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Antragstitel
Antrag zur Behandlung des Antrags Q025
Antragsteller
Antragstyp
Sonstiger Antrag
Antragstext
Es wird beantragt ein Meinungsbild einzuholen, ob das Positionspapier Q025
- in seiner Gesamtheit behandelt werden soll;
- in seiner Gesamtheit behandelt werden soll inklusive der modulweisen Abstimmung nachfolgend gelisteter Änderungen;
- in seinen Untergliederungspunkten (Einleitung, nummerierte Blöcke) diskutiert und abgestimmt werden soll;
- auf einen späteren Parteitag verschoben werden soll, bis ein modularer Antrag vorliegt, der differenzierter behandelbar ist.
Das Positionspapier soll entsprechend dem Verfahren mit der größten Zustimmung im Meinungsbild behandelt werden.
Änderungsmöglichkeiten bei Auswahl von Alternative 2
- Die Einleitung und Vorbemerkungen sollen kein Bestandteil des Positionspapiers sein, da diese indirekt auf Inhalte anderer Anträge verweisen, Aussagen beinhalten die nach wissenschaftlicher Betrachtung nicht haltbar oder auch falsch sind und gerade gegen Ende eher einer persönlichen individuellen Aussage gleichen als einem Positionspapier einer Partei. Eine Abstimmung soll also nur für die Punkte ab „Übersicht über die Änderungen“ erfolgen, alles andere wird ausgeklammert, wie eine separate Antragsbegründung, die nicht Teil des offiziellen Positionspapiers wird.
- Das Namensrecht als Urheberpersönlichkeitsrecht für im öffentlichen Dienst angestellte Personen soll weiterhin in dem derzeit bestehendem Umfang erhalten bleiben, der entsprechende Abschnitt im Positionspapier, der die Aufhebung fordert, soll gestrichen werden.
- Die Stellen im Positionspapier, welche eine Streichung von Vergütungen für im öffentlichen Dienst angestellte Personen fordern sollen gestrichen werden. Es ist sehr erstrebenswert, dass (öffentlich finanzierte urheberrechtlich relevante) Werke frei verfügbar sind. Eine Notwendigkeit den Urhebern ihre Vergütungen zu streichen, wie es an mehreren Stellen des Antrages explizit gefordert wird, ist nicht erkennbar. Insbesondere für Bildungszwecke ist dies nicht notwendig, da Bildungseinrichtungen unter nichtkommerzielle Nutzung und Vervielfältigung fallen und deshalb auch mit den anderen Änderungen bereits frei in ihrer Wahl sind, ohne dass explizit Vergütungen für Urheber gestrichen werden müssten.
- Änderung der Jahreszahlen
- An allen Stellen wo genaue Jahreszahlen vorkommen sollen diese durch Variablen ersetzt und ein Hinweis an das Positionspapier angefügt werden: „Auf genaue Zahlen wurde vorerst verzichtet, da die genaue Ausgestaltung noch diskutiert wird“.
- Alternativ dazu soll der Parteitag entscheiden, ob er direkt mit einem Präferenzauswahlverfahren die einzelnen Jahreszahlen abstimmt. Die Alternativen für die Jahreszahlen sollen dabei mindestens die folgenden Optionen beinhalten:
- bis 6 Monate ab Erstveröffentlichung,
- bis 12 Monate ab Erstveröffentlichung,
- bis 5 Jahre ab Erstveröffentlichung,
- bis 10 Jahre ab Erstveröffentlichung,
- bis 15 Jahre ab Erstveröffentlichung,
- bis 20 Jahre ab Erstveröffentlichung,
- bis 25 Jahre ab Erstveröffentlichung,
- bis zum Tod des letzten Urhebers,
- bis 10 Jahre nach dem Tod des letzten Urhebers.
- Sollten direkt Zahlen abgestimmt werden, sollen entsprechend der beschlossenen Änderungen, Textstellen die sich darauf beziehen von einer Redaktionskommission dem Sinn entsprechend geändert werden.
Antragsbegründung
Der Antrag ist an vielen Stellen sehr gut und könnte einen wesentlichen Schritt nach vorn darstellen. Es benötigt jedoch ein Verfahren ihn sinnvoll zu behandeln und auch kritische Stellen nicht unter den Tisch fallen zu lassen. Dieser Antrag soll dazu dienen ein entsprechendes Verfahren, welches der Parteitag auswählt, zu realisieren.
Datum der letzten Änderung
27.11.2011
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