Bundesparteitag 2009.1/Satzungsänderungsanträge/S/SA21
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- Änderungsantrag Nr.
- S21
- Beantragt von
- Jens Seipenbusch 04 Jun 2009 17:18:41
- Betrifft
- Bundessatzung / §9a (3)
- Beantragte Änderungen
Neuformulierung §9a(3)
Die Mitglieder des Bundesvorstandes werden vom Bundesparteitag mindestens einmal pro Kalenderjahr in geheimer Wahl gewählt. Sollte die Amtsperiode des Bundesvorstandes enden, bevor ein neuer Bundesvorstand gewählt ist, so führt der Bundesvorstand die Geschäfte kommissarisch bis zur Wahl weiter.