Dies ist ein ReadOnly-Mirror von wiki.piratenpartei.de!
Die Daten werden täglich aktualisiert.

Bundesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Satzungsänderung 009

Aus Piratenwiki Mirror
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2012.2.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite, bzw., falls möglich, in LiquidFeedback.

Antragstitel

Beitragsstaffeln

Antragsteller

JanNiklasFingerle

Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Es wird beantragt in der Bundessatzung Abschnitt B/C § 5 Abs. 1-3 wie folgt neu zu fassen:

(1) Der monatliche Mindest-Mitgliedsbeitrag ist ergibt sich aus dem Nettoeinkommen des Mitglieds anhand folgernder Beitragsstaffel:

  • Unter 400€ Nettoeinkommen: 1€
  • Über 400€ Nettoeinkommen: 1,50€
  • Über 800€ Nettoeinkommen: 3€
  • Über 1200€ Nettoeinkommen: 8€
  • Über 1600€ Nettoeinkommen: 12€
  • Über 2000€ Nettoeinkommen: 18€
  • Über 2400€ Nettoeinkommen: 1% des Nettoeinkommens.

Jedes Mitglied stuft sich im Rahmen der Beitragsstaffel selbst ein und legt seinen Mitgliedsbeitrag selbst fest. Gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen mindern dabei Nettoeinkommen um den jeweiligen Unterhaltsbetrag. Es darf im Rahmen dieser Beitragsstaffel auch ein höherer als der Mindest-Mitgliedsbeitrag gewählt werden. Der so festgelegte Mitgliedsbeitrag gilt als satzungsgemäß.

(2) Das Mitglied trifft keinerlei Nachweispflicht gegenüber der Partei, dass die Einstufung des Mitgliedbeitrags korrekt erfolgt ist.

(3) Der Mitgliedsbeitrag ist am 01.01. eines jeden Jahres fällig. Über abweichende Zahlungsintervalle befindet die zuständige Gliederung. Die Berechnung erfolgt monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Eintritt stattfindet.

Ferner ist an geeigneter Stelle folgende Übergangsregelung in die Finanzordnung aufzunehmen:

Die Änderung des Mitgliedsbeitrags wird zum folgenden Geschäftsjahr wirksam.

Aktuelle Fassung
(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 48 Euro pro Kalenderjahr und ist am 01.01. eines jeden Jahres fällig.

(2) Bei Eintritt im Laufe eines Jahres ist der anteilige Jahresmitgliedsbeitrag pro Monat zu berechnen. Die Berechnung erfolgt monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Eintritt stattfindet.

(3) Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum festgelegten Mitgliedsbeitrag einen freiwilligen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens.
Antragsbegründung

Zum einen ist die Finanzsituation der Piratenpartei sehr bescheiden, was hierdurch behoben werden soll.

Auf der anderen Seite sind schon 4€ im Monat für viele Leute zu viel, die durch ein Antragsverfahren auf Beitragsminderung zu Bittstellern gemacht werden. Durch die Kombination aus Beitragsstaffel und Selbsteinschätzung ist hier viel gewonnen.

Dem Datenschutz ist hier zunächst genauso genüge getan wie bei der alten Empfehlung des freiwilligen Mitgliedsbeitrags von 1% - aus der Höhe des tatsächlich gezahlten Beitrags können diejenigen, die davon Kenntnis erlangen, immer noch gewisse Rückschlüsse ziehen, aufgrund der verschiedenen Faktoren - nicht zuletzt der Möglichkeit, deutlich mehr zu zahlen - ist es mehr als fraglich, wie sicher so ein Rückschluss ist. In Bezug auf diejenigen, die vorher einen Antrag auf Beitragsminderung stellen mussten, ist hier sogar eine Verbesserung erreicht, da nun keine Sozial-Daten mehr erhoben werden, die über die Beitragshöhe hinausgehen.


Datum der letzten Änderung

05.10.2013


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Wir haben eh schon ein massives Problem mit säumigen Beitragszahlern. Dieser Antrag will jetzt das Zahlen der Beiträge noch wesentlich komplizierter für die Mitglieder machen. Ich halte das für eine Katastrophe. Wenn der durchkäme, würde er die Zahlerquote noch einmal verschlechtern, nicht zuletzt weil jeder Lastschrifteinzug auch individuell angepasst werden müsste. Zudem gibt es bereits verringerte Beitragssätze für sozial Schwache. Daher bin ich dringend dafür, diesen Antrag nicht zu stellen.--Seymour 10:32, 12. Jul. 2012 (CEST)
    • Der demokratische Ansatz ist typischer Weise nicht der, dass ein Antrag nicht gestellt wird, sondern dass er bei Misfallen abgelehnt wird. Ja, der Lastschrifteinzug ist bei unterschiedlichen Beträgen zu individualisieren, aber schon die aktuelle Regelung sieht unterschiedlich hohe Beiträge vor (verringerter Beitrag, Standardmindestbeitrag, freiwillig erhöhter Beitrag), so dass eine Individualisierung schon heute notwendig ist. Und eine Regelung, die finanziell schlechtergestellte zu Bittstellern macht, halte ich tendenziell auch noch für "wesentlich komplizierter" als eine bei der jeder sich beitragsmäßig selbst einsortiert (was durch den freiwillig erhöhten Beitrag heute nur diejenigen machen, die ab 4€ zahlen, für die, die weniger zahlen, gibt es einen gesonderten Verwaltungsakt). JanNiklasFingerle 11:39, 12. Jul. 2012 (CEST)
  • Änderung von 4€ auf 3€ durch Dingo ist mit meinem Einverständnis erfolgt. JanNiklasFingerle 02:51, 8. Jun. 2012 (CEST)
  • Geltung: Ab dem 1.1.2013. Im Jahr 2012 gezahlte Beiträge nach dem Neumonster-Beschluß werden auf das Jahr 2013 angerechnet (bei einigen Mitgliedern 1€/Monat, bei einigen nicht, weil der Antragsteller von Neumonster kein RTFM gemacht hat...). Damit ist dieser Beschluß quasi annuliert und durch einen vernünftigen ersetzt. --Dingo 02:23, 8. Jun. 2012 (CEST)
    • Vernünftige Geltung: Ja. Auseinandersetzung mit Neumünsterbeschluss bei Bedarf besser in eigenem Antrag. JanNiklasFingerle 02:51, 8. Jun. 2012 (CEST)
  • Am anschaulichsten wird das, wenn bis €3.000,- eine Tabelle nach 100€ geschaffen wird. Dingo 02:23, 8. Jun. 2012 (CEST)

