BW:Bezirksverband Tübingen/Vorstand/GO
Inhaltsverzeichnis
- 1 Geschäftsordnung des Bezirksverbandes Tübingen (update 02. Feb. 12)
Geschäftsordnung des Bezirksverbandes Tübingen (update 02. Feb. 12)
Vorstandsitzungen
Der Vorstand hält in der Regel alle zwei Wochen, mindestens jedoch jeden Monat, Vorstandssitzungen ab.
Einladung zu Vorstandssitzungen
Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Anstelle einer Einladung per E-Mail kann auch eine E-Mail an eine hierfür bestimmte Mailingliste oder eine Veröffentlichung auf der Vorstandsseite im Wiki erfolgen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt.
Anträge zu einer Vorstandssitzung
Anträge zu einer Vorstandssitzung des Bezirksverbandes können an den Bezirksvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.
Antragsberechtigt sind:
- Die Mitglieder des Bundesvorstandes der Piratenpartei
- Die Mitglieder des Landesvorstandes Baden-Württemberg der Piratenpartei
- Die Mitglieder des Bezirksverbandes Tübingen.
- Die Mitglieder der untergliederten Kreisvorstände
Piraten aus dem Bezirksverband Tübingen untergeordneten Gebietsverbänden sind gehalten sich zunächst an den Vorstand ihres Gebietsverbandes zu wenden.
Öffentlichkeit und deren Ausschluss
Piraten können der Sitzung des Bezirksvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes oder bei Anträgen, die sie selbst gestellt haben, beziehungsweise für die sie als Ansprechpartner für den Vorstand bestimmt wurden. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes oder antragsberechtigten Beisitzers erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
Leitung der Vorstandssitzungen
Die Vorstandssitzungen werden durch ein Vorstandsmitglied geleitet, das durch die anwesenden Vorstandsmitglieder bestimmt wird.
Abstimmungen
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Bezirksvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
Beschlussfähigkeit
Beschlussfähig sind alle Vorstandssitzungen bei denen mindestens 60% der Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Protokollführung
Über den Verlauf der Vorstandsitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird den Vorstandsmitgliedern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt und im Wiki veröffentlicht. Das Protokoll ist vom Sitzungsleiter sowie dem Protokollanten zu unterzeichnen, mindestens aber von zwei Personen. Das Protokoll ist bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung zu veröffentlichen. Alle unterzeichneten Originale der Protokolle sind beim Vorsitzenden oder in dessen Verhinderung bei seinem Vertreter zu lagern. Gemäß §4 der Bundessatzung können Beschlüsse des Vorstandes durch eine Vorstandsmehrheit als Interna gekennzeichnet werden. Diese werden, zusammen mit der Begründung des Verschlusses, protokolliert, der entsprechende Protokollabschnitt wird nicht veröffentlicht. In dem veröffentlichten Protokoll ist auf die Existenz von Interna hinzuweisen.
Aufgabenverteilung
Vorsitzender
Der Vorsitzende vertritt den Bezirksverband nach Außen sowie gegenüber dem Bundesverband, dem Landesverband und den anderen Bezirksverbänden. Ihm obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands. Zudem übernimmt er die Pressearbeit und die Koordination der Öffentlichkeitsarbeit.
Stellvertretender Vorsitzender
entfällt durch Rücktritt
Bezirksschatzmeister
Der Bezirksschatzmeister unterstützt den Vorsitzenden in gleichberechtigter Weise bei seinen Aufgaben und vertritt diesen, er verwaltet die Konten des Bezirksverbandes und organisiert die Finanzen. Dafür benötigt dieser einen Zugang zur Mitgliederverwaltung (Verwaltungssoftware). Er erstellt einen Rechenschaftsbericht und verwaltet das Bezirkspostfach, sowie den Internetauftritt des Bezirksverbandes. Der Schatzmeister ist für die Technik des Bezirksverbandes verantwortlich. Er ist zuständig für die Beantragung von Maillinglisten des Bezirks und seiner untergeordneten Gliederungen sowie für die Administration selbiger, sofern kein anderer Administrator bestimmt wird. Zudem lädt er zu Vorstands- und Piratentreffen ein.
Bezirkssekretär
Der Bezirkssekretär verwaltet die Mitglieder mit der ihm dazu bereitgestellten Oberfläche (Verwaltungssoftware).
Politischer Geschäftsführer:
Dem politischen Geschäftsführer obliegt die allgemeine innere Verwaltung des Bezirksverbandes. Dazu zählen insbesondere das Dokumentationswesen und der Kontakt zu untergeordneten Gliederungen. In Zusammenarbeit mit den anderen Vorstandsmitgliedern und Piraten initiiert er Aktionen und Demonstrationen. Er wirkt aktiv mit beim Aufbau von Untergliederungen und der Rekrutierung von neuen Parteimitgliedern.
Verwaltung der Mitgliederdatenbank
Die Verwaltung der Mitgliederdatenbank obliegt dem 2. Beisitzer in Kooperation mit dem Bezirksschatzmeister.
Virtuelle und fernmündliche Vorstandssitzungen
Vorstandssitzungen finden in erster Linie über Telefon- oder Audiokonferenzen statt, reale und virtuelle Treffen sind gleichberechtigt.
Entscheidungen abseits von Vorstandssitzungen
Der Vorstand ist auch abseits von Vorstandssitzungen beschlussfähig, sofern sich mindestens 60% der Vorstandsmitglieder zu der Entscheidung geäußert haben. Außerhalb von Vorstandssitzungen getroffene Beschlüsse werden von einem hierzu ernannten Vorstandsmitglied dokumentiert und dem Protokoll der nächsten Vorstandssitzung beigefügt.
Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
Die Mitglieder des Bezirksvorstandes erstatten persönlich und als Gruppe bei jedem Bezirksparteitag Bericht. Am Tag des Bezirksparteitag ist der Tätigkeitsbericht im Wiki und über die Bezirksmaillingliste zu veröffentlichen.
-- Geändert auf der Vorstandssitzung vom 06.09.2011 --
Umfang des Tätigkeitsberichts
Der Tätigkeitsberichts des Vorstandes umfasst insbesondere Berichte über
- wichtige Entscheidungen des Vorstandes
- über die Anzahl und Art der Vorstandssitzungen
- über die Mitgliederentwicklung und die Entwicklung der Verbandsstruktur
- die Tätigkeiten der jeweiligen Vorstandsmitglieder im Rahmen der ihnen in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen, wobei jedes Vorstandsmitglied den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen hat
- Regelungen und Erfahrungen zur innerparteilichen Kommunikation
Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes
Beschlüsse des Vorstandes werden durch Unterschrift des Versammlungsleiters und des Protokollanten beurkundet, mindestens aber von zwei Vorstandsmitgliedern. Sofern kein Versammlungsleiter bestimmt war, unterschreibt an seiner Stelle das nach dem Aufgabenbereich zuständige Vorstandsmitglied oder der Vorsitzende.
Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 14. September 2011 in Kraft. Änderung per Beschluss vom 02. Februar 2012