Bundesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Programmänderung 052

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Vorlage:Antragsfabrikat BPT

Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Meiner Meinung nach nicht losgelöst davon, dass wir eine MwSt für Finanzgeschäfte brauchen (Finanztransaktionssteuer), ein existenzsicherndes BGE und eine vereinfachte Steuerpolitik. --Wika 15:48, 1. Apr. 2012 (CEST)


Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Pro/Contra-Argument: ...

  • Sehr einfaches Contra: Der Antrag ist komplett unsinnig: Du hast Dir sicher viele Gedanken gemacht und meinst es bestimmt nur gut. Leider ist Dein Antrag aber komplett sinnlos, Du hast leider vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr gesehen. Bereits heute können Banken nur Gelder verleihen, die Sie auch hereingenommen haben. Woher sollten sie die sonst auch nehmen? Du schreibst so wunderschön, dass Herr Müller von der Bundesschuldenverwaltung 20.000,- Euro bekommt. Davon abgesehen, dass es die Bundesschuldenverwaltung schon seit Jahren nicht mehr gibt, sagen wir mal für den Moment, dass Herr Müller das Geld eben bei seiner Hausbank weiter anlegt und die es z.B. an jemanden verleiht, der sich mit dem Geld ein Auto von einer anderen Person kauft. Diese Person nimmt den Kaufpreis und legt ihn bei der eigenen Bank an. Diese - tata - verleiht dieses Geld wieder und hat damit Giralgeld geschaffen. Es gibt nämlich kein echtes und kein falsches Geld und entsprechend kann die Bank das auch nicht unterscheiden. Oder der Kunde schafft das Geld zu smava.de. Die Plattform tut nämlich nichts anderes als das, was Du kritisierst. Noch einmal zum Mitschreiben: Schon heute kann eine Bank nur das Geld verleihen, was man bei ihr angelegt hat und keinen Cent mehr. Begrenzt wird die Giralgeldschöpfung durch die Mindestreserve, welche Du abschaffen möchtest. Die einzige Möglichkeit, das Geld auf Zentralbank-Geld zu beschränken (welchen Sinn das auch immer haben sollte) wäre das strikte Verbot jeglicher privater Kreditvergabe. -- Fuchsbeuter

Lieber Fuchsbeuter, Liebe andere Interessenten,

1. Der Antrag ist kein Unsinn.

2. Ja, ich habe mir Gedanken gemacht und meine es gut.

3. Der Antrag ist nicht sinnlos. Du hast ihn Dir nicht richtig durchgelesen.

4. Das Banken nur Geld verleihen können welches sie vorher hereinbekommen haben, wie Du es behauptest, stimmt einfach nicht.

Bis ich mich eindringlicher mit der Materie befasste war ich selber dieser irrigen Ansicht. Erst als ich ein durchaus konfrontierendes Gespräch mit einem Banker hatte, welcher mir anderes berichtete „schulmeisterte“ ich ihn nicht, sondern setzte mich konstruktiv mit dem Thema auseinander.

Vorher dachte ich, dass es sich bei solchen Behauptungen, welche für mich nun zur Gewissheit wurden, um Verschwörungstheorien handeln würde.

Selbst die Deutsche Bundesbank publiziert, dass Geschäftsbanken neues Geld quasi „per Mausklick“ schaffen dürfen.

http://www.bundesbank.de/download/bildung/geld_sec2/geld2_gesamt.pdf

Lies Dir Seite 70 der Broschüre durch. Da steht schwarz auf weiß:

„In der Regel gewährt die Geschäftsbank einem Kunden einen Kredit und schreibt ihm den entsprechenden Betrag auf dessen Girokonto gut. Wird dem Kunden ein Kredit über 1.000 Euro gewährt (z. B. Laufzeit 5 Jahre, 5 %), erhöht sich die Sichteinlage des Kunden auf seinem Girokonto um 1.000 Euro. Es ist Giralgeld entstanden bzw. wurden 1.000 Euro Giralgeld geschöpft. Die Giralgeldschöpfung ist also ein Buchungsvorgang.“

Auf Seite 75 der gleichen Broschüre heißt es:

„Die Schaffung von Geld wird als Geldschöpfung bezeichnet. Sowohl die Zentralbank als auch die Geschäftsbanken können Geld schaffen. Giralgeld entsteht vor allem durch die Vergabe von Krediten.

