Diskussion:AG Geldordnung und Finanzpolitik/Geld ist ein Anspruch auf Geld

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Hier bitte die Anmerkungen eintragen:

Arne, ich wäre die dankbar, wenn du vielleicht noch einen Satz aufnehmen könntest, der mir als Ergebnis unseres Grillfestes wichtig wäre.

  1. Wir hatten uns darauf verständigt, dass jenseits der mathematisch kürzesten Form der Satz "Jeder Anspruch auf Geld ist auch Geld." für die Allgemeinheit verständlicher ist.
  2. Dass die Frage der Handelbarkeit in der Praxis nur von der Effizienz der Kapitalmarkte abhängt, und die Tatsache, dass ein Anspruch deshalb irgendwo nicht geldgleich verwendet kann, nichts an der Richtigkeit der theoretischen Aussage ändert.
  3. In diesem Zusammenhang ist mit kürzlich aufgefallen, dass die Eigenschaft der Übertragbarkeit wesentlich ist - der Satz sollte also wie folgt erweitert werden "Jeder übertragbare Anspruch auf Geld ist auch Geld."

Ein Lieferantenkredit, der nur zwischen genau A und B existiert, ist nämlich in dem Sinne kein Geld, dass B als Gläubiger damit nichts bezahlen kann, weil nur genau B einen Anspruch gegen A hat.

Wenn du damit einverstanden bist, sollten wir den Text als Ergebnis des Grillfestes verwenden.

Patrik74 23:52, 7. Jan. 2013 (CET)



"Ein Anspruch auf Geld gegen die Zentralbank ist Geld. (Rekursionsanker) "

Mit dieser Aussage wird gesagt, das nur ZB-Geld Geld ist. Das andere ist kein Geld, denn es ist nur ein Anspruch auf Geld, daraus folgt, dass ein Anspruch auf Geld kein Geld ist und das wird konterkariert, weil der Anspruch auf Geld selbst Geld sei.

Personen und Firmen haben keinen Anspruch gegen die Zentralbank und auch keine Möglichkeit Zentrabankgiralgeld einzufordern. Es sind nun mal zwei verschiedene Gelder. Das ein ist Geld der Wirtschaft und das Andere ist Geld der Banken. Anken können ihr Interbanekngeld in BArgeld wandeln udn Persoen können Giralgeld in Bargeld wandeln. Bei Pereone ist es immer noch Bankengeld und kein Zentralbankgeld. Nur weil es von der Zentralbank kommt, ist es nur eine Umwandlung von Girageld in gesetzliches Zahlungsmittel. Es ist dann nicht mal mehr Interbankengeld, denn dazu müßte es in Banken sein.

Geld ist ein Zahl mit einer Währungseinheit dran. Rechtlich kann mit Geld der Vertragsteil erfüllt werden, der die Bezahlung beeinhaltet.

Schaffe das ZB-Geld ab, das geht geldtechnisch und schon existiert kein "Anker" mehr, es bleibt dann nur noch "Geld ist Geld" übrig.

Du beschreibst, das nur Bargeld Geld sei und Grigelld ein Ansprcuh auf Geld und auch Geld ist. Das ist das Selbe, was die Goldgeldfanatiker bis 1970 ins Feld geführt haben. Nur Gold ist Geld und Bargeld ist ein Ansruch auf "echtes" Geld udn selbst Geld. Der Anker war das Gold. Ein Anker, der ins Nirwana verdampft ist. Heute ist das Gleiche mit Bargeld und Girageld. Nur noch de jure rettet Deine Rekursion.

Die Besonderheit heute ist, das ZB-Geld nur eine Referenz ist, die wegen einer Regel mindestens 1:100 gehalten werden muss. Beides entsteht aus der SELBEN Sicherheit. Eins ist Geld und das Andere ein "Geld, das ein Anspruch auf Geld ist.

Arne, du hast dich hier verrannt und bildest nur das Zweigeldsytem von heute ab (Konkret die Mindestreserveregel) bzw de jure, dass nur Bargeld Geld sei.

Gesell hat es besser beschrieben: Geld ist das, was die Allgemeinheit als allgemein akzeptiertes Zahlungsmittel, egal ob es juristisch gilt. Und so ist nun mal Giralgeld zu Geld geworden. Es Bedarf keines "Ankers", weder in der Zentralbank als Interbankengeld noch als Bargeld als gesetzlichem Zahlungsmittel.


Mal 'ne ganz dumme, andere Frage:

  • Geld ist ein Anspruch auf Geld

ok, aber gilt nicht auch:

  • Geld ist ein Anspruch auf gesetzliche Zahlungsmittel
  • gesetzliche Zahlungsmittel sind ein Anspruch auf Geld
  • gesetzliche Zahlungsmittel sind ein Anspruch auf gesetzliche Zahlungsmittel