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Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 123

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Anmerkung: Ich habe mich entscheiden, den Antrag nicht zum aktuellen BPT einzureichen. Davon abgesehen, dass es bereits radikalere Anträge (z.B. https://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA018) gibt, deren Ergebnis interessant sein wird, ist hier offenbar noch mehr Vorarbeit nötig. Ich möchte vor einem zukünftigen Parteitag erkunden, inwieweit dieses Nicht-Kernthema ausgebreitet werden soll und Unterstützer finden. -- Fuchsbeuter

Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2011.2.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite, bzw., falls möglich, in LiquidFeedback.

Antragstitel

Finanzpolitik 3: Erbschaft- und Schenkungsteuer

Antragsteller

F u c h s b e u t e r

Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt, im Parteiprogramm an geeigneter Stelle ein Kapitel"Finanzpolitik/Steuern und Abgaben" einzufügen und in dieses Kapitel folgenden Absatz aufzunehmen.


Neue Fassung
Bisher steuerlich gegenüber Arbeitseinkommen vernachlässigte unentgeltliche Vermögensübertragungen wie Erbschaften und Schenkungen werden als Einkommen behandelt und stärker für die Finanzierung des Gemeinwesens herangezogen.
Antragsbegründung

Während Arbeitsentgelt durch Steuern und auch Sozialabgaben mitunter hohen Abzügen unterliegt, werden ausgerechnet unentgeltliche Vermögensübertragungen, für die der Steuerpflichtige keine Leistung erbracht hat, steuerlich privilegiert. Abgesehen davon, dass dies in der Sache nicht einsichtig ist, werden auf diese Weise soziale Ungleichheiten zementiert, da bestehendes Vermögen mit verhältnismäßig geringen Abzügen von Generation zu Generation weitergegeben wird. Dieser Effekt des Dynastie-Vermögens wird weiter verstärkt, indem allein aufgrund der Verwandschaftsverhältnisse zum Erblasser verschieden hohe Freibeträge und Steuersätze gewährt werden, ohne dass sich die Steuerpflicht an der Leistungsfähigkeit des Erben orientiert.

Eine Lösung liegt in der Behandlung aller unentgeltlichen Vermögensübertragungen als Einkommen des Erben bzw. Beschenkten unter Berücksichtigung eines für den Empfänger geltenden angemessenen Freibetrags.

Eine - für das Parteiprogramm zu umfangreiche – mögliche ausformulierte Lösung für ein geändertes Einkommensteuerrecht befindet sich in einem Vorschlag für ein Positionspapier zur Einkommensteuer.


Dieser Antrag ist mit den anderen sechs Anträgen Teil des vielleicht etwas hochmütigen Versuchs, ein Kapitel "Finanzpolitik/Steuern und Abgaben" für das Parteiprogramm zu entwerfen.

Die Anträge stehen in Konkurrenz zu anderen Anträgen und LiquidFeedback-Einträgen. Eine Zusammenstellung der konkurrierenden Anträge wird hier ggf. nachgepflegt oder bei Einreichung des Antrags beigefügt. Vorher möchte ich jedoch ein Meinungsbild einholen. Eine Nutzung von LiquidFeedback ist mir als Neupirat leider noch nicht möglich. Vielleicht ist es für den aktuellen Parteitag auch zu kurzfristig oder ich habe AGs übersehen, denen ich auf die Füße trete. Ich freue mich auf jede Anregung.

Zur Unterstützung habe ich ein Piratenpad mit "meinem" Kapitel zur Steuern und Co. unter angelegt. Dies ist wie gesagt der zarte Versuch eines Neupirats. Falls ich irgendwelche vergangenen Diskussionen oder Ergebnisse von Arbeitsgruppen nicht berücksichtigt habe, bitte ich um Nachsicht und Nachricht.

Piratenpad
Datum der letzten Änderung

18.12.2011



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Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Fuchsbeuter - beim eigenen Antrag Ehrensache
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  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Andena Die Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das gilt dann gleichermaßen für eine in Einkommensteuer umbenannte Erbschaftsteuer. Siehe BVerfG -- Fuchsbeuter: Du meinst meinst sicher den Beschluss 1 BvL 10/02. Diesen dann aber bitte richtig und vollständig lesen. Natürlich wird die Anwendung eines einheitlichen Steuersatzes nicht abgelehnt (wäre ja völlig skuril), ganz im Gegenteil "Die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Denn sie knüpft an Werte an, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen (...) den Anforderungen des Gleichheitssatzes nicht genügt." Nicht die Anwendung eines einheitlichen Satzes ist das Problem, sondern die damals gängige Anwendung auf verschieden ermittelte Werte und die folgende Ungleichheit (insb. die Bevorzugung von Wohneigentum). Der einheitliche Satz ist OK und gilt übrigens auch noch nach der Neuregelung. Ich habe nicht vor, Vermögen ungleich zu bewerten.
  2. --Miltiades 20:50, 27. Okt. 2011 (CEST)Eine Substanzsteuer, die mit Einkommensteuersätzen arbeitet halte ich für Raubrittertum. Das geht sogar viel weiter, als mein Vorschlag zur einmaligen Vermögensabgabe, nur daß der Anlaß der Tod eines Menschen oder eine Schenkung ist. Selbst bei einem Freibetrag von 1 Mio oder mehr kämst Du dazu, daß der Enkel des Bauern von Haus und Hof gejagt wird, wenn er mehr als ein Nebenerwerbslandwirt ist. Ich stehe zu Familien-Dynastien! Familien sind, ob nun Patchwork, gleich- oder verschiedengeschlechtlich, die kleinste Keimzelle unseres Gemeinwesens, sie sind daher, schon Verfassungs wegen besonders zu schützen und zu fördern. No way!
  3. --Spearmind 22:02, 27. Okt. 2011 (CEST)
  4. ScumPH 15:55, 1. Nov. 2011 (CET) -> Miltiades
  5. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
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