SN:Kreisverband/Chemnitz/Geschäftsordnung des Kreisvorstandes Chemnitz
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Verwaltung, Zugriff und Sicherung der Mitgliederdaten
- Die Mitgliederdaten des Kreisverbandes werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Diese wird durch den Generalsekretär und den stellvertretenden Vorsitzenden verwaltet.
- Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten haben der Generalsekretär und der Vorsitzende.
- Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Piraten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzerklärung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.
- Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.
- Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.
Aufgabenverteilung und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder
- Vertretung der Partei nach außen: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender und nach Auftrag die Mitglieder der Arbeitsgruppe Öffentliche Arbeit Chemnitz (AG ÖÄ)
- Einberufung der Vorstandssitzungen: jedes Vorstandsmitglied
- Führung der laufenden Geschäfte incl.Mitgliederverwaltung: Generalsekretär, Vorsitzender
- Verwaltung der Kontakte des Landes- und Bundesverbands und ggf. nachgeordneter Gebietsverbände: Generalsekretär
- Finanzplanung, Buchführung, Controlling,Zuschüsse: Schatzmeister
- Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger: Schatzmeister
- Spendenwesen: Politischer Geschäftsführer
- Pressearbeit: politischer Geschäftfüher, Pressemitteilungen werden nach dem Vier-Augen-Prinzip veröffentlicht
- Entwicklung politischer Aktivitäten, Strategien und Konzeption: Beisitzer
Weitere Vorstandsaufgaben
- Leitung der Vorstandssitzungen: Vorstandsvorsitzender
- Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: Vorstandsmitglied, benannt durch die Vorstandssitzungen
Vorstandssitzungen
Einberufung der Sitzungen
- Vorstandssitzungen kann durch jedes Vorstandmitglied einberufen werden und öffentlich bekannt gegeben.
- Eine Woche vor der Vorstandssitzung muss bekannt gegeben werden, ob sie als Telefonkonferenz oder einem Treffen gehalten wird.
Beschlussfähigkeit der Sitzungen
- Für die Beschlussfähigkeit der Vorstandssitzungen gelten die gleichen Voraussetzung, wie für die Handlungsfähigkeit des Vorstandes, wie sie in der Satzung des Kreisverbandes §5 Abs. 6 definiert sind.
Öffentlichkeit der Sitzungen
- Die Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Mitglieder des Kreisverbandes können der Sitzung beiwohnen. Ein Mitspracherecht erhalten sie jedoch nur auf Aufforderung durch ein Vorstandsmitglied.
- Gäste, die die Vorstandssitzung stören, können aus der Vorstandssitzung durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden.
Dokumentation der Sitzungen
- Die Sitzungen können als Tonaufnahme aufgezeichnet werden, welche im Anschluss an die Sitzung vom jeweiligen Sitzungsleiter in Textform übertragen wird.
- Die Abschrift wird 24 Stunden nach der Sitzung im Wiki und auf der Mailingliste des Kreisverbandes veröffentlicht.
Virtuelle und fernmündliche Sitzungen
- Als Medium für fernmündliche Sitzungen werden im Telefonkonferenzraum der Piratenpartei KV Chemnitz abgehalten.
Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
- Die einzelnen Vorstandsmitglieder führen einen ständigen Bericht über ihre Tätigkeiten. Diese sollten möglichst direkt nach den jeweiligen Ereignissen verfasst werden, um Vollständigkeit sicher zu stellen. Wird ein Tätigkeitsbericht des Vorstandes benötigt (z.B. zu einer Kreisversammlung) wird aus diesen Kurzberichten ein ausführlicher Tätigkeitsbericht erstellt.
- Den Tätigkeitsberichten des Schatzmeisters sowie des Generalsekretärs sind die benötigten Nachweise, wie z.B. Kontoauszüge, beizufügen.
Inkrafttreten dieser Geschäftordnung
- Diese Geschäftsordnung tritt zum 21.11.2009 in Kraft.