Diskussion:Bundessatzung/2007-01-30 - Schreiben des Bundeswahlleiters
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Randbemerkung
In Anbetracht der Freundlichkeit, Ausführlichkeit und Begründetheit des Schreibens rege ich an beim nächsten Kontakt mit dem Wahlleiter(amt) mal ein freundliches Dankeschön anzubringen. Ich habe da bei Behörden auch schon ganz anderes erlebt. Zur Beilage von Unterlagen wird er z.B. wohl nicht verpflichtet gewesen sein. Bart 00:17, 28. Feb 2007 (UTC)
- Richtig: Das Dankeschön - sollte eigentlich selbstverständlich sein. Richtig auch, dass er verpflichtet ist, alles erdenklich an Informationen zur Verfügung zu stellen und zu unterstützen. blatze 08:09, 28. Feb 2007 (UTC)