Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 133

Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2011.2.

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Antragstitel

Begrenzung der Leiharbeit

Antragsteller

Monarch

Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt, dem Wahlprogramm zur Bundestagswahl die folgenden Passagen an geeigneter Stelle hinzuzufügen. Im Fall einer Annahme des Moduls 1 soll über die beiden anderen Module separat abgestimmt werden. Über eine Modifizierung des Prozentsatzes in Modul 3 kann bei Bedarf auch abgestimmt werden.

Aktuelle Fassung
- nicht vorhanden -
Neue Fassung
Modul 1

Leiharbeit stellt für die Wirtschaft ein sinnvolles und notwendiges Instrument dar, um Auftragsspitzen zu bewältigen. In den vergangenen Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass dieses Instrument von immer mehr Unternehmen dazu missbraucht wird, den Kündigungsschutz und Tarif- bzw. Mindestlöhne zu umgehen.

In einzelnen Unternehmen stellen die Leiharbeitskräfte mittlerweile selbst betriebsintern eine Art Konkurrenz und Druckmittel gegen die Stammbelegschaft dar. Oftmals kosten die Leiharbeiter die Arbeitgeber sogar noch weniger als Mitarbeiter der Stammbelegschaft, da die Entleiher die Leiharbeiter zu Niedrig(st)-Löhnen beschäftigen. Dies führt langfristig in die Niedriglohnspirale.

Leiharbeit sollte aus diesem Grund - wie dies in der Vergangenheit auch schon einmal der Fall war - begrenzt werden. Wir werden dazu eine maximal erlaubte Überlassungsdauer von sechs Monaten für Leiharbeitnehmer festlegen. Die Piratenpartei wird das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) entsprechend anpassen.

Modul 2

Nach französischem Vorbild sollen Leiharbeiter nicht eine billige Verfügungsmasse sein, mit der reguläre Beschäftigte unter Druck gesetzt werden können, sondern für die ihnen abverlangte Flexibilität mit einem Lohnzuschlag entschädigt werden.

Modul 3

Zusätzlich werden wir eine Höchstquote von Leiharbeitern je Unternehmen bezogen auf die jeweilige Stammbelegschaft in Höhe von zehn Prozent einführen.
Antragsbegründung

Leiharbeit war ursprünglich bereits hinsichtlich der Überlassungsdauer begrenzt. Diese Begrenzung wurde über Jahrzehnte immer weiter gelockert und 2004 von der rot-grünen Koalition vollständig abgeschafft. Seither stieg die Zahl der in Leiharbeit Beschäftigten sprunghaft an (heute etwa doppelter Stand im Vergleich zu 2003).

Diese Entwicklungen (Gesetzesstand/Beschäftigtenzahlen) sind z.B. in der Wikipedia dokumentiert.

Mit diesem Antrag soll hier wieder gegengesteuert werden: Durch die Begrenzung der Überlassungsdauer wird Leiharbeit unattraktiv für alle Tätigkeiten, die eine längere Einarbeitungsperiode erfordern; durch Festlegung des Höchstanteils von Leiharbeitern können Arbeitgeber die Einstellung von Mitarbeitern in einem normalen Arbeitsverhältnis nicht langfristig umgehen, wenn sich die Auftragslage dauerhaft positiv entwickelt.


Datum der letzten Änderung

05.11.2011



Anregungen

Hinweis: Die Module 1 und 2 dieses Antrags wurden in abgewandelter Form in das Landtagsprogramm Baden-Württemberg aufgenommen. Ein ähnlicher Text wurde auch in Rheinland-Pfalz angenommen. Monarch 21:33, 27. Okt. 2011 (CEST)

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Diskussion

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Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Natural 22:08, 27. Okt. 2011 (CEST) (alle Module)
  2. Piratenkauz 23:12, 27. Okt. 2011 (CEST)
  3. Schaible 13:04, 30. Okt. 2011 (CET)
  4. GargleBlaster 10:30, 31. Okt. 2011 (CET)
  5. Andena
  6. Frank Lipke 22:34, 5. Nov. 2011 (CET)
  7. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Spearmind 22:30, 27. Okt. 2011 (CEST) bereits weil "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" fehlt
    Der Antrag geht sogar noch weiter (Modul 2), "mehr Lohn für gleiche Arbeit, weil mehr Unsicherheit" --Monarch 22:37, 27. Okt. 2011 (CEST)
  2. Thomas Lischke : gehört meiner Meinung nach nicht ins (Grundsatz)Programm sondern in ein Wahlprogramm.
    Hast du den Antrag überhaupt gelesen? Der ist fürs Wahlprogramm :( Monarch 13:59, 1. Nov. 2011 (CET)
  3. ?
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
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