Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Sonstiger Antrag 051
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Antragstitel
Bundesgeschäftsstelle Antragsteller
Antragstyp
Sonstiger Antrag Antragstext
Es wird beantragt der Bundesparteitag beschließt folgende Regelung für die Bundesgeschäftsstelle: Hausverbote in Räumlichkeiten der Bundesgeschäftsstelle können nur vom Bundesvorstand ausgesprochen werden und müssen begründet werden. In begründeten und dringenden Fällen kann der aktuell Verantwortliche für die Räumlichkeiten ein temporäres Hausverbot von bis zu 2 Wochen aussprechen.
Antragsbegründung
Als zur Transparenz verpflichtete Partei müssen wir auch eigene Entscheidungen transparent transportieren. Wir können nicht von anderen Parteien oder von staatlichen Institutionen Transparenz fordern und selbst handeln nach dem Motto: die Entscheidung wird nicht hinterfragt. Die Bundesgeschäftsstelle ist zentraler Anlaufpunkt für Piraten aus dem In- und Ausland, für Mitglieder, für Interessierte. Der Zutritt zur Bundesgeschäftsstelle darf nicht durch persönliche Animösitäten Mitgliedern und Besuchern verwehrt werden, sondern muss den Regeln einer offenen Gesellschaft entsprechen, die wir als Piraten fordern. Um einer aktuellen Störung wirkungsvoll entgegenwirken zu können, muss der Verantwortliche für die Bundesgeschäftsstelle handlungsfähig sein und ein Hausverbot unverzüglich aussprechen können um die Störung zu beseitigen. Diese Maßnahme darf aber nur zur Abwehr einer akuten Störung eingesetzt werden. Ein Hausverbot über einen Zeitraum von 2 Wochen hinaus sollte nur vom Bundesvorstand nach gründlicher Prüfung der Sachlage ausgesprochen werden können.
Datum der letzten Änderung
03.11.2011 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
- Ich finde die Idee gut, in der Situation Rechtssischerheit zu ereichen. Allerdings sehe ich keinen Grund das so beschränkt zu gestalten (Bundesgeschäftsstelle, Bundesvorstand).
Ich zöge es vor, wenn wir uns darauf einigen könnten in allen Parteiräumlichkeiten mit Publikumsverkehr diese Regelung einzuführen, d.h. dass das Hausrecht vor Ort vom Vorstand der jeweilig zuständigen Gliederung ggf. an einen Leiter delegiert wird, dass aber dessen Befugnis für Weisungen, die Rechte und Freiheiten von Personen dort einschränken, auf 2-Wochen-Fristen begrenzt sind. Zudem dass alle solchen Weisungen gegenüber einem Betroffenen begründet werden müssen, und dass - nur auf dessen Wunsch - die Begründung öffentlich gemacht werden muss. Bei Parteiräumlichkeiten ohne Publikumsverkehr sollte eine solche Regelung sinngemäß für Parteimitglieder gelten. Ulan - Das finde ich grundsätzlich auch richtig. Ich bin mir nur nicht sicher, ob die Bundespartei Vorschriften machen kann für eine Untergliederung. Wenn z. B. ein Kreisverband eine Geschäftsstelle besitzt, dann muss m. M. auch der Kreisverband über die dortige Hausordnung entscheiden. Ansonsten volle Zustimmung zu Ulan. Klaus Schimmelpfennig
- Thomas Lischke: Das Hausverbot sollte auch durch einen "Geschäftsstellenleiter" oder einen "Veranstaltungsleiter" ausgesprochen werden können, da der Vorstand sicher nicht bei allen Veranstaltungen persönlich da sein kann.
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Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
Pro/Contra-Argument: ...
- BGS ist Sache der GANZEN Partei!
- Deshalb bejahe ich ausdrücklich die Zuständigkeit des BuVo für langfristige Hausverbote oder alles, was signifikant mit Wesen und Betrieb der BGS zu tun hat. Um den (zu Recht) angeführten temporär möglichen Störfaktor zu berücksichtigen, schlage ich die Regelung vor, dass der jeweilige BGS-Verantwortliche ein Hausverbot bis zur nächsten regulären BuVo-Sitzung verhängen darf. Dort hat er dieses dann zu begründen - die weitere Entscheidung obliegt dem BuVo - unter Berücksichtigung des parteiinternen Transparenzgebotes und zwingender Anhörung des Betroffenen. Ein Mediator oder Schiedsgericht kann ggf. hinzugezogen werden. Flecky 01:11, 31. Okt. 2011 (CET)
- An dies hatte ich bei Antragstellung eigentlich auch zuerst gedacht. Die 2 Wochen-Regelung habe ich deshalb genommen, weil es eine eindeutige, klare Regelung gegenüber dem Betroffenen ist. Ausserdem, folgender Fall: ein Pirat randaliert betrunken in der BGS, er bekommt vom Verantwortlichen Hausverbot. Das ist nichts, womit sich der Bundesvorstand beschäftigen muss. Der darf dann halt einen Tag bis zu 2 Wochen nicht mehr in die BGS und gut ist. Das möchte ich allein den Verantwortlichen für die BGS entscheiden lassen und den Bundesvorstand aussen vor lassen. Klaus Schimmelpfennig
Pro/Contra-Argument: ...
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Flecky 01:06, 31. Okt. 2011 (CET)
- Ulan 03:18, 31. Okt. 2011 (CET)
- Monarch 09:09, 31. Okt. 2011 (CET) Transparenz!
- Andena
- Alu Es ist traurig, dass wir sowas brauchen... --Alu 20:40, 1. Nov. 2011 (CET)
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Magnus R. Der BuVo hat wirklich wichtigeres zu tun, als die BGS zu verwalten.
- NineBerry 13:46, 31. Okt. 2011 (CET) Quark
- SD
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
- Formalfoo gegen Kindergarten... Sleeksorrow
- --Spearmind 14:11, 31. Okt. 2011 (CET) was gibts denn konkret für Probleme, wenn dann Regelung für Räumlichkeiten grundsätzlich
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