Benutzer Diskussion:Mieb1959

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Entwurf zum Umbau der gesetzlichen Renten und Krankenversicherung in eine durch Umlagen finanziertes System


Vorlage:Idee

Vorwort

Die jetzigen gesetzlichen Versicherungen leiden an einer Unterfinanzierung aufgrund der Deckelung der Beiträge durch eine Beitragsbemessunggrenze. Dadurch werden die unteren Einkommen und Einkommen aus Erwerbstätigkeit massiv belastet, während die höheren Einkommen überproportional entlastet sind. Zwar werden die Rentenversicherung als auch die Krankenversicherung durch Steuern quer subventioniert, allerdings führt diese Subvention zu erheblichen Lücken im Haushalt, denn diese Quersubvention beträgt ca. 95 Mrd EUR. Aus diesem Grund ist eine reine Beitragsversicherung ohne Beitragsbemessungsgrenze wünschenswert.

Ein weiterer Nachteil der bestehenden Rentenversicherung ist die Überbetonung der reinen Beitragsleistung. Die Erziehungsleistung von Kindern findet eine nicht ausreichende Berücksichtigung. Ohne Kinder gibt es keine Rente in der Zukunft.

Bei der Krankenversicherung ist die Teilung in eine gesetzliche und eine private Krankenversicherung aufgehoben. Jede Versicherung muss eine gesetzliche Basisversicherung anbieten, die die Leistungen der jetzigen GKV umfasst. Dazu wird der Gesundheitsfond weiter genutzt um die Einnahmen aus Gesundheitssteuerabgabe und Unternehmensabgabe zu verteilen. Darüber hinaus kann jede Versicherung zusätzliche Leistungen anbieten.

Mit diesem neuen Modellen zur den beiden Sozialversicherungen soll eine Beteiligung der Vermögenden zugunsten der normalen Verdienern erreicht werden. Außerdem wird die Kindererziehung stärker bewertet und führt damit zu höheren Renten, wenn Kinder erzogen werden.

Einhergehen sollte diese Reform mit einer Steuerreform, die angelehnt an dem Modell Kirchhoffs ist, und einen maximalen Steuersatz von 35% vorsieht, um eine Maximale Belastung von höchstens 53% des Einkommens zu erreichen.

Die in diesem Teil genannten Prozentsätze sind eine erste Schätzung, die durch eine genaue Datenerhebung noch gefestigt werden müssen. Insofern können sich die Beitragszahlungen noch verändern. Das gilt insbesondere für den Beitrag der Industrie. Die Beiträge der Industrie sollen die jetzigen Beiträge nicht übersteigen. Allerdings wird aus Gründen der Solidarität an Beiträgen für die Industrie festgehalten, da eine vernünftige Gesundheitsvorsorge und Rentenregelung letztendlich auch der Industrie zu gute kommt.
--Mieb1959 20:36, 28. Apr. 2012 (CEST)

Umbau der Rentenversicherung in eine steuerfinanzierte Grundrente mit variablen Anteil

Grundzüge der Rentenzahlung

Es werden 2 Stufen unterschieden: Stufe 1 ist die Grundrente. In Anlehnung der heutigen Grundrente beträgt Sie 867 EUR. Sie wird gezahlt, wenn die Beitragszeit kleiner 15 Jahre ist und eine bestimmte Höhe der gezahlten Beiträge unterschritten wird. Der Kinderanteil wird auch hier zusätzlich gewährt. Werden Beiträge für mehr als 15 Jahre gezahlt, erhöht sich diese Grundrente um 22,20 EUR für jedes geleistete Beitragsjahr. Stufe 2 ist die Regelrente, die mit 1200 EUR Grundrente beginnt und 30 Jahre Einzahlung bedingt. Jedes zusätzliche Beitragsjahr bringt eine Erhöhung dieser Grundrente mit sich. Ebenfalls eine Rolle in der Bemessung der Rentenhöhe spielen Kinder und die Höhe der Beitragszahlung. Die Rente wird gedeckelt bei 2800 EUR mit Ausnahme des Kinder bezogenen Anteils, der zu einer Rente auch über dies Deckellung führen kann.
Es wird ein Rente zwischen 1000 EUR und 2800 EUR gezahlt. Der untere Betrag wird unabhängig von Einzahlungsdauer und gezahlten Beiträgen gezahlt. Der obere Betrag ist der Maximalbetrag der gezahlt wird. --Mieb1959 20:06, 28. Apr. 2012 (CEST)

