Bundesparteitag 2009.1/Satzungsänderungsanträge/SGO/SA5
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- Änderungsantrag Nr.
- SGO5
- Beantragt von
- Andreas Romeyke
- Betrifft
- Schiedsgerichtsordnung / §7
- Beantragte Änderungen
Der Paragraph §7 wird um ff. Absatz ergänzt:
- In Fällen, in denen ein Pirat vermeintlich Rechte eines anderen beschneidet und die nicht direkt Entscheidungen eines Vorstandes oder einer Gliederung betreffen, ist generell das niedrigstmögliche Schiedsgericht des Beklagten zuständig.
- Begründung
Neben reinen verwaltungsrechtlichen Fällen gab es auch Ersuchen an das Schiedsgericht bei Konflikten zwischen Piraten zu vermitteln. Der og. Absatz verdeutlicht die Zuständigkeit. Vergleiche die Problematik unter Schiedsgericht/Hilfe_zur_Zuständigkeit.