Bundesparteitag 2009.1/Satzungsänderungsanträge/FO/SA3

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Änderungsantrag Nr.
FO3
Beantragt von
Andi 16:42, 15. Mai 2009 (CEST)
Betrifft
Finanzordnung / §2(1) - (2)
Beantragte Änderungen

Der Bundesparteitag möge beschließen den Absatz (1) Satz 1 durch folgenden Pasus zu ersetzen

Der Mitgliedsbeitrag ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig. Über Höhe und 
Staffelung entscheidet der Bundesparteitag.

sowie in Absatz (2) den Pasus "3€" durch

1/12 des Jahresbeitrags

zu ersetzen und im Anschluss über die Beitragshöhe zu entscheiden.

Begründung

Mit dieser Regelung wird das Setzen des Beitrags deutlich einfacher. Zum einen kann der Mitgliedsbeitrag mit einfacher Mehrheit entschieden werden anstatt mit satzungsändernder Merheit. Zum anderen können unterschiedliche Beitragshöhen und Staffelungen auf dem BuPT diskutiert und beschlossen werden, anstatt mehrere Satzungsänderungsanträge einzureichen. Wichtig ist: Um den Beitrag zu ändern, muss dies in der Tagesordnung/Einladung erwähnt sein. Dies geschieht hier durch den veröffentlichten Antrag.