Bundesparteitag 2007/Satzungsänderungsanträge/50

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Satzungsänderung §2 Abs. 3

Antragsnummer: 050
Satzungsänderungsantrag: §2 Abs. 3
Eingereicht am 20.04.07 per email (per Fax durch GS nachgereicht)
Antragsteller: Michael Rasenberger / Mitglied der Piratenpartei
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Falls die Entwürfe des 1. Satzungsworkshops eingegangen sind, sind diese unten stehenden Texte hinfällig, da schon vorhanden. Jedoch habe ich noch einige Bemerkungen/Anträge dazu, diese nun extra zu Beginn. Ich habe auch die entsprechenden Paragrafen des RLP Antrags heraus gesucht und begefügt.

§2 Abs. 3 (RLP:) §2 Abs. 1 Satz 2

(3) Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland und bei einer anderen (mit ihr im Wettbewerb stehenden) Partei oder Wählergruppe ist nicht ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigung, deren Zielsetzung den Zielen der Piratenpartei Deutschland widerspricht, wie z.B. die Scientology-Kirche, ist nicht zulässig. In §2 Abs.3 Satz 2 wird Scientology-Kirche durch Scientology-Organisation ersetzt. Kommentar: Der Verfassungsschutz benutzt den Terminus "Scientology-Organisation". D.h. Der Sinn wird nicht geändert, sondern nur der richtige Begriff verwendet.

Antrag von Michael Rasenberger

Es wird nur das Wort „Scientologie“ genommen. Der Satz lautet dann: ... „wie z.B. Scientology, ist nicht zulässig.“