alternative Beitragstabelle

  • Unter 700€ Nettoeinkommen (steuerl. Existenzminimum): 1€
  • 700-1200€ Nettoeinkommen (Armutsgefährdungszone): 3€
    • ab 1200€ Nettoeinkommen: 6€
    • ab 1300€ Nettoeinkommen: 8€
    • ab 1400€ Nettoeinkommen: 10€
    • ab 1500€ Nettoeinkommen: 12€
    • ab 1600€ Nettoeinkommen: 14,50€
    • ab 1700€ Nettoeinkommen: 17€
  • 1700€-2700€ Nettoeinkommen (Mittelschicht-Zone): 1% des Nettoeinkommens.
  • 2700€-3000€ Nettoeinkommen: 1,5% des Nettoeinkommens
  • Über 3.000€ Nettoeinkommen: 2% des Nettoeinkommens

Das Nettoeinkommen für die Einstufung wird pro Kind um €200,- monatlich reduziert.

  • Da ist meine Variante mit den Unterhaltsverpflichtungen, die auch gegenüber eigenen Kindern gelten, Familienfreundlicher. JanNiklasFingerle 02:51, 8. Jun. 2012 (CEST)

Quellen:

--Dingo 02:23, 8. Jun. 2012 (CEST)

  • Man kann nicht alle Probleme mit wachsender Bürokratie lösen. Wem der Beitrag zu hoch ist, kann einen Antrag an den Vorstand stellen. Und der wird entsprechend entscheiden. Falls jemand nach dem vorgeschlagenen Modell 1€ zahlt, ist doch auch bekannt, dass er unter 400€ bzw. 700€ monatlich hat. Das ist doch nichts Ehrenrühriges, zu sagen wie die finanzielle Lage ist. Und außerdem, es ist wohl nicht verboten, mehr an Beitrag freiwillig zu zahlen oder zu spenden. Ich bin für Einfachheit ohne großes Rumrechnen. Der Vorschlag ist gut gemeint, dennoch bin ich für die einfachere aktuelle Lösung.

--Bartsimpson

  • Künftig werden wir so die Mitgliederbeiträge auf ein Minimum absenken.

Ehrlichkeit gut und schön, aber die eigene Brieftasche belasten wenn es nicht notwendig ist ?
Zum anderem habe ich so die Möglichkeit mir Stimmen auf einem Parteitag zu kaufen.
Als Pirat bewerbe ich mich für einen Posten, bringe 30 pro mich stimmende Neumitglieder für 60,00 EUR im November mit.
Säumige Zahler sollten eher davon überzeugt werden warum uns nicht nur ihre Stimme (nicht Wahlen) und Mitarbeit wichtig ist, sondern eben auch der jetzt geltende Mitgliedsbeitrag

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Pro/Contra-Argument: ...

  • Contraargument: Regelwut - tut nicht gut!
    • Für den Antrag spricht, dass er versucht den Rechtfertigungsdruck von den Geringverdienern zu nehmen. Es würde aber ausreichen wenn die Genehmigungvoraussetzung durch die Gliederung für einen ermäßigten Beitrag in eine Anzeigepflicht (ohne Nachweis) des Betroffenen an seine Gliederung umgewandelt wird. Wenn einer etwas mehr hat als das Existenzminimum, wird er die 48€/Jahr auch nicht leisten können, aber ich habe das Vertrauen das Zahlungswillige dennoch selber eine für sie tragbare Beitragshöhe finden werden.

k-nut

Pro/Contra-Argument: ...

... --si 21:52, 21. Nov. 2012 (CET)da lassen wir es mal am besten wie es ist und ab 3000 euro netto 10% im monat. nicht aufregen über die 10% denn brutto hätte man da über 9000 euro. unterhalt für kinder und ex müssen da noch vorher abgezogen werden und dann verbleiben 950 euro netto im monat wie bei mir. einen beitrag von 48 euro im jahr kann man da noch bezahlen . --Martin Federsel Wenn die Mitglieder oder Sympathisanten nicht inhaltlich überzeugt werden können, werden es nicht mehr. Der Beitrag sollte so bleiben, alles andere ist abschreckend und kompliziert

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Dingo
  2. DDR Bürger
  3. --Spearmind 11:32, 3. Okt. 2012 (CEST) die Linke hat so eine Staffelung, mit exquisiten Beiträgen auch auf unterer Ebene

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Bartsimpson
  2. Thomas Weinbrenner 19:38, 17. Okt. 2012 (CEST)
  3. Julian Beier
  4. --si 21:56, 21. Nov. 2012 (CET)Andreas Sieboth
  5. Martin Federsel

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...