Beitragserhebung

Beitrag der einzelnen Person

Der Beitrag wird auf das gesamte Einkommen erhoben. Er beträgt zunächst 15% des gesamten Einkommens. Unter Einkommen werden alle Zahlungen an die Person und Einnahmen aus allen anderen Einkunftsquellen verstanden. Es gibt keine Beitragsbemessungsgrenze. Es werden alle Erwerbstätigen und selbständigen Personen erfasst. Auch Beamte werden in dieses System überführt.

Beitrag der Unternehmen

Unternehmen sind verpflichtet, Ihren Angestellten einen Zuschuss zu einer von dem Arbeitnehmer abzuschließende kapitalgedeckten Rentenversicherung von 5% des Einkommens, mindestens aber 75 EUR, zu zahlen. Dieser Zuschuss ist von der Einkommensteuerpflicht und den Sozialabgaben befreit. Der maximale Zuschuss ist auf 4500 EUR im Jahr gedeckelt. Dieser Beitrag kann jedes Jahr angepasst werden. Zusätzlich zahlen alle Unternehmen 0.1% des gesamten erzielten Umsatzes als Rentensteuer. Dieses gilt auch für Selbständige aller Art.
Neu
Unternehmen zahlen keinen Beitrag zum Rentensystem. Der bisherige Anteil der Unternehmen zur Rentenversicherung wird den Arbeitnehmern ausgezahlt. --Mieb1959 20:15, 28. Apr. 2012 (CEST)

Sonderregelung für Beamte

Beamte zahlen Beitrag wie alle anderen auch. Statt der Unternehmensanteile erhalten sie weiterhin Ihre Pension, wobei die erworbene Rente auf die Pension angerechnet wird.

Neu Die Rente der Beamten wird bis zur Höhe der Pension durch den Staat aufgestockt, allerdings nur bis zur Höhe Die Pension wird gedeckelt auf die der Pension der Besoldungsstufe A15. Die Berechnung erfolgt analog zum heutigen System.

==== Sonderregelung für Selbständige ====

Der Beitrag für Selbständige aus unternehmerischer Tätigkeit und aus Einkommen wird diesem zugeordnet.
--Mieb1959 20:15, 28. Apr. 2012 (CEST)

Verfahren bei Erziehlung von Überschüssen im Rentensystem

Erwirtschaftet das Rentensystem einen Überschuss, so gilt folgendes Verfahren : Die Hälfte des Überschusses wird dem Kapitalstock zugeführt. Überschüsse über diesen Prozentsatz hinaus werden im folgenden Jahr zu gleichen Teilen in Beitragssenkungen und Rentenerhöhungen ausgeschüttet.

Verfahren bei Verlusten im Rentensystem

Schließt das Rentensystem mit einem Verlust ab, so wird dieser Verlust zunächst aus den Rücklagen gedeckt. Im folgenden Jahr werden für 75% des Fehlbetrages die Beiträge erhöht und die anderen 25% durch Rentensenkungen erwirtschaftet. Der Industriebetrag wird auf maximal 0,125% Des Umsatzes gedeckelt.


