Begründung:

Die Piratenpartei betreibt keinerlei Unterscheidung zwischen den Geschlechtern und lehnt auch sonst jedwede Form einseitiger Genderpolitik ab. Zur Verdeutlichung sollte dieser Text in die Präambel aufgenommen werden.

gez. Mario

Positionspapiere

Positionspapierentwurf 1 Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden eingebracht am 1.11.12 von Mario

Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden

Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen:

Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geht prinzipiell von der Freiheit des einzelnen Bürgers aus, die nur dort eingeschränkt werden darf, wo es unbedingt erforderlich und unvermeidbar ist. Hierbei trägt der Gesetzgeber die uneingeschränkte Beweislast. Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden in Deutschland wie der Industrie- und Handelskammer, den Handwerkskammern, Berufsverbänden oder auch der Arbeitnehmerkammer im Land Bremen ist ein Beispiel für unnötige Bürokratie. Für Selbständige kommt erschwerend hinzu, dass deren private Einkünfte an die IHK beziehungsweise die Handwerkskammer übermittelt werden, da sich nach deren Höhe die Abgabenhöhe an die Kammern bemisst. Dies stellt eine eklatante Verletzung der Privatsphäre von Selbständigen dar.


Die prinzipielle Annahme der Freiheit des Einzelnen bedeutet aber auch, dass jede Einschränkung grundgesetzlich garantierter Freiheitsrechte vom Gesetzgeber umfänglich zu begründen ist. Dabei ist von ihm zu prüfen, ob nicht andere Maßnahmen, die auch ohne oder mit geringeren Einschränkungen der Freiheitsrechte, ebenso geeignet sind, die verfolgten legitimen Staatsinteressen zu erreichen. Im Zweifel sollen stets andere, die Freiheit weniger einschränkende, Mittel und Wege zur Erfüllung legaler Staatsaufgaben gesucht und angewendet werde. In dem oben angeführten Sinne wird die Freiheit in unzumutbarer Weise eingeschränkt. Den Betroffenen wird eine Interessensvertretung aufgezwungen. Trotzdem ist jeder Gewerbetreibende, jeder Gründer einer Firma aber auch viele Freiberufler und nahezu jeder Arbeitnehmer ab dem ersten Tag zur Beitragszahlung verpflichtet. Zwar kostet die Zwangsmitgliedschaft nicht viel, dieser Beitrag ist jedoch nach Ansicht vieler ein sinnloser Beitrag für die Verwaltung.

Viele Unternehmer, Selbständige oder Arbeitnehmer haben kein Interesse an den Leistungen der jeweiligen Kammern und Verbände und kennen diese oftmals nicht einmal. Diese Zwangsregelung trifft besonders kleine Gewerbetreibende oder Handwerker hart, die keine Leistungen in Anspruch nehmen. Selbst inaktive Firmen oder Betriebe, die sich in Auflösung befinden, sind zu dieser Abgabe verpflichtet. Diese unnötige Bürokratie ist exemplarisch. Die Arbeitnehmerkammer in den Ländern Bremen und Saarland sind ebenfalls Anachronismen. Es gibt absolut keinen einzigen keinen Beleg dafür, dass Arbeitnehmer in den anderen 14 Bundesländern irgendwelche Nachteile durch das Nichtvorhandensein von Arbeitnehmerkammern dort haben. Auch der Blick über die Grenzen in Richtung anderer Staaten in Europa und der restlichen Welt zeigt, dass es in den Ländern der EU und auch weltweit, keine vergleichbaren Zwangsmitgliedschaften gibt. Damit ist hinlänglich der Beweis erbracht, dass es andere Wege gibt, um '...legitime Staatsaufgaben' auch 'staatsfern' und trotzdem ohne Zwangsmitgliedschaft zu erfüllen.

Nach § 9 Abs. 2 des IHK-Gesetzes sind z. B. die IHK berechtigt, zur Festsetzung der Beiträge die Bemessungsgrundlagen von den Finanzämtern zu erhalten. Die Finanzämter sind zur Mitteilung berechtigt und verpflichtet. Bei Selbständigen werden also Einnahmen, gleich um welche Einnahmeart es sich handelt. Das dürfte einzigartig sein, denn dadurch erhalten normale Kammermitarbeiter vollumfassende Einsicht in die Privatsphäre des einzelnen Beitragspflichtigen. Der Datenschutz kann bei einer solch großen Zahl von Zugangsberechtigten nicht dauerhaft sichergestellt werden.