5. Laut der aktuell geltenden Gesetzeslage müssen Banken nicht erst warten bis sie Geld im Hause haben um es verleihen zu dürfen. Sie müssen lediglich die Mindestreserve vorhalten, bzw. bei der Zentralbank anlegen. In der Praxis dürfen die Banken zuerst dem Kunden einen Kredit auf seinem Konto zur Verfügung stellen und müssen sich erst im zweiten Schritt um die Abdeckung kümmern. Nach Auszahlung des Kredites dient das so geschaffene Geld, welches der Kunde als Guthaben auf sein Konto gutgeschrieben bekam, als Ausgleich der Kreditposition. Erst wenn das so geschaffene Geld in Folge der Verwendung des Kredites bei einer anderen Bank landet muss sich die Bank darum kümmern, das sie wieder Geld ins Haus bekommt. Das Geld welches sie nun selber leiht darf von einer andern Bank auf Grund der gleichen Gesetzmäßigkeit geschaffen worden sein.

6. Die Aufgaben der ehemaligen Bundesschuldenverwaltung werden jetzt von der „Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH“ erfüllt. Es ist eine Firma welche prinzipiell nicht viel anderes tut als die Schulden des Bundes zu verwalten. Wie nennt man umgangssprachlich eine Firma welche Schulden verwaltet?.... Schuldenverwaltung! Wenn es sich dabei um die Schulden des Bundes handelt ist es eine? „Bundeschuldenverwaltung“…….., welche lediglich den wohlklingenderen Name „Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH“ trägt. Wie in vielen Teilen der Politik und Wirtschaft wird mit wohlklingenden Namen von den eigentlichen Problemen abgelenkt. Ich denke, dass sich die meisten Menschen unter der von mir gewählten Begrifflichkeit mehr vorstellen können als unter der korrekten amtlichen Bezeichnung. Lediglich aus diesem Grunde wählte ich in der Erklärung diese in vielen Teilen der Bevölkerung immer noch gebräuchliche Bezeichnung.

7. Du hast einen entscheidenden Satz in meinem Antrag überlesen, der da lautet:

„Banken sollen nur noch das Geld “1:1“ verleihen dürfen welches „vorher“ jemand bei ihnen angelegt hat und welches bezüglich der „Laufzeit“ der Kapitalanlagen der „Laufzeit“ der gewährten Kredite entspricht.“

In der Praxis heißt das, dass Geld welches zum Beispiel in einer Lebensversicherung steckt, welche eine Restlaufzeit von 6 Jahren hat, nur für 6 Jahre an eine Bank verliehen werden darf, welche es dann auch nur für einen gleichen oder kürzeren Zeitraum weiterverleihen darf. Die momentanen Gesetze lassen anderes zu.

Wenn ich Dir heute ein Buch leihen würde und wir vereinbarten, dass ich es nach drei Monaten zurück haben möchte, kämest Du auf die Idee dieses Buch selber für vier Monate weiter zu verleihen?....................

Banken machen dies völlig Gesetzeskonform mit unserem Geld. Wenn Kunden Guthabengelder von der Bank abziehen, egal wie diese entstanden sind, so vertraut die Bank darauf, dass sie von einer anderen Bank, meist mit täglicher Fälligkeit, das fehlende Geld zur Verfügung gestellt bekommt.

Da sich Banken untereinander immer weniger vertrauen wird diese bisherige Praxis zum Problem. Würden die Banken, wie von mir vorgeschlagen, nur das Geld verleihen dürfen welches sowohl von der Höhe als auch von der Laufzeit dem vergebenen Kredit entspricht, so gäbe es dieses Problem nicht.