Auszahlung der Rente

Höhe der Rente

Bemessung der Grundrente (gestrichen)

Bis zu 15 Jahren Beitragszahlung wird die Grundrente in Höhe von 867 EUR gewährt, sofern eine bestimmte Beitragshöhe nicht erreicht wird. Jedes weitere Jahr erhöht die Rente um 22,20, so dass nach 30 Beitragsjahren eine Rente von 1200 EUR erreicht wird. Keine Unterscheidung von Grundrente und Rente --Mieb1959 20:03, 28. Apr. 2012 (CEST)

Bemessung der Rente

Maximale Rente

Die maximal durch Beitragzahlung erzielbare Rente wird gedeckelt auf 2800 EUR. Kinderanteile in der Rente werden unabhängig von der Beitragszahlung gewährt und unterliegen nicht dieser Deckelung.
--Mieb1959 20:26, 28. Apr. 2012 (CEST)

Rentenberechnung aufgrund der jährlichen Beitragszahlung

Mit der Zahlung von 30 Beitragsjahren, erhält man die Regelrente von 1200 EUR. Jedes weiteres Jahr der Beitragszahlung erhöht die Rente um 25 20 EUR. Die maximale Dauer der Beitragszahlung beträgt 45 Jahre. Somit ergibt sich eine maximale Rente aus dieser Art der Beitragszahlung, unabhängig von der Höhe der Beiträge, von 1525 1900 EUR.
--Mieb1959 20:30, 28. Apr. 2012 (CEST)

Einfluss der Höhe der Beitragszahlung auf die Rentenhöhe

Werden 260.000 EUR an Beitragszahlung erreicht, besteht Anspruch auf die Grundrente von 1200 EURO. Wird im Jahr mehr als 6500 EUR eingezahlt, so gilt: Für je 6500 EUR über diese Summe hinaus, werden 25 EUR Rentenanspruch erworben, aber maximal 2800 EUR Gesamtrente, exklusiv Kinderanteil. Ab Einzahlungen von 670.000 EUR wird die maximale Rente von 2800 EUR ohne Abzüge frühestens ab dem 60. Lebensjahr gezahlt.
--Mieb1959 20:32, 28. Apr. 2012 (CEST)

Anrechnung von Kindern auf die Renten

Kinder führen zur Rentenerhöhung, durch Anrechnung von Rentenjahren. unabhängig davon ob Grundrente oder Regelrente gewährt wird. Kinder wirken sich auf beide Renten der Eltern aus. Folgende Tabelle gilt

Vorlage:Cyrus prettytable head | Anzahl Kinder Vorlage:Cyrus prettytable head | Erhöhung Rente für beide Partner
1 100 EUR
2 225 EUR
3 400 EUR
4 & mehr 400 + 150 * Anzahl Kinder-3


Tabelle 1: zusätzliche Rentenzahlung in Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder

gestrichen, wird durch die anrechenbaren Jahre vollständig abgedeckt


Zusätzlich gilt folgendes: Bleibt ein Partner zur Erziehung zu Hause, wird er so gestellt, als ob er jährlich 6500 EUR einzahlt, bzw. er erwirbt normale Rentenjahre. Die maximale erwerbenden Jahre ergeben sich aus folgender Tabelle Für Kinder werden für beide Partner folgende Rentenjahre anerkannt und werden mit 25 EUR pro Rentenjahr bis zur maximalen Rentenhöhe anerkannt.

Vorlage:Cyrus prettytable head | Anzahl Kinder Vorlage:Cyrus prettytable head | Anzahl der max. anrechenbaren Jahre
1 10
2 18
3 24
4 & mehr 30

Tabelle 2 : Anrechnung von Rentenjahren in Abhängigkeit der Anzahl der Kinder

Diese Anrechnung erfolgt anteilsmäßig, wenn sich die Partner in der Erziehung ablösen.
--Mieb1959 20:43, 28. Apr. 2012 (CEST)

Regeln für den Renteneintritt

Renteneintrittsalter

Das gesetzliche Renteneintrittsalter beträgt 66 Jahre. Der Eintritt in die Rente ist ab 60 Jahren möglich. Beträgt die Versicherungsdauer mehr als 40 Jahre oder übersteigt die Einzahlung mehr als 670,000 EUR so ist die erworbene Rente ohne Abzug fällig. Im anderen Falle gilt folgendes : Für jeden Monat früher als das gesetzliche Renteneintristtsalter von 66 Jahren oder weniger als 40 Jahre Renteneinzahlung werden 0,34% von der Rente einschließlich Kinderanteil abgezogen. Es wird aber immer mindestens die Grundrente plus des verminderten Kinderanteils gezahlt. Es gilt immer die niedrigere Zeit von beiden möglichen Zeiten als Berechnungsgrundlage. Der Renteneintritt mit 66 Jahre ist nicht obligatorisch.

