Entwurf aus dem BMI

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Quelle: http://blogs.taz.de/ctrl/files/2009/09/schaeublesplaeneverfassungsschutz.pdf

Betreff: 898921_Vorbereitung Koalitionspapier_RS.doc
 
Als Anlage übersende ich das von Herrn RAL ÖS gebilligte
überarbeitete Koalitionspapier zur Kenntnis und weiteren Verwendung.
 
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag ***** *******
 
Bundesministerium des Innern - Referat ÖS I 1
Alt-Moabit 181 D 18559 Berlin

Verantwortung für ein freies und sicheres Deutschland

1.1 Bessere Bekämpfung der Organisierten Kriminalität

Wir wollen verhindern, dass die Organisierte Kriminalität mit ihren finanziellen Möglichkeiten Strukturen schafft, die unserem Staat gefährlich werden können. Wir treten deshalb dafür ein, dass zur effektiven Bekämpfung der Organisierten Kriminalität diese zum Beobach­tungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz und auch bundesweit Beobachtungsobjekt aller Verfassungsschutzbehörden werden soll. Die notwendigen Ressourcen stellen wir bereit. Die in der Praxis festgestellten Defizite zur Abschöp­fung von Gewinnen werden wir durch Anpassung der Vorschriften über den erweiterten Verfall beseitigen. Organisierte Kriminalität ist vor allem auch ein grenzüber­schreitendes Phänomen. Der Generalbundesanwalt soll daher eine Ermittlungszu­ständigkeit auch bei transnationaler OK erhalten. Zugleich muss Europol gestärkt und weiter entwickelt werden.

Weiterhin wollen wird eine bundeseinheitliche Erlaubnispflicht von Prostitutionsstätten zur erfolgreicheren Bekämpfung des Menschenhandels schaffen.

1.2 Verbesserung der polizeilichen Fahndungsansätze

Wir wollen die polizeili­chen Fahndungsansätze durch die Öffnung der beim Zugriff auf Webseiten der Sicherheitsbehörden anfallenden Telemedien-Nutzungsdaten und der Autobahnmautdaten zu Zwecken der Strafverfolgung verbessern. Als notwendig erachten wir auch eine gesetzliche Identifizierungspflicht auf europäischer wie auf nationaler Ebene beim Erwerb von Prepaid-Karten, da die Verwendung von unter falscher Identität erworbenen Karten die Arbeit der Sicherheitsbehörden beträchtlich erschwert. Durch die Schaffung einer Verbunddatei zu haftentlassenen Sexualstraftätern (Warndatei) soll die Polizei bundesweit in die Lage versetzt werden, im Rahmen eines engmaschigen Sicherheitsmanagements von Polizei und Justiz die Bevölkerung vor rückfallgefährdeten Sexualstraftätern zu schützen.

1.3 Bekämpfung der luK-Kriminalität (Cybercrime)

Die Phänomenologie der Informations- und Kommunikationskriminalität hat sich in den vergangenen Jahren durch eine zunehmende Technisierung der globalen Gesellschaft und der damit ver­bundenen nahezu flächendeckenden Nutzung moderner Medien und Kommunikati­ onsformen stark verändert. Wir werden dafür Sorge tragen, dass die Sicherheitsbe­hörden in Deutschland auch zukünftig ihre Aufgaben im Bereich der Informations­ und Kommunikationskriminalität effektiv erfüllen können und die luK-Kriminalität durch ein umfassendes Maßnahmenbündel bekämpfen. Neben organisatorischen Maßnahmen, Aus-und Fortbildung von Personal und einer verstärkten Sensibilisierung der Öffentlichkeit, besteht dabei auch die Notwendigkeit den rechtlichen Rah­men fortzuentwickeln und an die Gegebenheiten anzupassen. Wir unterstützen zu­gleich die Bemühungen auf EU-Ebene, die grenzüberschreitende Kooperation zur Bekämpfung der Internetkriminalität zu intensivieren, denn Kommunikation via Inter­net und Datenspeicherung auf externen Servern kennen keine Staatsgrenzen; auch kann internationaler Datenverkehr selbst dann stattfinden, wenn sich die Kommuni­kationsteilnehmer im selben Staat befinden.

