Bundesparteitag 2007/Satzungsänderungsanträge/39

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Satzungsänderung Schiedsgerichtsordnung

Antragsnummer: 039
Satzungsänderungsantrag: Schiedsgerichtsordnung
Eingereicht am 20.04.07 per Fax
Antragsteller: Ingo Ponickau, Peter Böhm, Alexander Bock, Mihael Kodric / Mitglieder der Piratenpartei
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Antrag:

§ 16 Abs. 3 lautet: Die Gebietsverbände der maximal fünf Gliederungsebenen erhalten jeweils 20% der Mitgliedsbeiträge ihrer Mitglieder. Existiert eine Gliederungsebene nicht oder gibt es keinen Gebietsverband, so erhält der übergeordnete Gebietsverband diesen Anteil bzw. Anteile. Die Gebietsverbände erhalten vierteljährlich ihre Anteile der eingegangenen Beiträge überwiesen.

Kommentar:

Diese Regelung ist erforderlich, da die alte im Wortlaut missverständlich und interpretierbar war. Der Sinn der ersetzten Regelung wurde erhalten und die Gelder, die sonst Brach lägen, können nun verwendet werden. Ohne diese Änderung können Beträge vom Bundesverband nicht weitergeleitet werden. Zudem wurden die möglichen fünf Gliederungsebenen eingebaut. Beispiel: Lieschen wohnt in Traunreut. Lieschen zahlt 20 €. Von diesem Geld erhält die Ortsgruppe Traunreut 20%=4€, weil Lieschen Pirat in Traunreut ist und gezahlt hat. Weil Traunreut im Kreis Traunstein liegt, bekommt der Kreisverband Traunstein weitere 20%=4€. Weil Traunstein im Regierungsbezirk Oberbayern liegt, bekommt der Bezirksverband Oberbayern 20%=4€. Weil Oberbayern im Freistaat Bayern liegt, bekommt der Landesverband Bayern 20%=4€. Weil Bayern in der Bundesrepublik Deutschland liegt, bekommt der Bundesverband die restlichen 20%=4€. Somit ist der Mitgliedsbeitrag von Lieschen komplett auf die Gliederungen verteilt. Gäbe es eine Gliederung nicht, so erhielte die nächsthöhere Gliederung den Anteil von 20%=4€.