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Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 156
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Antragstitel
Urheberrecht - Aufbereitung des Grundsatzprogramms Antragsteller
Antragstyp
Programmänderung Antragstext
Der Bundesparteitag möge folgende Änderungen am Grundsatzprogramm beschließen: Das Kapitel "Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung" wird folgendermaßen geändert: 1.) Im ersten Absatz des Kapitels wird nach den Worten "Wie jede bahnbrechende Neuerung erfasst diese" das Wort "Entwicklung" eingefügt. 2.) Im gleichen Absatz wird in "[...] und vor möglichen Gefahren zu warnen." das Wort "Gefahren" durch das Wort "Risiken" ersetzt. 3.) Im gleichen Absatz wird in "[...] angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft [...]" das Wort "oder" durch das Wort "und" ersetzt. 4.) Im Unterkapitel "Keine Beschränkung der Kopierbarkeit" wird in "[...] die Vervielfältigung von Werken be- oder verhindern ("Kopierschutz", "DRM", usw.), verknappen künstlich deren Verfügbarkeit [...]" der Text "("Kopierschutz", "DRM", usw.)" gestrichen und stattdessen das Wort "sollen" eingefügt. 5.) Im Unterkapitel "Freies Kopieren und freie Nutzung" wird nach den Worten "[...] als natürlich betrachtet werden sollte und [...]" das Wort "dies" eingefügt. 6.) Im gleichen Unterkapitel wird im zweiten Absatz in "In der Tat existiert eine Vielzahl von innovativen Geschäftskonzepten [...]" der Text "In der Tat existiert eine" durch den Text "Die Zukunft liegt in einer" ersetzt sowie das Wort "innovativen" gestrichen. 7.) Im Unterkapitel "Förderung der Kultur" wird in "Mögliche, aber nicht zu erwartende negative Nebenwirkungen müssen [...]" der Text "Mögliche, aber nicht zu erwartende" durch das Wort "Eventuelle" sowie das Wort "Nebenwirkungen" durch das Wort "Auswirkungen" ersetzt. 8.) Im gleichen Satz wird in "bei deren Auftreten nach Möglichkeit abgemildert werden." der Text "nach Möglichkeit" durch den Text "soweit wie möglich" ersetzt. 9.) Im Unterkapitel "Ausgleich zwischen Ansprüchen der Urheber und der Öffentlichkeit" wird im zweiten Absatz in "[...] unter die im TRIPS-Abkommen vorgegebenen Fristen ein." der Text "im TRIPS-Abkommen vorgegebenen" durch das Wort "bisherigen" ersetzt.
Neue Fassung
Urheberrecht und nicht-kommerzielle VervielfältigungDer uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute und in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasante technische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in greifbare Nähe gerückt. Wie jede bahnbrechende Neuerung erfasst diese Entwicklung vielfältige Lebensbereiche und führt zu tief greifenden Veränderungen. Es ist unser Ziel, die Chancen dieser Situation zu nutzen und vor möglichen
Keine Beschränkung der KopierbarkeitSysteme, welche auf einer technischen Ebene die Vervielfältigung von Werken be- oder verhindern Darüber hinaus behindern sie auf vielfältige Art und Weise die berechtigte Nutzung von Werken, erschaffen eine vollkommen inakzeptable Kontrollierbarkeit und oft auch Überwachbarkeit der Nutzer und gefährden die Nutzung von Werken durch kommende Generationen, denen der Zugang zu den heutigen Abspielsystemen fehlen könnte. Zusätzlich stehen die gesamtwirtschaftlichen Kosten für die Etablierung einer lückenlosen und dauerhaft sicheren Kopierschutzinfrastruktur im Vergleich zu ihrem gesamtwirtschaftlichen Nutzen in einem extremen Missverhältnis. Die indirekten Folgekosten durch erschwerte Interoperabilität bei Abspielsystemen und Software erhöhen diese Kosten weiter.
Freies Kopieren und freie NutzungDa sich die Kopierbarkeit von digital vorliegenden Werken technisch nicht sinnvoll einschränken lässt und die flächendeckende Durchsetzbarkeit von Verboten im privaten Lebensbereich als gescheitert betrachtet werden muss, sollten die Chancen der allgemeinen Verfügbarkeit von Werken erkannt und genutzt werden. Wir sind der Überzeugung, dass die nichtkommerzielle Vervielfältigung und Nutzung von Werken als natürlich betrachtet werden sollte und dies die Interessen der meisten Urheber entgegen anders lautender Behauptungen von bestimmten Interessengruppen nicht negativ tangiert. Es konnte in der Vergangenheit kein solcher Zusammenhang schlüssig belegt werden. Daher fordern wir, das nichtkommerzielle Kopieren, Zugänglichmachen, Speichern und Nutzen von Werken nicht nur zu legalisieren, sondern explizit zu fördern, um die allgemeine Verfügbarkeit von Information, Wissen und Kultur zu verbessern, denn dies stellt eine essentielle Grundvoraussetzung für die soziale, technische und wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Gesellschaft dar.