Regelung bei Arbeit über das Renteneintrittsalter hinaus

Arbeit über das Renteneintrittsalter ist erlaubt. In diesem Fall ist keine Rentensteuer mehr zu zahlen. Die Rente wird um den verdienten Betrag, abzüglich eines Freibetrages von 867 EUR, gekürzt. Nicht gezahlte Rentenanteile werden dem Rentenkonto gutgeschrieben und führen unter den gleichen Regeln wie unter Auszahlung der Rente festgelegt, zur Erhöhung der späteren Rente. In diesem Fall wird die Deckelung der Rentenhöhe ausgesetzt. Es können aber maximal 100 EUR pro Arbeitjahr an zusätzlichen Rentenansprüchern erworben werden. Um Mißbrauch vorzubeugen, werden gesonderte Regeln bezüglich der Berechnung des erzielten Einkommens in einem Anhang festgelegt

Regelung zur Erwerbsunfähigkeit

Nach 1 Jahr Beitragszahlung erhält man Anspruch auf die Grundrente im Falle der Erwerbsunfähigkeit. Werden später Ansprüche aus Kindererziehung erworben, werden diese Anteile ab dem 66. Lebensjahr oder aber ab dem 60. Lebensjahr mit den entsprechenden Abschlägen gezahlt. Die Rentenhöhe richtet sich auch nach der Summe der eingezahlten Beträge.

Die Grundrente wird immer gezahlt --Mieb1959 19:56, 28. Apr. 2012 (CEST)

Regelungen für Paare

Bestand die Ehe 10 Jahre vor der Pensionierung, so wird eine Hinterbliebenen Rente gezahlt, wie es bisher geregelt war. Der überlebende Partner erhält zusätzlich 25% des Kinder bezogenen Anteils des verstorbenen Partners.

Vorschlag angenommen. Nicht sinnvoll --Mieb1959 20:00, 28. Apr. 2012 (CEST)

Sonderregelung für Beamte

Beamte nehmen an dieser Rente teil. Dazu werden die Beamtenbezüge um 18% erhöht. Die erworbene Rente wird auf die Pension angerechnet. Die Pensionsansprüche der Beamten werden ebenfalls gedeckelt. Die maximale Pension einschließlich Rentenanteils eines Beamten beträgt 71,25% von der Besoldungsstufe A15. Der Kinderanteil in der Rente wird nicht mit angerechnet. Erworbene Pensionsansprüche bleiben erhalten, auch wenn man aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet und werden ab dem 66. Lebensjahr zusätzlich zur Rente ausgezahlt. Für Bestandspensionäre ändert sich zunächst nichts. Alle Pensionen, die über den Pensionsgrundbetrag liegen, werden nicht mehr erhöht, bis sie den Pensionsgrundbetrag erreichen. Das gilt auch für die hinterbliebenen Pension.
--Mieb1959 20:25, 28. Apr. 2012 (CEST)

Steuerliche Regeln und Krankenversicherungsbeitrag auf Renten

Die Renten unterliegen der Einkommenssteuer. Auch die Krankenversicherungssteuer ist zu zahlen. Der Beitrage zur Krankenversicherung ist vom Bruttoeinkommen abzuziehen und unterliegt nicht der Steuerpflicht.

Regelung zur Rentenerhöhung

Die Rentenhöhe wird jährlich neu festgelegt. Dabei wird im Falle der Unterdeckung eine gerechte Aufteilung der Lasten von Beitragszahlern und Rentenempfängern vorgenommen.

