Diskussion:Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA133

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Argumente für und gegen den Antrag

Anmerkungen Anthraxpalaver Berlin 23. November 2011

Der ersten Teil des Antrags verstößt gegen das Parteiengesetz (weil LiquidFeedback kein Parteiorgan ist), der zweite Teil verstößt gegen das Grundgesetz (welches die Gewissensfreiheit der Parlamentarier garantiert).

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