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Bundesparteitag 2011.2/Antragskommission/GP002
| Dies ist ein Grundsatzprogrammänderung (offiziell eingereicht) für den Bundesparteitag 2011.2.
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Antragstitel
Anspruch flexibler Kinderbetreuung Antragsteller
Antragstyp
Grundsatzprogrammänderung Antragsgruppe
Geschlechter- und Familienpolitik Antragstext
Es wird beantragt im Programm für den Bereich Familie folgende Antrag an entsprechender Stelle aufzunehmen: Der Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ist anwendbar auf einen wohnortnahen oder arbeitsortnahen Betreuungsplatz. Des weiteren soll der Anspruch auf mindestens 6 Stunden täglicher Betreuungszeit bestehen.
Antragsbegründung
Der aktuelle Status ist, dass ein Rechtsanspruch lediglich auf einen Betreuungsplatz von 4 Stunden in irgendeiner Einrichtung in der Wohnort-Gemeinde vorhanden ist. Es besteht kein Anspruch auf einen wohnortnahen Platz und auch kein Anspruch auf einen arbeitsortnahen bzw. gemeindeübergreifenden Platz. Die Problematik, die damit verbunden ist: 1. Wenn die Einrichtung nur mit dem Auto zu erreichen, man jedoch keines besitzt, kann das Kind nicht betreut werden, da zum Teil Wegstrecken von an die 20 km per Bus zu bewerkstelligen sind, auf dem Dorf wäre das eine Fahrtzeit von ca 1 1/2 Stunden hin- und zurück. 2. Wenn der Arbeitsort in der nächsten Stadt liegt, man zeitlich jedoch nicht in der Lage ist, diese Arbeit aufzunehmen, da die Betreuungszeit nicht ausreicht.
Ganz persönlich: Ich konnte bereits 3x keine Stelle antreten, weil ich keine entsprechende Betreuung gefunden habe, was hilft es hochqualifiziert zu sein, wenn es nur daran scheitert, dass das Kind nicht entsprechend betreut werden kann. Dies sollte sich endlich grundlegend ändern!
Datum der letzten Änderung
23.10.2011 |