1.4 Fortentwicklung des Verfassungsschutzes

Der Verfassungsschutz steht angesichts einer zunehmend von globalen Rahmenbedingungen abhängigen Gefahrenlage vor besonderen Herausforderungen, die erhöhte Anforderungen an seine operativen und analytischen Fähigkeiten stellen. Wir wollen daher in enger Abstimmung mit den Ländern die Fortentwicklung des Verfassungsschutzverbundes weiter­führen. Ein hinreichendes Maß an Sicherheit vor Gefahren, die unser Gemeinwesen strukturell gefährden, kann nur gewährleistet werden, wenn solche Gefahrenlagen rechtzeitig erkannt und bekämpft werden. Hierfür müssen dem Verfassungsschutz effektive nachrichtendienstliche Instrumente zur Früherkennung von drohenden Ge­fahren zur Verfügung stehen, die schon im Vorfeld der polizeilichen Gefahrenabwehr eingesetzt werden können. Wir werden daher die Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit des Verfassungsschutzes modernisieren. Insbesondere soll für den Verfassungs­schutz der Zugriff auf die vorsorglich gespeicherten Telekommunikationsverbin­dungsdaten und die Kontostammdatenabfrage ermöglicht, die Online-Durchsuchung eingeführt sowie die Befugnis zur Wohnraumüberwachung praxisgerecht geändert werden. Durch Änderung des Gesetzes zu Artikel 10 wollen wir auch für die Nachrichtendienste eine sichere Rechtsgrundlage für die Anwendung moderner Mittel zur Telekommunikationsüberwachung schaffen und eine bessere Nutzung gewonnener Erkenntnisse ermöglichen. Vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen insbeson­dere in der Bundeshauptstadt erachten wir eine Bekämpfung des politischen Extre­mismus durch Beobachtung gewaltbereiter, autonomer Strukturen für dringend gebo­ten. Der Schutz verdeckt eingesetzter Personen vor Strafverfolgung bei szenetypi­schem Verhalten - wie dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Or­ganisationen - muss nach strikten rechtsstaatlichen Maßgaben rechtssicher geregelt werden.

1.5 Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung

Im Interesse eines effektiven Verfassungsschutzverbundes wollen wir bei der Terrorismus-Vorfeldaufklärung - komplementär zur Aufgabenübertragung an das BKA bei der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus - die Zentralstellenfunktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BN) im Benehmen mit den Ländern stärken. Auch das Terrorismusstrafrecht werden wir auf verbliebenen Handlungsbedarf überprüfen. Dem Terroris­mus muss allerdings bereits an den Wurzeln von Radikalisierungsprozessen begegnet werden. Wir werden gesellschaftlichen Zusammenhalt und Integration ebenso wie den Konsens über die Grundwerte unserer Verfassung stärken, die geistig­-politische Auseinandersetzung mit Extremismus offensiv führen und die Deradikalisierung aktiv unterstützen. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Weiterhin wollen wir angesichts der erheblichen Gefahren, die heute vom internatio­nalen Terrorismus ausgehen, das verdeckte Betreten einer Wohnung zur Durchfüh­rung von Vorbereitungsmaßnahmen für eine Online-Durchsuchung oder Telekom­munikationsüberwachung an der Quelle der Kommunikation im Rahmen enger Gren­zen gestatten. Neben den bestehenden polizeilichen Mitteln zur verdeckten Aufent­haltsobservation muss ergänzend die Möglichkeit einer elektronischen Fußfessel in Betracht gezogen werden. Die terroristische Bedrohung ist nach wie vor auch ein globales Phänomen, das im Rahmen einer engen internationalen Zusammenarbeit bekämpft werden muss. Insbesondere in der EU und gemeinsam mit relevanten Drittstaaten wollen wir daher den weiteren Ausbau einer effizienten und nachhaltigen Terrorismusbekämpfung aktiv gestalten. Hinsichtlich der besonderen Gefahr eines terroristischen Einsatzes von ABC-Stoffen sind die Weiterentwicklung der EU­ Strategie zur Verhinderung und Bekämpfung des ABC-Terrorismus und deren konsequente Umsetzung für uns von hoher Bedeutung.