Die vielfach praktizierten Zwangsmitgliedschaften in Kammern und Verbänden in Deutschland schränken den einzelnen Bürger in seiner Freiheit ein und bieten nicht durchgängig für den Zwangsbeitrag äquivalente Leistungen. Daher sind Zwangsmitgliedschaft mit Zwangsbeiträgen in Kammern und Verbänden abzuschaffen und durch eine freiwillige Beitrittsmöglichkeit zu ersetzen. Damit würde auch die Übermittlung der privaten Einkünfte von Selbständigen an die IHK beziehungsweise die Handwerkskammern beendet. Als Abschluss noch eine Erinnerung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN (Art. 20 Abs.2): Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.


Mario

Positionspapierentwurf 2 Direktwahl des Oberbürgermeisters eingebracht am 1.11.12 von Mario

Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen:

Direktwahl des Oberbürgermeisters


Ein Ausbau direkter Bürgerbeteiligung erzeugt ein größeres Maß an Transparenz der politischen Entscheidungsprozesse und fördert durch die unmittelbare Einbeziehung die Akzeptanz dieser bei Bürgerinnen und Bürgern. Der Magistrat ist in Bremerhaven gemäß Stadtverfassung ein Kollegialorgan an der Spitze der Verwaltung. Nicht die Bürger der Stadt, sondern die Stadtverordnetenversammlung wählt den Oberbürgermeister (und den Bürgermeister und die hauptamtlichen Magistratsmitglieder) für eine Wahlperiode von sechs Jahren. Dies unterscheidet Bremerhaven mittlerweile von allen anderen Gemeinden der Bundesrepublik. Eine Direktwahl des Oberbürgermeisters könnte den Einfluss der Gesellschaft auf administrative und legislative Entscheidungen vergrößern ohne die Stärke der Stadtverordnetenversammlung zu schmälern, wenn eine Abwahlmöglichkeit des Oberbürgermeisters durch diese gegeben wäre.


Die unmittelbare Wahl des Oberbürgermeisters erhöht die politische Gestaltungsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger im kommunalen Bereich und verstärkt somit deren demokratische Mitwirkungsrechte. Partizipation wird für die Bürger zum Wert an sich. Dies ist kein Ersatz parlamentarischer Demokratie, sondern eine wichtige Ergänzung. Im Vorfeld einer Direktwahl werden sich Bürger vermehrt über die zu treffende Entscheidung informieren. Sie erziehen sich selbst zu mündigen Staatsbürgern. Die Direktwahl wird zu einer wünschenswert höheren Identifikation der Einwohner zur Seestadt beitragen.

Die überkommene „vomstein’sche Magistratsverfassung“ bedarf einer Reform. Dabei sind plebiszitäre Elemente (wie auch die Direktwahl des Oberbürgermeisters eines darstellt) zu stärken. Während in den anderen deutschen Bundesländern der gesellschaftlichen Entwicklung bereits Rechnung getragen wurde, verschließen sich die politischen Entscheidungsträger der Stadt Bremerhaven dieser Notwendigkeit mit dem Ergebnis, dass bei der letzten Kommunalwahl die Wahlbeteiligung mit 46,8 Prozent einen beschämenden Tiefststand erreicht hat. Es scheint, dass sich, mitbegünstigt durch das Fehlen einer zeitgemäßen Stadtverfassung, eine Mehrheit der Bremerhavener nicht mehr für die Zukunft ihrer Stadt interessiert.

Den Bürgern wird mit der Möglichkeit, den Oberbürgermeister unmittelbar zu wählen, eine weitgehende Mitgestaltungsmöglichkeit an den kommunalen Entscheidungsprozessen eingeräumt. Aber auch der direkt gewählte Bürgermeister ist in seinem Handeln freier, weil er für seine Wiederwahl auf das Votum der Bürger, nicht aber auf das Wohlwollen der Parteien und Fraktionen angewiesen ist. Während sich gegenwärtig die Vorbereitung der Oberbürgermeisterwahl im Wesentlichen unter Ausschluss der Öffentlichkeit und damit auch der Einflussnahme der Medien vollzieht, wird sich dies bei einer Direktwahl gravierend ändern. Die wie bisher beizubehaltende Möglichkeit der Abwahl auch eines direkt gewählten Oberbürgermeisters garantiert die Berücksichtigung aller gesellschaftlichen Gruppen durch die in die Stadtverordnetenversammlung gewählten Personen und Parteien.


