Bundesparteitag 2007/Satzungsänderungsanträge/67

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Satzungsänderung § 9

Antragsnummer: 065
Satzungsänderungsantrag: § 9
Eingereicht am 20.04.07 per FAX
Antragsteller: Jan M. Simons / Mitglied der Piratenpartei
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Änderungsantrag zu § 9 der Bundessatzung:

Ersetzen von

(9) Die Gründungsversammlung tagt nur einmal, und zwar am 10.09.2006.

durch

(9) Der Bundesparteitag kann grundsätzlich nicht nur zentral, sondern auch dezentral stattfinden. Der dezentrale Parteitag unterscheidet sich von einem zentralen Parteitag allein durch die örtliche Aufteilung auf mehrere gleichzeitige Tagungsorte und unterliegt somit analog den Vorschriften, wie sie diese Satzung allgemein für Parteitage vorsieht. Die Organisatorischen Details regelt eine vom Parteitag zu beschließende Parteitagsordnung. Insbesondere muß bei einem dezentralen Parteitag gewährleistet sein, daß die Standorte untereinander Verbunden sind und somit jeder Pirat - egal von welchem Veranstaltungsort aus - an sämtlichen Veranstaltungsorten gehört und nach Möglichkeit auch gesehen werden kann. Es darf kein Pirat auf Grund des jeweiligen Veranstaltungsortes in seinen Mitgliedsrechten benachteiligt werden.

Sollte der alte Abschnitt (9) aus formalen Gründen notwendig sein, so kann dieser unter der Nummer (10) weitergeführt werden.