Diskussion:2008-01-09 - Vorstandssitzung
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Ich gehe doch recht in der Annahme, dass die Punkte, die beim letzten Mal aus Zeitgründen nicht behandelt werden konnten, diesmal auf jeden Fall dran kommen oder?
zu Protokoll
Auskunftwünsche
- steuerliche Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen
- "Steuerbegünstigt sind Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen. Die Steuervergünstigung gibt es hier - anders als bei den übrigen steuerbegünstigten Zwecken - nicht als Abzug vom steuerpflichtigen Einkommen, sondern als Abzug direkt von der Steuerschuld,"
- so steht in einem Berater für Steuerfragen. Siehe auch hier. Das heisst, für jemanden, dessen gesamte Sonderausgaben die Pauschale überschreitet, wäre eine Bescheinigung praktisch. Laut Auskunft meiner Steuerberaterin müsste auch der Kontoauszug genügen. Ausgaben für die Partei, die nicht erstattet wurden, können allerdings so nicht berücksichtigt werden.
- So mein Wissensstand--Leoni