Es ist unsere Absicht, den Bürgerwillen durch Einführung der Direktwahl des Oberbürgermeisters stärker in die kommunalen Entscheidungsprozesse einzubringen. Die leider oft so abstrakte Politik ist für die meisten leichter greifbar, wenn sie personalisiert ist, wenn konkrete Gesichter dahinterstehen. Es ist für die Bürger gut, im Vorfeld einer direkten Wahl zu erfahren, welche Akzente welcher Kandidat für das Amt des Oberbürgermeisters gerne setzen möchte. Die Direktwahl des Oberbürgermeisters wäre ein Fortschritt für die demokratische Kultur in unserer Stadt.


Mario

Positionspapierentwurf 3 Wirtschaftsförderung für cradle to cradle-Technologien eingebracht am 01.12.12 von Sonne

Wirtschaftsförderung für cradle to cradle-Technologien

Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen:

Wir produzieren täglich Abfall. Über 39 Millionen Tonnen haben Müllwagen in Deutschland allein im Jahr 2010 gesammelt. Wir verschmutzen die Erde jeden Tag ein bisschen mehr - und das obwohl der Mensch das einzige Lebewesen ist, das überhaupt Müll produziert. Wie könnten wir es schaffen, unser Leben beispielsweise so intelligent sauber zu gestalten wie eine Ameise? Denn dann gäbe es gar kein Müllproblem. Fakt ist: Wir schaffen es pro Kopf aktuell auf rund 450 Kilogramm Abfall im Jahr – knapp eine halbe Tonne. Doch was tun damit? Trennen, verbrennen, recyclen?

Produkte sollten so hergestellt werden, dass sie Bestandteil biologischer oder technologischer Kreisläufe sind. Man nennt dies das „cradle to cradle“ Prinzip, was so viel wie ein zyklisches System von der Wiege bis zur Wiege umschreibt. Damit stellt er den Begriff der „Ökoeffektivität“ in Kontrast zur betriebswirtschaftlichen Kennzahl der „Ökoeffizienz“, die den Stoffkreislauf und dessen Umweltwirkungen „nur“ von der Wiege bis zur Bahre analysiert.

Ist das realistisch? Eindeutig: ja! Nike entwickelt bereits einen Sportschuh, der nach Gebrauch völlig zerlegt und zu neuen Schuhen verarbeitet werden kann, für Trigema entwickelte Michael Braungarts Hamburger Umweltinstitut epea ein kompostierbares T-Shirt, das gleiche gilt für die Sitzbezüge mancher Airbus-Flieger. Wie sieht es aber mit der Umsetzung und der Öffentlichkeitsarbeit für das cradle to cradle-Prinzip aus? Nun, Steven Spielberg dreht einen Dokumentarfilm über den Erfinder Michael Braungart, die niederländische Regierung will 2012 nur noch cradle to cradle-Design einkaufen und Gouverneur Schwarzenegger hat Kalifornien zum ersten „cradle to cradle-Staat“ ausgerufen.

Damit aber solche Prozesse wie „cradle to cradle“ vorstellbar sind, müsste sich ein neues Konsumdenken etablieren. Anstatt Produkte zu gebrauchen, bis sie kaputt gehen, nähme der Hersteller sie in jedwedem Zustand zurück, um sie für neue Produktionen zu nutzen. Hohe Kundenzufriedenheit und wirtschaftlicher Wachstum wären gleichermaßen gewährleistet. Dies gilt es zu fördern und als zukunftsweisenden und visionären Wirtschaftszweig nach Bremerhaven zu holen.

Bei der Veränderung dieses Konsumdenken könnte die Stadt Bremerhaven eine Vorreiterrolle insbesondere im Hinblick auf das Ziel „Klimastadt“ spielen. Realistisch und nüchtern betrachtet muss man eingestehen, dass die Stadt Bremerhaven hier selbst bestenfalls symbolisch agiert.