1.6 Schaffung klarer rechtlicher Rahmenbedingungen für die Bewältigung maritimer polizeilicher Lagen

Wir werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bewältigung maritimer polizeilicher Lagen in einem Seesicherheitsgesetz klarstellen und verbessern und dabei auch die Möglichkeiten der Bundeswehr genauer prüfen.

[Textbaustein zu BW im Innern und Äußeren - aus Bereich V/St B]

1.7 Stärkung der Effizienz unserer Vollzugsbehörden

Unsere Vollzugsbehörden im Sicherheitsbereich müssen Schritt halten können mit der sich rasant verändern­ den Lebenswirklichkeit. Wir werden daher die Effizienz der Vollzugsbehörden stär­ken. Dazu werden wir die personellen, technischen, finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen weiter konsequent verbessern, damit unsere Vollzugsbehör­den zukunftsfähig aufgestellt sind und Kriminellen auf Augenhöhe begegnen können. In einem mittelfristig angelegten Zukunftsprogramm wird insbesondere die techni­sche Ausstattung der Vollzugsbehörden verbessert. Dies umfasst auch die Schaffung von Technikzentren, die Mittel und Methoden zur Verfügung stellen, um die bestehenden Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung auch zukünftig, ungeach­tet der zunehmenden Verlagerung der Telekommunikation auf das Internet und der damit verbundenen Steigerung von Datenvolumen und Nutzung ausländischer Kommunikationsdienste, wahrzunehmen. Hierfür ist auch der Einsatz einer Filter­technik erforderlich, die zur Reduktion der Überwachungsvolumen in den Knoten der Telekommunikationsnetze ansetzt. Die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen wer­den umgehend geschaffen.

1.8 Schutz unserer Polizisten vor Gewalt

Mit Sorge beobachten wir, dass Polizi­sten vermehrt zur Zielscheibe gewalttätiger Ausschreitungen und aggressiver Übergriffe werden. Wirkungslose staatliche Deeskalationsstrategien gegenüber gewaltbereiten Chaoten, die dazu führen, dass die Gesundheit unserer Polizeibeamten auf unverantwortliche Weise aufs Spiel gesetzt wird, darf es nicht geben. Der Staat trägt gegenüber den Polizeibeamtinnen und -beamten sowie anderen Vollzugskräften, die tagtäglich für die Sicherheit in unserem Land Verantwortung übernehmen und hierbei besonderen Belastungen ausgesetzt sind, eine besondere Verantwortung. Ihr Schutz vor Angriffen ist zu verbessern. Neben einer Verschärfung des Strafrechts muss das Problem auch gesamtgesellschaftlich behandelt werden. Es setzt ein bundesweites Lagebild sowie eine vertiefte Ursachenforschung voraus. Darüber hinaus müssen weitere Verbesserungen in den Bereichen der Aus- und Fortbildung, der Ausstattung und beim Personal erreicht werden.

1.9 Verstärkung der Sicherheitsforschung

In unserer hochmodernen Gesell­schaft beschleunigen sich technologische Innovationsprozesse immer mehr. Diesen Herausforderungen müssen die für die Sicherheit in Deutschland verantwortlichen Behörden begegnen können. Durch Sicherheitsforschung gewonnene innovative Sicherheitslösungen können dazu beitragen, Sicherheit zu erhöhen ohne Freiheits­räume einzuschränken. Aus diesem Grund halten wir eine Verstärkung der Sicherheitsforschung für unabdingbar und sind uns einig, dass die notwendigen Ressour­cen bereit gestellt werden müssen, um einen an den praktischen Bedürfnissen der Sicherheitsbehörden ausgerichteten Forschungsbedarf zu generieren, der möglichst über die Sicherheitsforschungsprogramme auf nationaler und EU-Ebene zu befriedi­gen ist. Die Aufgabe der Förderung und Koordinierung dieser Programme soll dem BMI übertragen werden.


