Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Satzungsänderung 029
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Antragstitel
Passives Wahlrecht bei Wechsel der Gliederung Antragsteller
Antragstyp
Satzungsänderung Antragstext
Es wird beantragt, im §4 (1) den Satz: (1) ... Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in der er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat (Passives Wahlrecht). ... durch den Satz: (1) ... Ein Pirat kann nur in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden dessen Mitglied er ist (Passives Wahlrecht). ... zu ersetzen. Aktuelle Fassung
§ 4 - Rechte und Pflichten der Piraten
(1) ... Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in der er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat (Passives Wahlrecht). ...
Neue Fassung
§ 4 - Rechte und Pflichten der Piraten
(1) ... Ein Pirat kann nur in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden dessen Mitglied er ist (Passives Wahlrecht). ...
Antragsbegründung
Wenn ein Mitglied gem. §3(2a) Bundessatzung die Gliederung wechselt darf es nach §4(1) nicht in den Vorstand dieser Gliederung gewählt werden da es nicht seinen Wohnsitz in diesem Gebietsverband hat. Piratenpad
Datum der letzten Änderung
01.11.2011 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
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Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
Pro-Argument: ...
- Schon deswegen richtig, weil der Begriff "angezeigter Wohnsitz" nur in den Stadtstaaten rechtliche Bedeutung hat; in den Flächenländern (aber auch in Bremen!) gibt es nur den "melderechtlichen Hauptwohnsitz" und "Nebenwohnsitze" (der "erste", "zweite" Wohnsitz bezeichnet rechtlich nur die Reihenfolge der Wohnsitze nach Umzügen!) --Roguemale 12:49, 1. Nov. 2011 (CET)
- dein Gegenargument
Pro/Contra-Argument: ...
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- --Spearmind 13:07, 30. Okt. 2011 (CET)
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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