Dass aber der Gedanke „weg von der Minimierung des Schadens, hin zur Maximierung des Nutzens“ Teil der Debatte um Nachhaltigkeit in der Umwelt- und Wirtschaftspolitik wird, kann dieser selbst nur nutzen.

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Bremerhaven sollte Unternehmen und Infrastrukturmaßnahmen, die sich dem cradle to cradle-Prinzip verpflichten eine bevorzugte Förderung anbieten. Dies dient sowohl einer nachhaltigeren Umweltpolitik als auch der Erfüllung der selbstgesteckten Klimaziele.

Sonne

Positionspapierentwurf 4 Liberalisierung der Trauerkultur eingebracht am 1.11.12 von Mario

Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen:

Liberalisierung der Trauerkultur


Nicht jeder Mensch ist gleich und jeder Mensch lebt sein Leben anders. Deswegen suchen Menschen vermehrt auch beim Thema Tod nach Alternativen und nach individuelleren Wegen; nach Möglichkeiten, die zur eigenen Person passen. Erd- und Feuerbestattungen außerhalb von Friedhöfen sind grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen hiervon sowie Seebestattungen bedürfen der Genehmigung der zuständigen Behörde. Die Trauerkultur ist Teil der kulturellen Entwicklung einer Gesellschaft und in gewisser Weise ihr Spiegelbild. Eine Gesellschaft verändert sich, auch durch Migration, ständig. Unsere Gesellschaft sollte jedem eine passende Bestattungsmöglichkeit ermöglichen, gleich welcher Religionszugehörigkeit oder Herkunft der Mensch war.


Die Würde eines jeden Einzelnen ist unantastbar. Dazu gehört es auch, jeden in seiner Unterschiedlichkeit auch nach dem Tod gleich zu behandeln, in dem hier die individuelle Entfaltung ihren Abschluss finden kann. Der Respekt vor der Pluralität der Menschen sollte auch in der Gesetzgebung zu Tod und Bestattungen ihren Ausdruck finden und dem freien Wunsch des Einzelnen Rechnung tragen.

Die geltenden Gesetze sind starr und von formalen Einschränkungen geprägt. So sind beispielsweise im Bundesland Bremen zur Bewirtschaftung und Verwaltung der Friedhöfe, die Friedhofsträger berechtigt folgende personenbezogene Daten der Verstorbenen zu erfassen und zu verarbeiten: Vor-, Geburts- und Nachnamen, letzte Adresse, Geburts- und Sterbedatum, Sterberegisternummer, Ort und Zeitpunkt der Einäscherung, Einäscherungsnummer, Zeitpunkt der Bestattung, Bestattungsnummer, Art, Lage und Zustand der Grabstelle, Bestattungen in der Grabstelle, Dauer des Nutzungsrechts, Ruhefrist, Vorhandensein von Grabmalen und Einfassungen sowie Datum der Genehmigung, Name und Adresse des Bestatters und die Leistungen des Friedhofsträgers. Bürokratischer geht es kaum. Zurzeit haben Kommunen und christliche Kirchen zudem ein historisch begründetes, aber kaum zeitgemäßes, Monopol auf Bestattungen und deren Bewirtschaftung. Während anderswo Trauerwälder eine natürliche Alternative bieten und zunehmend Anklang finden, ist dies in Bremerhaven nicht möglich. Besonders aber sollte in unserer, dem Meer besonders verbundenen und noch dazu räumlich begrenzten Stadt Bremerhaven, die Möglichkeit der Seebestattung eher eine Normalität, denn eine genehmigungspflichtige Ausnahme sein.

Die Zeit in der alle Menschen den christlichen Kirchen angehörten oder zumindest einem solchen Glauben fest zuzurechnen waren ist bereits seit längerem vorbei. Neben einer großen Zahl konfessionsloser Einwohner sind auch Angehörige anderer Glaubensgemeinschaften fester Bestandteil unserer Gesellschaft. Es besteht kein hinreichender Grund, diesen Einwohnern eine ihrer kulturellen Identität entsprechende Möglichkeit der Bestattung und der Trauerkultur zu verwehren.