Wenn der Staat als Kreditnehmer für die Anlagen der Versicherungen nicht mehr in Frage kommt, weil er keine Kredite mehr aufnimmt, so würde das Geld der Versicherungen automatisch zu den Banken fließen, welche es auch zu entsprechenden Laufzeiten weiter verleihen könnten.

8. Die Smava Bank verleiht kein Geld welches nicht „vorher“ von jemandem in gleicher Höhe und mit der gleichen Laufzeit angelegt wurde. Normale Geschäftsbanken dürfen dies und machen dies.

9. Noch mal zum Mitschreiben: Geschäftsbanken dürfen Geld verleihen welches sie selber erschaffen. Die Deckung des Geldes, abgesehen von der lächerlichen Mindestreserve, entsteht automatisch mit dem „Akt der Schöpfung“.

10. Bei einem Verbot dieses „Schöpfungsaktes“ wird nur noch Geld in einer Kette weitergegeben. Die Banken sollen es nicht, fast nach Belieben, duplizieren dürfen.

Sinnbildlich wandert ein 500 – Euroschein von einem 1. Kapitalanleger in eine 1. Kapitalanlage. Anschließend vergibt die 1. Bank einen 1. Kredit mit maximal gleicher Laufzeit, welchen die 1. Anlage aufweist. Mit dem Kredit wird vom 1. Kreditnehmer ein 1. Konsumgut bezahlt. Durch die Bezahlung des 1. Konsumgutes bekommt eine andere Person diesen 500 – Euroschein.

Irgendwann wird der 500 – Euroschein von einem 2. Kapitalanleger als 2. Kapitalanlage zu einer 2. Bank gegeben. Die 2. Bank gibt nun diesen Schein als 2. Kredit an einen 2. Kreditnehmer heraus. (2. Kredit in Bezug auf den Schein, nicht auf die Bank.)

Mit diesem 2. Kredit kauft der 2. Kreditnehmer etwas beim 1. Kreditnehmer, welcher nun diesen 500 – Euroschein zur Tilgung seines 1. Kredites einsetzt. Der 1. Kapitalanleger bekommt schließlich seinen 500 – Euroschein von der Bank zurück. Zinsen habe ich jetzt der Einfachheit halber aus der Berechnung heraus gelassen.

Ein einziger 500 – Euroschein hat eine Runde gemacht und unter anderem effektiv dafür gesorgt das der 2. Kapitalanleger einen Vermögenwert veräußern konnte und der 2. Kreditnehmer einen Vermögenswert erwerben konnte.

Da der 2. Kaptalanleger den 500 – Euroschein nach meinem Antrag mindestens genau so lang angelegt haben muss wie die Laufzeit des 2. Kredites beträgt wird die Bank bei ordnungsgemäßer Tilgung in keine Schieflage kommen. Wenn es nur diesen einen 500 – Euroschein gäbe müsste der 2. Kreditnehmer irgendetwas an den 1. Kapitalanleger leisten, damit er zur Bezahlung den 500 – Euroschein bekommt, womit er seinen, den ursprünglich 2. Kredit, zurückzahlen kann. Nun kann die 2. Bank den 500 – Euroschein an den 2. Kapitalanleger zurückzahlen.

An diesem möglichen Szenario will ich nichts ändern. In der heutigen Praxis sieht es jedoch so aus, dass ohne das Vorhandensein des ursprünglichen 500 – Euroscheines, mittels einer nur geringen Mindestreserve, sowohl die 1. Bank als auch die 2. Bank Kredite über jeweils 500 Euro vergeben dürfen. Erst wenn Kunden Geld von der Bank wegtransferieren muss sich die Bank Gedanken machen wo sie das Geld, welches sie aus dem Nichts „zauberte“, und welches ihr nun fehlt, her bekommt. Das Geld ist nun im Wirtschaftskreislauf drin. Bisher bekam die Bank das Geld von den Banken geliehen, zu welchen es eben hin transferiert wurde.