Förderung der KulturWir sehen es als unsere Verantwortung, die Schaffung von Werken, insbesondere im Hinblick auf kulturelle Vielfalt, zu fördern. Positive Effekte der von uns geforderten Änderungen sollen im vollen Umfang genutzt werden können.
Ausgleich zwischen Ansprüchen der Urheber und der ÖffentlichkeitWir erkennen die Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem Werk in vollem Umfang an. Die heutige Regelung der Verwertungsrechte wird einem fairen Ausgleich zwischen den berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Urheber und dem öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und Kultur jedoch nicht gerecht. Im Allgemeinen wird für die Schaffung eines Werkes in erheblichem Maße auf den öffentlichen Schatz an Schöpfungen zurückgegriffen. Die Rückführung von Werken in den öffentlichen Raum ist daher nicht nur berechtigt, sondern im Sinne der Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeiten von essentieller Wichtigkeit. Es sind daher Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine faire Rückführung in den öffentlichen Raum ermöglichen. Dies schließt insbesondere eine drastische Verkürzung der Dauer von Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke unter dieAntragsbegründung
Es werden verschiedene sprachliche Schwächen beseitigt. Insbesondere einzelne Formulierungen, die schlecht zu lesen oder zu verstehen sind, unlogisch wirken oder zu konkret für ein Grundsatzprogramm sind. Ein paar Worte zu einzelnen Fällen: Bei Punkt 4. sollen die Beispiele in der Klammer entfernt sowie die Lesbarkeit verbessert werden. Man kann das Einfügen des Wortes "sollen" jedoch so interpretieren, dass dadurch im Vergleich zu vorher die Annahme über die potenzielle Wirksamkeit von DRM-Systemen abgeschwächt wird. Falls dies so interpretiert wird, sollte das aber kein Problem darstellen, da wir diese Systeme ohnehin negativ sehen. Punkt 6. verändert den betroffenen Satz deutlich. Mit der neuen Formulierung heißt es, dass es in Zukunft eine breitere Palette von Geschäftsmodellen geben wird. Das Wort "innovative" wird zwar gestrichen, jedoch sind mit der neuen Formulierung alte wie neue Geschäftsmodelle abgedeckt. Zuvor war ausschließlich die Rede von innovativen Geschäftsmodellen, es gibt allerdings auch klassische Modelle die von der angeführten freien Verfügbarkeit profitieren können, wie etwa Auftritte und Konzerte. Bei Punkt 7. ist aktuell die Rede von möglichen, aber nicht zu erwartenden Nebenwirkungen. Das liest sich unlogisch, denn wenn Nachteile möglich sind, müssen sie auch zu erwarten sein. Es empfiehlt sich, diesen Antrag am Ende eines Blocks zum Urheberrecht zu behandeln, da er evolutionärer Natur ist und man dann mehr Klarheit bezüglich der anderen Anträge (z. B. zur gestrichenen Aussage zum TRIPS-Abkommen) hat. Piratenpad
Datum der letzten Änderung
03.11.2011 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
- " Im Allgemeinen wird für die Schaffung eines Werkes in erheblichem Maße auf den öffentlichen Schatz an Schöpfungen zurückgegriffen." - Das ist ein Alibiargument, das nicht funktioniert und uns problemlos um die Ohren gehauen werden kann. Es ist einfach ein schwaches Alibi dafür, dass den Urhebern die Rechte genommen werden. Schutzfristen zur Nutzung können gerne auf Null gehen, aber eine Verbindung mit einem Zahlungsanspruch bei kommerzieller Nutzung bis zum Lebensende muss da sein. Also kein Urheberschutz, der anderen Künstlern verbietet, zu remixen oder darauf aufzubauen, aber das Urheberrecht, für die Nutzung seiner Arbeit Geld zu verlangen.
- Tut mir leid, hier geht es um Sprache und Lesbarkeit eines Teils des Grundsatzprogramms. Andere bzw. darüber hinausgehende Veränderungen bitte selbst beantragen. CEdge
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Diskussion
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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