Diskussion:Europawahl 2009
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Gleichzeitige Kandidatur
Ist es denn erlaubt, gleichzeitig Kandidat zur Bundestagswahl und zur Europawahl zu sein? --Alu 02:04, 23. Jul. 2008 (CEST)
- Ich denke nicht: laut Bundeswahlgesetz, das überwiegend bei uns auch für die Europaparlementswahl gilt, muss man vorher seine Zustimmung zur Aufstellung und Annahme der Wahl im Fall des Falles erklären und kann davon nicht einfach zurücktreten, Beides lässt sich aber nicht vereinbaren. Ob es bei erkennbarer Aussichtslosigkeit der Bewerbung durchgeht, kann ich nicht beurteilen. Orca 07:09, 23. Jul. 2008 (CEST)
- Der Landeswahlleiter Niedersachsen sieht das anders. Ein Kandidat kann gleichzeitig für eine Partei sowohl auf der Liste und als Direktkandidat für die Europa- und die Bundestagswahl stehen. Für den Fall das der Kandidat gewählt werden sollte, muss er sich für ein Parlament entscheiden. Nach Gesetz ist ein gleichzeitiges Mandat auf EU und Bundesebene nicht möglich. Einer Aufstellung widerspricht dies aber nicht. --Alu 12:59, 30. Sep. 2008 (CEST)
- Richtig, man kann zwar seine Kandidatur nicht zurückziehen. Aber man kann sehr wohl ein Mandat für das man gewählt wurde nicht antreten, das ist kein Problem. Im Zweifel wird nachgerückt oder nachnommiert (hoffe wir müssen nächstes Jahr noch einen parteitag zur Nachnomminierung machen :P) -- Andi 10:00, 13. Okt. 2008 (CEST)