Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Satzungsänderung 030
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Antragstitel
Aktives Wahlrecht bei Wechsel der Gliederung Antragsteller
Antragstyp
Satzungsänderung Antragstext
Es wird beantragt, im §4 (4) den Satz: (4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht) durch den Satz: (4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied des Gebietsverbandes ist und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht) zu ersetzen. Aktuelle Fassung
(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht)
Neue Fassung
(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied des Gebietsverbandes ist und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht)
Antragsbegründung
Wenn ein Mitglied gem. §3(2a) Bundessatzung die Gliederung wechselt hat es nach §4(4) kein Stimmrecht in dieser Gliederung, da es nicht seinen Wohnsitz in diesem Gebietsverband hat. Piratenpad
Datum der letzten Änderung
01.11.2011 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
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Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
Pro-Argument: ...
- Eigentlich selbstverständlich, aber aus tatsächlichen Vorkommnissen gerechtfertigt. --Roguemale 12:53, 1. Nov. 2011 (CET)
- dein Gegenargument
Pro/Contra-Argument: ...
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- --Spearmind 13:08, 30. Okt. 2011 (CET)
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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