Die Piratenpartei Bremerhaven ist der Überzeugung, dass eine Liberalisierung der Trauerkultur nicht nur der freien Entfaltung der Persönlichkeit eine weitere Möglichkeit hinzufügt, sondern dass bestehende Gesetzgebung auch die Aufgabe hat eine Assimilierung neuer Einwohner zu ermöglichen und in dem Sinne angepasst werden muss, dass diese den ständigen Veränderungen der Gesellschaft und ihren Integrationsanforderungen anzupassen ist.


Mario

Positionspapierentwurf 5 Jährlicher Datenschutzbericht für Bremerhaven eingebracht am 16.11.12 von Mario

Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen:

Jährlicher Datenschutzbericht für Bremerhaven


Durch das vom Bundesverfassungsgericht bereits 1983 festgestellte „Recht auf informationelle Selbstbestimmmung“ des Einzelnen, welches seinerzeit schon in den Rang eines Grundrechtes erhoben wurde, wird in der Folge auch ein Konzept und eine Berichterstattung darüber, welche Daten von einem Menschen erhoben wurden und wie mit diesen Daten umgegangen worden ist, immer wichtiger. Denn Datenschutz ist der Schutz des Menschen und seiner persönlichen Daten vor Missbrauch, also nicht Schutz der Daten, sondern Schutz des Persönlichkeitsrechtes. Auch für die Stadt Bremerhaven in doppelter Funktion als Dienstleister für die Einwohner und als Arbeitgeber ist dies wichtig für Selbstverständnis und Außendarstellung. Durch die in letzter Zeit nochmals intensivierte Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten bekommt eine sichere Handhabung dieser Daten für die Stadt Bremerhaven als Kommune, ihre Beschäftigten und ihre Einwohner eine zunehmende Bedeutung. Diese Datensicherheit ist der Schutz aller Daten einer Behörde vor unbefugten und unberechtigten Zugriffen. Pannen beim Datenschutz müssen transparent aufgearbeitet werden. Zukünftigen Fehlern soll soweit wie möglich durch passende Maßnahmen vorgebeugt werden.

Die Verpflichtung für die Stadt Bremerhaven ein Sicherheitskonzept zu erstellen, ergibt sich nicht nur aus dem Bundesdatenschutzgesetz, sondern auch das Sozialgesetzbuch und das Telekommunikationsgesetz enthalten diese Verpflichtung. Es sind ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung durch die öffentliche Verwaltung zu gewährleisten. Ein jährlicher kommunaler Bericht über die Umsetzung dieses Sicherheitskonzeptes und aufgetretene Lücken und Verfehlungen ist nur die logische Folge daraus. Durch den zunehmenden Einsatz der Informationstechnik und die daraus resultierende Abhängigkeit bei der Datenverarbeitung können Bedrohungen für städtische Behörden und Gesellschaften entstehen. Neben dem Verlust der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität persönlicher, vertraulicher und weiterer sensitiver Informationen durch IT-Fehlfunktionen oder menschliches Fehlverhalten (bewusst oder unbewusst) kann das ganze System Ziel von Angriffen sein (von innen und außen).

Informations- und Kommunikationstechniken werden nicht nur zunehmend eingesetzt, sondern prägen bereits die städtische Verwaltung. Die voranschreitende Vernetzung zieht nach sich, dass Daten nicht nur innerhalb dieser, sondern auch über die eigentliche Kommune hinaus erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Aus dem Verlust der Vertraulichkeit, der Integrität und der Verfügbarkeit der Daten können Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften resultieren. Die Schwere des Schadens ist dabei oftmals abhängig davon, welche rechtlichen Konsequenzen daraus entstehen können.

Der Verlust der Verfügbarkeit oder der Integrität der Daten kann aber auch die Aufgabenerfüllung erheblich beeinträchtigen. Die Schwere des Schadens ist abhängig von der zeitlichen Dauer der Beeinträchtigung und dem Umfang der Einschränkungen der angebotenen Dienstleistungen gegenüber dem Bürger. Unmittelbare oder mittelbare finanzielle Schäden können durch den Verlust der Vertraulichkeit schutzbedürftiger Daten, die Veränderung von Daten oder den Ausfall einer IT-Anwendung entstehen. Ist die Vertraulichkeit der verwendeten Informationen nicht mehr gewährleistet, kann dies dazu führen, dass sensitive Informationen in unbefugte Hände gelangen können.