Da mit dem so geschaffenem Geld auch wilde Spekulationsgeschäfte betrieben werden und oft hochgeputschte Aktien und Staatsanleihen als Gegenwert verbucht werden dürfen welche sich später als „Luftnummer“ erweisen ist das System nun kurz vor dem Ende. Die Zentralbank steuert dem entgegen in dem sie den Mindestreservesatz und den Bonitätsschwellenwert für Sicherheiten herabsetzt.

https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/9/96/Papier_der_EZB.pdf

Die Banken trauen sich untereinander nicht mehr und müssen zum Ausgleich der bestehenden Giralkredite Geld bei der Zentralbank leihen. Dieses Problem würde nicht bestehen wenn die Banken nur das Geld weiterverleihen was vorher jemand mit der passenden Laufzeit angelegt hat.

Wenn jemand eine Bank gründet, so braucht er ein gewisses Startkapital und muss sicherlich noch andere Voraussetzungen erfüllen. Er darf aber sofort loslegen und unter Berücksichtigung des Mindestreservesatzes Kredite vergeben welche weit über seinem eigentlichen Startkapital liegen, und das ohne, dass jemand Geld bei ihm angelegt hat. Kredite werden den Kreditnehmer aufs Konto gebucht. Dieser Geldbetrag ist gleichzeitig die Gegenposition zum Kredit. Geht das Geld an eine andere Bank bekommt der neue Banker das Geld zu einem niedrigeren Zinssatz „zurückgeliehen“. So kann er fast unendlich viele Kredite vergeben, ohne dass jemand einen Cent bei ihm angelegt hat.

Dürften die Banken nur noch „1:1“ Geld verleihen welches sie vorher mit gleicher Laufzeit des Kredites im Haus haben, so wäre diesem Treiben ein schnelles Ende gesetzt.

Freilich würde das Geld im Wirtschaftskreislauf knapp werden. Aus diesem Grunde sollen die Staaten das Geld von der Zentralbank bekommen welches im Wirtschaftskreislauf nun fehlen würde. Es kommt genauso in den Umlauf wie wenn es von den Banken in „Eigenregie“ geschaffen würde.

11. Ich will keine private Kreditvergabe verbieten, sondern nur die Regeln dazu ändern.

12. Die Zentralbank unterscheidet sehr wohl in Zentralbankgeld und Giralgeld. Das geht zum einen aus der von mir erwähnten Broschüre hervor. Zum andern kannst Du es in jedem Jahresbericht der EZB und der Deutschen Bundesbank nachlesen.

13. Der Vollständigkeit halber sende ich hier einen Link wo ihr euch den Beschluss zum letzten Fiskalvertrag anschauen könnt, welcher jetzt von den einzelnen Mitgliedsstaaten ratifiziert wird.

https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/1/1a/Fiskalvertrag_31.01.2012_dt._%C3%9Cbersetzg.pdf

Der Vertrag umfasst 13 Seiten. Es gibt jedoch nur zwei Aussagen welche nichts mit administrativen Dingen zu tun haben.

a. Die Staatschulden dürfen 60 % des Bruttoinlandproduktes (BIP) nicht überschreiten. b. Das strukturelle Defizit darf 0,5 % des BIP nicht überschreiten.

Das war schon mal bei der Euroeinführung des EUR fast so festgelegt. Kein Staat hat sich daran gehalten. Kein Staat der Eurozone erfüllt derzeit diese Kriterien. Mit normalen Mitteln wurde noch nie eine Staatsverschuldung zurückgeführt. Selbst Deutschland, wo es gerade gut läuft, macht neue Schulden.

Ich hoffe mit meinen weiteren Ausführungen nun verständlich erklärt zu haben was mein Ansinnen ist.

Vielen Dank an alle welche sich mit der Thematik beschäftigen. Es ist nicht einfach solche komplexen Zusammenhänge mit wenigen Worten zu erklären. Mir ist es leider auch nicht gelungen dies mit wenigen Worten tun zu können. Wer Interesse hat, dem schicke ich gern einen Vortrag, welchen ich in diesem Zusammenhang schon mehrfach hielt.

Viele Grüße, Mario Pohle

Pro/Contra-Argument: ...

...

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Fuchsbeuter
  2. ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
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