Verantwortung für Recht und Gesetz - Für einen starken und freiheitssichern­den Rechtsstaat

1.1 Verbesserung der Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden

Wir wollen die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden verbessern und hierzu die vom Ge­setzgeber für präventive Zwecke im BKAG bereits geschaffenen Rechtsgrundlagen für die Online-Durchsuchung, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und das Richterband im Rahmen der akustischen Wohnraumüberwachung auch in der StPO einführen. Die Beschränkung der Überwachbarkeit von Wohnungen auf akustische Maßnahmen wird den Bedürfnissen einer effizienten Strafverfolgung nicht gerecht. Wir werden daher auch die Voraussetzungen für die optische Überwachung von Wohnungen und des Nahbereichs von Wohnungen schaffen. Die DNA-Analyse hat sich als Instrument der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten bewährt. Wir wer­den daher die erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen ergreifen, um den ge­netischen Fingerabdruck in der StPO als erkennungsdienstliche Standardmaßnahme auszugestalten.

1.2 Schließung von Lücken bei der Sicherungsverwahrung

Wir wollen die Bür­gerinnen und Bürger wirksamer vor besonders gefährlichen und rückfallgefährdeten Straftätern schützen. In der Praxis haben sich jedoch Lücken bei den Regelungen der Sicherungsverwahrung gezeigt. Diese werden wir schließen.

1.3 Überprüfung des Terrorismusstrafrechts auf Handlungsbedarf

Wir werden Handlungsbedarf im Terrorismusstrafrecht prüfen, insbesondere um bereits gefährli­chen Radikalisierungsprozessen frühzeitig zu begegnen ("Sympathiewerbung"), pra­xisfremde Anforderungen der Organisationsdelikte zu bereinigen, den terroristischen Tatzusammenhang bei der Qualifikation des Delikts - auch in der Strafzumessung­ angemessen zu würdigen und der weltweiten Ächtung des Terrorismus auch bei Auslandstaten umfassender Rechnung zu tragen. Überprüft werden soll auch die Praxistauglichkeit und Wirksamkeit der neuen §§ 89a,b StGB, insbesondere in Be­zug auf "Terrorcamp"-Aufenthalte.

1.4 Zeitnahe Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur OK-Bekämpfung

Den EU-Rahmenbeschluss zur OK-Bekämpfung vom 24. Oktober 2008 werden wird zeitnah umsetzen und so ermöglichen, dass auch hierarchisch strukturierte Organisationen nach Art der Mafia als kriminelle Vereinigungen von §129 StGB erfasst sind.

1.5 Staatsschädigende Wirtschaftsgefährdung unter Strafe stellen

Die welt­weite Finanzkrise hat uns vor Augen geführt, dass Marktakteure durch das Eingehen unverantwortlicher Risiken zu einer Destabilisierung der internationalen Finanzmärk­te beigetragen haben, die insgesamt systembedrohend wurde. Wir sind uns der Fol­gen der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise sowie der sie auslösenden Fak­toren bewusst. Sowohl auf internationaler Ebene als auch bei uns in Deutschland werden wir daher darauf hinwirken, dass eine solche Krise nicht mehr eintreten kann. Dazu gehört auch die Erkenntnis, dass vorsätzliches, eine solche Krise auslösendes bzw. sie begünstigendes Fehlverhalten nicht lediglich moralisch verwerfliches, son­dern auch strafwürdiges Unrecht ist. Daher werden wir für die Aufnahme eines ent­sprechenden Straftatbestands in das Strafgesetzbuch sorgen.