Bundesparteitag 2007/Satzungsänderungsanträge/01
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Satzungsänderung §1 (Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet)
- Antragsnummer: 001
- Satzungsänderungsantrag: §1 (Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet)
- Eingereicht am 03.04.07 per Post
- Antragsteller: Helmut*Pozimski / Mitglied der Piratenpartei
Begründung
- Satzung §1 (Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet) Absatz 3 Satz 3 (Landesverbände führen den Namen Piratenpartei Deutschland verbunden mit dem Namen des jeweiligen Bundeslandes.) soll in "Landesverbände führen den Namen Piratenpartei Deutschland Landesverband verbunden mit dem Namen des jeweiligen Bundeslandes." geändert werden, da nach §4 Absatz 2 des Parteieingesetzes erforderlich.
Neue Fassung des § 1 Absatzes 3 Satz 3:
- Satzung §1(3) Der Sitz der Partei ist Berlin. Dort befindet sich auch die Bundesgeschäftsstelle, Landesverbände führen den Namen Piratenpartei Deutschland Landesverband verbunden mit dem Namen des jeweiligen Bundeslandes.
Grundlage Parteiengesetz § 4 (2) Name:
- PartG § 4 (2) Gebietsverbände führen den Namen der Partei unter Zusatz ihrer Organisationsstellung. Der Zusatz für Gebietsverbände ist nur an nachfolgender Stelle zulässig. In der allgemeinen Werbung und in der Wahlwerbung kann der Zusatz weggelassen werden.