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Bundesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Programmänderung 106

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2012.2.

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Antragstitel

Für die politische Einheit Europas!

Antragsteller

Frank1966

Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm / im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl / im Wahlprogramm zur kommenden Europawahl an geeigneter Stelle einzufügen:

Die Piratenpartei bekennt sich aus historischen und wirtschaftlichen Gründen zur Notwendigkeit der Gründung einer politischen "Union von föderalen Staaten in Europa" nach Erfüllung der folgenden Voraussetzungen:


Antragsbegründung

1. Konsolidierung der Staatsfinanzen der Mitgliedsländer bei Einhaltung der geltenden Divergenzkriterien und einer Verschuldensquote von maximal 60 % des Bruttoinlandsprodukts; gegebenenfalls durch temporären Austritt einzelner Mitgliedsländer zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung mittels Abwertung ihrer Landeswährungen.

2. Gleichzeitige Stärkung der Legislativ- und Kontrollrechte des Europäischen Parlaments und der einzelnen Abgeordneten.

3. Budgethoheit des Europäischen Parlaments über die Vergabe von Mitteln aus dem ESM an notleidende Mitgliedsländer im Rahmen eines "European Marshall Fund".

4. Aufstockung der Mittel des ESM mit dem Ziel einer gemeinsamen Haushaltspolitik und eines dem Solidarasgleich verpflichteten Finanzausgleichs.

5. Einführung einer gemeinsamen Verteidigungs- und Sicherheitspolitik durch Übertragung der nationalen Gewaltmonopole an einen vom Europäischen Parlament gewählten und kontrollierten Verteidigungspolitischen Rat. Gemeinsamer Verzicht auf die Produktion und Ausfuhr von Massenvernichtungswaffen.

6. Abschaffung der Europäischen Kommission bei gleichzeitiger Wahl einer Europäischen Regierung. Gemeinsame Außen- und Entwicklungshilfepolitik. Abschaffung der entsprechenden nationalen Ministerien.

7. Bestellung eines gemeinsamen Europäischen Vertreters im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen.

8. Selbstverpflichtung der Mitgliedstaaten i.H.v. 5 Europäischen Bruttoinlandsprodukts für Not- und Entwicklungshilfe.

9. Europäische Verfassung als Garantie unabänderlicher Menschrechte i.S.d. Menschenrechtskonvention.

10. Übertragung der Hoheitsrechte von den Mitgliedsstaaten auf die "Union von Föderalen Staaten in Europa" bei gleichzeitiger Einführung des "Subsidiaritätsprinzips", wonach kommunal und regionalspezifische Angelegenheiten der Daseinsvorsorge wie z.B. Bildung und Kultur durch die föderalen Selbstverwaltungen zu regeln sind.


Datum der letzten Änderung

04.10.2012


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