Pannen kommen überall vor, wo Menschen arbeiten. Es kann selbst bei optimaler Beachtung aller Datenschutzbestimmungen nicht ausgeschlossen werden, dass durch zufälliges oder unbewusstes Handeln diese Bestimmungen verletzt werden. Wichtig ist dann der transparente Umgang mit diesen Pannen, um das Vertrauen der Einwohner in „ihre“ Verwaltung weiter zu festigen. Der Staat hat hier eine Bringschuld gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern.

Ein öffentlichkeitswirksam vorgestellter jährlicher Datenschutzbericht für die Stadt Bremerhaven ist geeignet die Sensibilität in diesem Bereich bei allen Beteiligten zu erhöhen. Hierbei spielen die Einwohner der Stadt Bremerhaven eine wichtige Rolle. Nur wenn diese Kenntnis vom Bestehen und der Umsetzung eines kommunalen Datensicherheitskonzeptes und den darauf fußenden Regelungen haben, können diese ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auch ausüben. Sie können bei etwaigen Verstößen wichtige Hinweisgeber sein. Es ist davon auszugehen, dass sich die Einwohner fast ausschließlich bei Betroffenheit in datenschutzrechtlichen Fragestellungen an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Bremerhaven als Ersteller und Herausgeber eines Datenschutzberichtes wenden. Dann aber sind sie hilfreich für diesen und das gesamte Verwaltungshandeln in Sachen Datenschutz insbesondere für die Zukunft.


Mario

Positionspapierentwurf 6 Ablehnung der A20 eingebracht am 30.11.12 von Daniel

Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen:

Ablehnung der A20


Der angestrebte Nutzen, eine verbesserte Verknüpfung der Nordsee-Anrainerländer zu gewährleisten, ist nicht gegeben. Es gibt bereits ausreichende Verbindungen durch die A1 und die vorhandenen Bundesstraßen. Die erweiterte A20 würde weitestgehend parallel dazu verlaufen. Die aktuelle Infrastruktur ist ausreichend und kann durch Bundesstraßen oder eine 2. Deichlinie verbessert werden, aber nicht durch den Bau einer neuen Autobahn. Die Finanzierung des Baus der A20 ist ungewiss. Die Kostenschätzung liegt zur Zeit bei 1,27 Milliarden Euro. In sechs Jahren ist bereits eine Kostensteigerung von 50 Prozent erfolgt und es sind weitere Steigerungen zu erwarten. Die aktuelle Infrastruktur ist ausreichend und kann durch Bundesstraßen oder eine 2. Deichlinie verbessert werden, aber nicht durch den Bau einer neuen Autobahn. Anstelle der Tatsache, dass die A20 Hinterlandanbindung an die Seehäfen bieten und die Infrastruktur verbessert wird, ist sie ein umweltschädliches Milliardengrab, dass die Wirtschaft langfristig schwächt und die betroffenen Regionen stark belastet, durch zusätzlichen Verkehr und mehr Lärm.

Gerade im Gebiet der Wesermarsch gibt es im Geschäftsbereich Oldenburg viele Probleme mit der Bodenbeschaffenheit, die bei der Planung der A20 gar nicht beachtet worden sind.

Die Trasse West 3 (auch West 2) durchquert ein Gelände, das Jahrhunderte lang ein Überschwemmungsgebiet gewesen ist. Aus diesem Grund sind die Bodenverhältnisse nicht tragfähig. Die geplante Verpressung verursacht Horizontalverschiebungen, wie sie auch aus dem Bau der B212 Nordenham bekannt sind. Die Häuser auf dem Gelände stehen auf Pfählen oder sind schwimmend gebaut. Mit Hauseinstürzen muss darum gerechnet werden. In der Folge muss auch von einem gerichtlichen Baustopp ausgegangen werden. Die Folgekosten sind nicht abzuschätzen. Neben der A20 sind auch Umgehungsstraßen in dem Bereich der West 3 geplant. Dadurch entsteht eine großflächige Umweltzerstörung, die nicht zu verantworten ist.

