Bundesgeschäftsstelle/virtuelle Bundesgeschäftsstelle/Antwortvorlagen/Fliegender Gerichtsstand

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§32 ZPO: "Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist." Nur wo ist ein Handlung begangen, wenn sie auf Twitter stattfand? Twitter ist von überall nutzbar und deshalb findet die Handlung auch überall statt.

Die Folgen hat Wikipedia gut beschrieben:

"Nach Urteilen der Obergerichte wird in Anschluss an die Rechtsprechung zu den Pressedelikten durch eine unerlaubte Handlung ein sogenannter „fliegender Gerichtsstand“ nach § 32 ZPO an den Orten begründet, an denen ein Druckwerk zur Kenntnis gelangt (so dass der Kläger sich den Gerichtsort aussuchen kann). Eine Übertragung dieser Ansicht auf Internet-Veröffentlichungen war vom OLG Bremen, 2 U 139/99, abgelehnt worden[1]: Der Kläger könne sich den Gerichtsort nicht beliebig aussuchen.

Die Entscheidung des OLG Bremen hat sich bislang nicht durchgesetzt; nach wie vor entscheiden die Landgerichte, so in Hamburg (ZK24), Berlin (ZK27), Nürnberg (ZK11) und Köln (ZK28), gemäß § 32 ZPO und sehen sich für Internet-Veröffentlichungen als zuständig an, auch bei Veröffentlichungen im Ausland.

Das Bundesministerium der Justiz hat sich des Problems angenommen und will mit einer Gesetzesänderung reagieren.

Der fliegende Gerichtsstand bewirkt, dass Klagen gegen Medien wegen der zu erwartenden betroffenenfreundlicheren Rechtsprechung besonders gerne bei den Pressekammern in Hamburg oder Berlin eingebracht werden. Dies auch dann, wenn beispielsweise ein Münchner ein Münchner Medienunternehmen verklagt. Es gab auch ein Verfahren, bei dem das Dresdner Landgericht der lokalen Dresdner Morgenpost die Printveröffentlichung nicht untersagte, das Hamburger Landgericht aber denselben Artikel im Internet verbot, da er auch in Hamburg zu lesen war. Auch Klagen wegen der Namensnennungen von ehemaligen Stasi-Mitarbeitern werden gerne an diese Gerichtsorte verlegt. Es ist auch möglich, wegen ein und derselben Veröffentlichung bei mehreren Gerichten gleichzeitig Unterlassungsklagen einzubringen, in der Hoffnung, dass wenigstens ein Gericht im Sinne des Antrags entscheiden werde." [1]

Auf die Gesetzesänderung warten wir noch, weshalb es gerade jetzt wichtig ist hier Druck zu machen!

Falls du noch weitere Fragen hast, schreibe uns einfach an!

Viele Grüße

XXX

Im Auftrag der Geschäftstelle der Piratenpartei Deutschland

[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsstand#.E2.80.9EFliegender_Gerichtsstand.E2.80.9C