Diskussion:AG Migration/AbschaffungSprachkurse

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Der Antrag enthält einen dicken Fehler.

Unter dem Stichpunkt "Hintergrund" steht:

"Seit August 2007 muss jeder Ausländer, der aus einem Nicht-EU Land stammt und mit einem Deutschen verheiratet ist, einen Sprachnachweis vor der Einreise nach Deutschland erbringen."

Die angesprochene Bestimmung, die auch der Entscheidung des BVerG zu Grunde liegt, betrifft § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG. Diese Bestimmung lautet in der entscheidenden Passage:

§ 30 Ehegattennachzug

(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn 1. .... 2. der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann und

       ....

Die Regelung betrifft also nur den Ehegattennachzug bei in Deutschland lebenden Ausländer, nicht den Nachzug ausländischer Ehegatten von deutschen Staatsbürgern. Diese haben auch dann ein Recht auf die Aufenthaltserlaubnis, wenn sie kein Wort deutsch sprechen.

Insoweit wäre zu diskutieren, ob auch der Zuzug ausländischer Ehegatten von Ausländern, die über keine Sprachkenntnisse verfügen, zulässig sein soll oder nicht. Bejaht man dies, müsste der Antragstext entsprechend geändert werden, andernfalls der gesamte Antrag im Papierkorb landen.


Danke für diesen Hinweis. Es müßten noch andere Quellen, am besten die konkreten Gesetze, gesucht werden. Mir ist jedenfalls so zusagen als Zeitzeuge (2007) im Ohr, daß es tatsächlich so einen Sprachzwang auch für "ausländische" Ehepartner von deutschen Staatsbürgern gibt. Die Frage ist, wo man das Material sammelt, hier? z.B. http://www.rechtsanwalt-familienzusammenfuehrung.de/ehegattennachzug.html --Perestroika 22:10, 11. Feb. 2012 (CET)


Hallo und guten Morgen, Aus eigener (leidvoller) Erfahrung muss ich dir leider schreiben, dass du da etwas falsch verstanden zu haben scheinst. Es ist definitiv so, dass Ehepartner von Deutschen einen Sprachkurs im Ausland ablegen müssen. Meine Quelle ist zum Beispiel die Folgende: Merkblatt zur Familienzusammenführung. Interessanterweise habe ich in dem eigentlichen Gesetz dazu leider auf die Schnelle auch nichts gefunden. Da ich mir nicht vorstellen kann, dass die Deutschen Botschaften so einen Nachweis vollkommen willkürlich fordern, würde ich mich über eine Quelle, direkt aus dem Gesetz, sehr freuen. Viele Grüße LukasBrausch 11:56, 15. Feb. 2012 (CET)

Material

http://www.bpb.de/themen/0MOQFQ,0,0,Neue_Zuwanderungs_und_Integrationspolitik_seit_2005.html (erstaundlicher Weise scheinen die entsprechenden Bestimmungen "unauffindbar" zu sein?)--Perestroika 14:27, 19. Feb. 2012 (CET)

Auf der Seite der Bundesregierung habe ich nun doch noch entsprechendes Materiel gefunden: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB/das-zuwanderungsrecht.html;jsessionid=15D998ECDEFAA4512A33F4080FAB0ED3.s3t1?nn=437032#doc125472bodyText1

LukasBrausch 16:13, 19. Feb. 2012 (CET)


Interessant vielleicht wie es in anderen EU-Staaten läuft?
http://ehe-ohne-grenzen.at
--Perestroika 15:07, 3. Mär. 2012 (CET)