Regelung zu weiteren Details

Alle hier genannten Zahlen unterliegen einer Anpassung an die Inflation. Somit sind die hier genannten Zahlen, Grenzwerte und Eckwerte spätestens all 2 Jahre zu überprüfen und anzupassen. Ebenfalls ist das Renteneintrittsalter in Abhängigkeit der Demographie alle 2 Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Entwurf eines steuerfinanzierten Krankenversicherungssystem

Grundzüge des Krankenversicherungssystem

Wie bei dem Rentensystem, handelt es sich nicht um ein Versicherungssystem. Das Gesundheitssystem wird durch eine Gesundheitssteuer finanziert. Allerdings gilt auch hier, dass es keine Beitragsbemessungsgrenze gibt, und dass sich die Arbeitgeber nicht lohngebunden beteiligen. Die so erzielten Beiträge fließen in einen Gesundheitsfonds. Aus diesem Gesundheitsfonds erhält jeder eine feste Summe, zu der er sich versichern muss. Diese Summe deckt generell die Leistungen der Basiskrankenversicherung ab. Alle Versicherungen müssen diese Basisversicherung anbieten und müssen jeder Person Versicherungsschutz im Basistarif gewähren. Zusatzversicherungen und private Krankenversicherungen dürfen nur angeboten werden, wenn auch ein Basistarif angeboten wird.

Beitragserhebung

Beitragserhebung der Personen

Der Beitrag beträgt 7,5% der Einnahmen und ist als Gesundheitssteuer zu betrachten. Dieser Beitrag wird in den Gesundheitsfond eingezahlt. Dieser Beitrag wird vom Bruttoeinkommen abgezogen und unterliegt nicht der Steuerpflicht. Wird kein Lohn bezogen entspricht der Beitragssatz dem Auszahlungsbetrag des Gesundheitsfonds pro Monat.

Beitrag der Unternehmen und öffentliche Hand

Der Beitrag der Unternehmen beträgt 0.15% des Umsatzes, der ebenfalls in den Gesundheitsfonds eingezahlt wird. Bei Selbständigen sind maximal 7.5% der Einnahmen fällig. Für die öffentliche Hand und Unternehmen ohne Umsatz wird ein Beitrag anhand der Lohnsumme festgesetzt. Er sollte 5% nicht unterschreiten

Beitrag für Kinder

Kinder bis zum 18. Lebensjahr und Kinder in der schulischen Ausbildung sind beitragsfrei. Danach beträgt der Beitrag pro Kind 50 EUR bis zum 25. Lebensjahr, aber der gesamte Beitrag der Familie beträgt maximal 12.5% des gesamten Bruttoeinkommens


Beitrag für nicht arbeitende Ehefrauen bzw. Lebenspartner.

Ehefrauen und eingetragene Lebenspartner sind beitragsfrei mitversichert, solange sich ein Kind unter 12 Jahre im Haushalt befindet. Danach fällt für sie der Beitrag in Höhe des Auszahlungsbetrages des Gesundheitsfonds an, aber der gesamte Beitrag der Familie beträgt maximal 12.5% des Bruttoeinkommens

Verfahren bei Erziehlung von Überschüssen im Gesundheitsfonds

Erwirtschaftet der Gesundheitsfonds einen Überschuss, so gilt folgendes Verfahren : Beträgt der Überschuss weniger als 10%, wird er dem Kapitalstock zugeführt. Überschüsse über diesen Prozentsatz hinaus werden im folgenden Jahr durch paritätische Beitragssenkungen für die Arbeitnehmer und Industrie zurückgegeben.