Insgesamt ist es auch so, dass die Natur und der Lebensraum von Weißwangengänsen, Kranichen und anderen Vogelarten – obwohl die Trasse West 2 aus diesen Gründen abgelehnt wurde – schwer beschädigt werden. Die Trasse West 3 befindet sich hingegen zur Trasse West 2 in einem ökologisch wertvollem Vogelschutzgebiet.

Hinzu kommt noch, dass die dortige Infrastruktur durch Bundesstraßen genügend ausgebaut ist und das Verkehrsaufkommen allein keinen Bau der A20 gerechtfertigt.

Als Alternative schlägt die AG Verkehr den Bau der A20 in Form einer zweiten Deichlinie vor, da so die Natur nicht zu Schaden kommt und diese Deichlinie wegen des Hochwasserschutzes sowieso benötigt wird.

Im Gegensatz zu den Planungen im Geschäftsbereich Oldenburg ist im Geschäftsbereich Stade die Planung so gut wie gar nicht fortgeschritten. Nicht einmal ein genauer Verlauf der A20 ist genügend durchdacht worden. In vielen Ortschaften würden aktuelle Siedlungsstrukturen zerstört und eine Alternativlösung ist noch nicht vorgeschlagen worden.

Durch den Ausbau der A1 zu einer sechsspurigen Autobahn ist es generell nicht notwendig, eine weitere Autobahn parallel dazu verlaufen zu lassen. Erhöhtes Verkehrsaufkommen ist in diesem Gebiet zwar unleugbar aber derartig gering, dass ein Autobahnbau nicht gerechtfertigt werden kann und das meiste durch den Ausbau der A1 abgedeckt wird. Die A20 im Raum Hamburg entlastet das Verkehrsaufkommen nur um 1,5 bis 3 %. Auch die Stauzahlen können durch einen Bau der A20 nicht gesenkt werden, denn die meisten Staus auf der A1 entstehen nicht durch Kapazitätenüberlastung sondern durch Unfälle und Baustellen und die meisten Staus im Elbtunnel entstehen durch den Regionalverkehr.

Die Finanzierung des Baus der A20 ist ungewiss. Die Kostenschätzung liegt zur Zeit bei 1,27 Milliarden Euro. In sechs Jahren ist bereits eine Kostensteigerung von 50 Prozent erfolgt und es sind weitere Steigerungen zu erwarten.

Des Weiteren kann keine Verbesserung der Verkehrsanbindungen festgestellt werden. Die Verbindung Rotterdam/Skandinavien–Bremerhaven/Wilhelmshaven ist durch Transportwege durch die Seefahrt gewährleistet. Hinzu kommt noch, dass die A20 für eine Hinterlandanbindung der Seehäfen ungeeignet wäre, da zu 90 % bereits ein alternativer Nord-Süd-Verkehr vorhanden ist.

Alternativen sind schon vorhanden. Die aktuelle Infrastruktur ist ausreichend und kann durch Bundesstraßen oder eine 2. Deichlinie verbessert werden, aber nicht durch den Bau einer Autobahn. Anstelle der Tatsache, dass die A20 Hinterlandanbindung an die Seehäfen bietet und die Infrastruktur verbessert, ist sie ein umweltschädliches Milliardengrab, dass die Wirtschaft langfristig schwächt und die betroffenen Regionen stark belastet.


Daniel

Andere Anträge

Anderer Antrag 1 Finanzrat eingebracht am 28.12.12 von Mario

Finanzrat

Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen:

Finanzrat

Der Kreisverband verzichtet auf seine Rechte gemäß Satzung der Piratenpartei Bremen und entsendet zwei Mitglieder des Kreisverbandes in einen zu schaffenden Finanzrat des Landesverbandes. Diese Mitglieder werden von der Kreismitgliederversammlung gewählt.

Begründung:

Der LV soll mit den Einnahmen aus der Parteienfinanzierung und den Mitgliedsbeiträgen zwei Geschäftsstellen und alle damit verbundenen budgetierbaren Kosten decken. Über die verbleibenden Mittel entscheidet der Finanzrat, der sich aus den Finanzverantwortlichen der KVen zusammensetzt und dem Schatzmeister des LV. Das Geld soll auf Antrag und in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge für konkrete politische Aktivitäten vergeben werden. Der Finanzrat gibt sich selber Richtlinien, die einen Missbrauch so gut es geht ausschließen.

Mario