Benutzer Diskussion:Polarapfel/Das Saubermann Projekt

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War ganz nett zu lesen. Aber auch das heutige Grundrecht auf Existenzsicherung leitet sich ja aus Artikel 1 und ein paar Anderen ab. Und eben genau da setzt die BGE-Argumentation an, dass die derzeite Grundsicherung diese Grundrechte eben verletzt. Als Pirat bin ich natürlich auch für Subsidiarität. Deswegen wäre eine BGR wohl nicht sinnvoll. (Natürlich bin ich mir des satirischen Charakters bewusst). Die sozialen Probleme im Land halte ich für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deswegen *müssen* sie gelöst werden. In einem stimme ich mit dir überein: Wir sollten das Thema BGE nicht ins Parteiprogramm schreiben, da kaum eine Einigkeit in diesem Thema besteht. --Trias 15:28, 24. Jun. 2009 (CEST)


Danke für Dein Feedback.

Mein Haupteinwand am BGE lautet wie folgt:

Das BGE leitet sich angeblich aus Artikel 1 GG ab. Dieser Argumentation kann ich nicht folgen. Der Charakter des BGE ("bedingungslos") setzt voraus, dass die Gesellschaft grundsätzlich in der Pflicht ist, auch arbeitsunwillige Einwohner mit einem Einkommen auszustatten. In der Konsequenz verpflichtet man damit aber Teile der Gesellschaft diese Mehrleistungen durch eigenen Aufwand zu erbringen, ohne dass sie davon einen Vorteil genießen. Das ist mit Sicherheit eine verfassungswidrige Benachteiligung, die mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Denn wenn niemand für seinen eigenen Unterhalt selbst verantwortlich sein soll, muss es jemand anderen treffen oder das System funktioniert nicht, denn Geldmittel materialisieren sich nicht aus dem Nichts. Und wenn man niemanden für seinen eigenen Unterhalt verpflichten kann, warum sollte man Menschen für den Unterhalt anderer Menschen verpflichten können? Woher nimmt man dieses Recht? Eigentum ist ebenfalls ein Grundrecht und dieses Grundrecht auf die Früchte der eigenen Arbeitskraft müsste man massiv beschneiden, um ein BGE zu legitimieren. Aus diesen Gründen ist die Argumentation für ein BGE aufgrund von zu gewährenden Grundrechten lächerlich.

Aus dem Recht der Existenz und der Menschenwürde lässt sich eben nicht die Pflicht der Gesellschaft ableiten, Menschen ohne Bedingungen über die Runden zu bringen. Es ist keine Verletzung der Menschenrechte, wenn eine Gesellschaft von ihren Mitgliedern erwartet, dass sie in erster Linie selbst für ihren Lebensunterhalt verantwortlich sind. Es ist sehr wohl die Pflicht der Gesellschaft dafür eine gewisse Chancengleichheit zu schaffen.

Das BGE als offizieller Programmpunkt der Piraten wäre der Tot dieser Partei. Selbst die Linke führt keinen derartigen Unsinn in ihrem Programm und dort lehnt man sich für den laufenden Wahlkampf schon zu weit links aus dem Fenster. Wer argumentiert, ein BGE ließe sich nicht in das politische Spektrum nach links oder rechts einordnen, der irrt. Genauso wie der Mindestlohn eine typisch linke Forderung ist, geht das BGE denselben Weg - nur eben noch weiter links.

Der Charakter des BGE ist:

  • Entmündigung des Menschen, der nicht mehr für sich selbst verantwortlich sein soll
  • Einseitige Umverteilung von Einkommen und Eigentum, unverhältnismäßige Eingriffe in das Eigentumsgrundrecht
  • Nicht absehbare Folgen für die Leistungsfähigkeit unserer Gesellschaft in Bezug auf internationale Konkurrenzfähigkeit, Innovationskraft und Produktivität

Auf der politischen Skala würde ich das BGE eindeutig unter Kommunismus einordnen. Daher bin ich vollkommen Deiner Meinung, dass das Thema BGE so weit wie möglich aus unseren Parteitätigkeiten herausgehalten werden sollte. Das BGE ist ein "Privatspaß" der Mitglieder, die sich dafür aussprechen - dann jedoch bitte nicht in ihrer Eigenschaft als Piraten.

Ich schlage dennoch vor, das Thema weiter dort zu diskutieren, wo mehr Diskussionskomfort geboten wird:

Beitrag zum Vorschlag im Piraten-Forum

--Polarapfel 16:14, 24. Jun. 2009 (CEST)