Verfahren bei Verlusten im Gesundheitsfonds

Schließt der Gesundheitsfonds mit Verlust ab, so wird dieser Verlust zunächst aus den Rücklagen gedeckt. Im folgenden Jahr wird der Beitrag der Anteil der Industrie und der Beitragszahler entsprechend erhöht. Der maximale Beitrag der Industrie liegt bei 0,175% des Umsatzes

Struktur und Finanzierung der Krankenversicherung

Art der Krankenversicherungen

Es wird nicht mehr unterschieden zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Alle Krankenversicherungen müssen einen Basistarif anbieten und jeden im Basistarif aufnehmen. Es gibt keine Zugangsbeschränkung. Ebenfalls ist allen Unternehmen erlaubt private Zusatzversicherungen zu Ihren Bedingungen anzubieten. Auch weiterhin ist es erlaubt, private Versicherungen mit Gesundheitsvorauswahl anzubieten. Diese Versicherungen stehen allen offen, unabhängig vom Einkommen.

Finanzierung der Krankenversicherungen

Finanzierung der Basisversicherung

Jede Versicherung erhält aus dem Gesundheitsfonds einen festen Betrag pro Versicherten, der durch eine noch festzulegende Kommission, jährlich festgelegt wird. Zunächst wird der Beitrag auf 160 EUR festgesetzt. Für Kinder unter 18 Jahre werden 80 EUR gezahlt.

Verwendung von Überschüssen

Erwirtschaftet eine Krankenversicherung Überschüsse, so ist die Hälfte der Überschüsse den Reserven zuzuführen, die andere Hälfte wird zur Beitragsrückerstattung verwendet oder kann zur Verbesserung der Leitungen verwendet werden.

Ausgleich von Risiken

Ist eine Krankenversicherung nicht in der Lage, mit dem Zuschüssen aus dem Gesundheitstarif die Basisversicherung zu finanzieren, so kann die Versicherung unter folgenden Voraussetzung zusätzliche Zuschüsse erhalten:

  1. Die Verwaltungskosten (Kosten für Personal, Büros und Büroausstattung, IT) liegen unter 5%
  2. Auch die Überschüsse aus den anderen angebotenen Versicherungen sind ausgeschöpft.
  3. Die Reserven sind komplett ausgeschöpft.
  4. Nachgewiesen wird, dass die Gesundheitskosten pro Versicherten über den Regelsatz liegt.
  5. Nur die Basisleistungen im Tarif gelten

Erhöhte Verwaltungskosten müssen immer mit Zusatzbeiträgen abgefangen werden, sobald das Geld für Grundversorgung ausreicht.

Privatversicherungstarife

Privatversicherungstarife erhalten den gleichen Zuschuss für jedes Mitglied, wie beim Basistarif gewährt wird. Für Privatversicherungen wird kein Risikoausgleich gezahlt. Der Tarif einer Privatversicherung muss sich selber tragen. Ist das nicht der Fall muss die Versicherung den zusätzlichen Beitrag von den Versicherten einziehen.

Verfahren von Rückkehr aus einem privaten Tarif in den Basistarif

Es ist möglich jederzeit in den Basistarif zurückzukehren. Im Falle der Rückkehr in den Basistarif fällt ein zusätzlicher Solidarbeitrag von 10% der Beitragssumme an. Dieser 10% Zusatzbeitrag ist solange zu zahlen, bis 90% der ehemals erzielten Ersparnis eingezahlt sind. Danach entfällt der Zusatzbeitrag. Hier gilt eine Deckelung von 20% des Einkommens.


Wechseln von Versicherungen

Die Versicherten können jeweils zum Jahresende die Versicherung wechseln. Die Kündigung muss bis zum 30.11. des Jahres erfolgen. Die Versicherten erhalten ein Sonderkündigungsrecht, wenn eine Versicherung einen Zusatzbeitrag erhebt.


Leistungen der Basisversicherung

Leistung der Krankenversicherung

Die Leistung der Basisversicherung entspricht zunächst dem Umfang der gesetzlichen Versicherung. Die Leistungen werden jährlich durch eine noch festzulegende Kommission überprüft und neu festgelegt.

Vorsorge

Der Versicherungskatalog wird um Vorsorge erweitert. Die regelmäßige Teilnahme an der Vorsorge führt zu einer Reduzierung der Beitragslast, indem am Ende des Jahres eine Prämie aus dem Gesundheitsfonds gewährt wird.

