Bundesparteitag 2009.1/Satzungsänderungsanträge/S/SA12
- Änderungsantrag Nr.
- S12/S19
- Beantragt von
- Sören --Nimix 23:20, 12. Jun. 2009 (CEST) (Eingereicht: 5.6.09)
- Betrifft
- Satzung / §9a
- Beantragte Änderungen
§ 9a - Der Bundesvorstand
(1) Dem Bundesvorstand gehören fünf Piraten an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, der politische Geschäftsführer, der Bundesschatzmeister und der Generalsekretär.
ist zu ändern in: (1) Der Bundesvorstand setzt sich zusammen aus:
- 1. dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, dem politischen Geschäftsführer, dem Bundesschatzmeister und dem Generalsekretär,
- 2. je einem Delegierten der Landesverbände
- Begründung
Die Arbeit und Verantwortlichkeit eines Bundesvorstandes sollte auf eine breitere Basis gestellt werden. Bei nur fünf Entscheidern besteht die Gefahr, dass in der Diskussion im Vorstand möglicherweise nicht alle Aspekte zur Sprache kommen. Wir halten es für gefährlich, wenn die Spitze einer Partei nur durch fünf Leute vertreten wird, die sich vielleicht in bestimmten Sachen manchmal zu einig sind. Dann steuert so eine Partei vielleicht in eine Richtung, die nicht gewollt ist. Eine breitere Meinungsfindung tut auch so einem Bundesvorstand gut. Den Landesverbänden wird außerdem hier die Möglichkeit gegeben, auch zwischen den Bundesparteitagen ihre Arbeit im Land besser mit dem Bundesvorstand zu koordinieren.
Anmerkung: §9a (1) -1. ist variabel und richtet sich entsprechend nach den auf dem Bundesparteitag beschlossenen Bezeichnungen für Bundesvorstände.