Bundesparteitag 2009.1/Satzungsänderungsanträge/S/SA5
Änderungsantrag Nr.
Beantragt von
Bodo Thiesen im Auftrag des BSG laut Urteil vom 8. Mai 2009 im Verfahren BSG 2009-03-18.
Betrifft
Konkretisierung der Amtszeitregelung, §9a Abs 3
Alte Fassung
Der bisherige §9a Abs 3 lautet:
Die Mitglieder des Bundesvorstandes werden vom Bundesparteitag oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von einem Jahr gewählt.
Beantragte Änderungen
Der §9a Abs 3 wird hinter den Wörtern »für die Dauer von einem Jahr« um die Wörter »im Sinne der §§ 187 und 188 des BGB« ergänzt; die Wörter »oder der Gründungsversammlung« werden gestrichen.
Neue Fassung
Der §9a Abs 3 lautet dann:
Die Mitglieder des Bundesvorstandes werden vom Bundesparteitag in geheimer Wahl für die Dauer von einem Jahr im Sinne der §§ 187 und 188 des BGB gewählt.
Begründung
Dies entspricht der Rechtsprechnung des BSG im Urteil vom 8. Mai 2009 im Verfahren BSG 2009-03-18
Diskussion
BSG ist wohl das Bundesschiedsgericht. Ich bitte, zukünftig statt "Rechtsprechung" den Begriff "Spruchpraxis" zu benutzen. IMO handelt es sich nicht um Rechtsprechung. --Tessarakt 12:29, 11. Jun. 2009 (CEST)