Medikamente

Medikamente können im europaweiten Rahmen eingekauft werden, sofern sie auch in Deutschland zugelassen sind. Online Apotheken sind zugelassen. Apothekenketten sind zugelassen. Apotheken dürfen ebenfalls europaweit einkaufen. Neue Medikamente können auf den Markt eingeführt werden, wenn klinisch ein Zusatznutzen nachgewiesen wird. Es werden nur Medikamente finanziert, die auf der Liste der freigegebenen Medikamente stehen. Es gilt weiterhin die Deckelung der Kosten der Medikamente.

Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall

Es gelten für alle Versicherungen, mit Ausnahme der Zusatzversicherungen, die bisherigen Regeln für die Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall.

Abrechnung von Leistungen

Rechnungsstellung

Der Versicherte erhält die Rechnung über die Leistung des Arztes und ist verpflichtet diese zu prüfen und der Versicherung zur Erstattung einzureichen. Unterlässt er die Einreichung, muss er den in Rechnung gestellten Betrag selber bezahlen.

Nicht jeder ist in der Lage diesen administrativen Aufwand zu treiben. Selbst ich als derzeit privat versicherter wo das ja schon so ist muss viel Zeit darin investieren. Vielleicht sollte man zumindest in einer Übergangszeit die Wahlfreiheit lassen. Sollte es die Möglichkeit geben die Einreichung über ein System zu unterstützen und nicht alles nur über Papier zu machen würde das sicherlich helfen und der Ansatz könnte weiter verfolgt werden.
--Benutzer: averlon 19:56, 29. Apr. 2012 (CEST)

Praxisgebühr

Für jeden Besuch beim Arzt fallen 5 EUR Praxisgebühr an. Diese wird zusätzlich zur normalen Rechnung bezahlt. Die Praxisgebühr ist gedeckelt auf 25 EUR pro Monat. Für wirtschaftliche Schwache gelten Sonderregeln die in den entsprechenden Sozialgesetzen festgelegt werden.


Vergütung der Leistungsträger

Die GoÄ gilt weiter und wird weiter fortentwickelt. Die Versicherungen haben die Möglichkeit eigene Tarifmodelle mit den Ärzten und anderen Anbietern auf dem Gesundheitssektor zu entwickeln


Mitglieder der Krankenversicherung

Alle in Deutschland lebenden Personen sind Pflichtmitglied im Basistarif. Dem Basistarif gleichgestellt ist eine private Versicherung mit mindestens den gleichen Leistungen

Überleitungsregeln

Alle Krankenversicherungen oder Gesundheitszusammenschlüsse nehmen an diesem System Teil und werden in dieses System überführt. Beihilfeberechtigte Personen können in der Versicherung bleiben und dort einen Basistarif oder privaten Tarif wählen. Das System der Beihilfe entfällt. Die öffentlichen Hände leisten als Arbeitgeber einen noch festzulegenden Zuschuss an den Gesundheitsfonds. Er sollte mindestens 5 % der Lohnsumme sein.

Beamte und Soldaten mit freier Heilfürsorge

Für Beamte und Soldaten mit freier Heilfürsorge gelten die gleiche Regeln für Ihre Angehörigen, wie zuvor beschrieben. Allerdings ist der Beitrag in diesem Fall auf den Regelbeitragssatz gedeckelt und beträgt maximal 7,5% des Einkommens. Mit Ausscheiden aus der freien Heilfürsorge, können Sie jeder Versicherung zum Basistarif beitreten. Ab diesem Zeitpunkt unterliegen sie allen Bestimmungen der gesetzlich Krankenversorgung.

Info

Hi, was ich überflogen habe toller Entwurf und gute Diskuddionsgrundlage. Nur solltest du das bei AG Senioren/Themen/Sozialpolitik/Rente und/oder bei AG Rente bekannt machen. Es lohnt sich für die geleistete Arbeit ein wenig zu trommeln. Grüße -- Wiskyhotel 04:21, 28. Apr. 2012 (CEST)

Hi, hier was zum Thema Benutzer:Tamino/Rente