Benutzer Diskussion:JD/Antrag auf Parteiausschluss gegen Aaron Koenig
Aufsichtsrat / Flashmob-Demokratie
In einer "normalen"/"traditionellen" Partei gibt es starke Landesverbände, die, zusammengenommen, auf die Bundesebene einen starken Einfluß haben und gegebenenfalls Einfluß nehmen können.
Bei uns Piraten gibt es so etwas nicht, weil wir uns (ob es im Programm steht oder nicht) als basisdemokratisch verstehen.
Wie kann nun aber diese Basisdemokratie aktuell tatsächlich ausgeübt werden?
Mein Schluß dazu: aktuell gar nicht. Es gibt abseits des Bundesparteitags keine Struktur, die das leisten kann. Stattdessen findet (wohl oder übel, es geht derzeit eben nicht anders) eine Flashmob-Demokratie statt. Es wird irgendwo etwas thematisiert, zu einer Abstimmung aufgerufen, und wenn 2 Prozent der Mitglieder abstimmen, dann ist das schon eine überwältigende Beteiligung. Wer über die besser vernetzten Strukturen verfügt bzw. mehr Email-Adressen zur Kontaktaufnahme im Besitz hat, hat so in der Regel einen kaum einholbaren Vorsprung.
Wer darüber hinaus noch im Forum User mit unliebsamen Meinungen *unkontrolliert* und ohne geregelte Möglichkeit des Widerspruchs sperren kann, hat einen weiteren ungerechtfertigten Vorsprung.
Mein Vorschlag, um dies abzumildern, ist, dem Vorstand per Satzung einen vom BPT gewählten Aufsichtsrat beizustellen. Aufgabe des Aufsichtsrats soll es sein, den Vorstand zu kontrollieren, aber auch gegen Aktivisten-Flashmobs abzuschirmen. Der Aufsichtsrat soll aus 5 Personen (5 ist eine gute Zahl, bei der sich noch gut kommunizieren läßt, bei der sich aber dem Gruppenzwang bzw. das "WirHier"-Gefühl, fälschlich auch "Teamgeist" genannt, leichter entgegentreten läßt als bei 2 oder 3) bestehen. Der Aufsichtsrat soll ein Vetorecht haben und mit einfacher Mehrheit und aufschiebender Wirkung Vorstandsentscheidungen dem Bundesschiedsgericht vorlegen können. Der Aufsichtsrat soll mit einstimmiger Entscheidung Vorstandsmitglieder bis zur endgültigen Entscheidung durch das BSG oder übergeordnerter Gremien (BPT) ihres Amtes entheben können.
Vorstände dürfen bis einschließlich 2 Jahren nach regulärem Amtsende nicht Aufsichtsrat werden, Aufsichtsräte bis einschließlich 2 Jahre nach regulärem Amtsende nicht Vorstand werden. (Dadurch soll sichergestellt werden, daß sich der Aufsichtsrat nicht selbst den Weg zum Vorstandsposten "freiputscht").
Pidder Lütt 20:54, 22. Feb. 2010 (CET)
Was das ausgerechnet hier zu suchen hat
Sorry, ich vergaß dazuzusagen, was das ausgerechnet hier zu suchen hat. Mit einem vom BPT gewählten Aufsichtsrat hätten wir jetzt ein Gremium, das nicht direkt in die Tagesgeschäfte eingebunden ist, und sich deshalb mehr auf die tieferen Aspekte des "Piratseins" konzentrieren könnte und nicht gezwungen ist zu jedem Thema Stellung nehmen zu müssen. Damit wären Entscheidungen wie die hier anstehende auf breitere, *gewählte* Schultern verteilt und somit leichter zu fällen oder zu unterlassen. Pidder Lütt 21:19, 22. Feb. 2010 (CET)
Formfehler
Mal abgesehen davon, dass nur ein BPT Aaron seines Amtes entheben kann, er sogar als Nicht-Pirat sein Amt als Beisitzer behalten kann und wird, wobei selbst ein formvollendeter Antrag nicht bis zur Wahl in NRW durch ist, gibt es einen Formfehler. Kein einfaches Mitglied kann den Parteiausschluß beantragen. Der Bundesvorstand könnte das beantragen und der Landesvorstand des Mitgliedes, wenn es in der Satzung so steht. Berliner Vorstand/ LPT tagt wohl kommenden Samstag ... Elcon
Gegenstimmen und Amtsenthebung
Gelten die Gegenstimmen und die Stimmen für Amtsenthebung eigentlich zusammen?
Sind ja eigentlich beides Stimmen gegen den Ausschluss
Grüße, --Stummi 12:49, 23. Feb. 2010 (CET)
- "Sind ja eigentlich beides Stimmen gegen den Ausschluss." Wenn man sich die Kommentare der Unterschreiber ansieht, die du mal so munter rum geschoben hast, wirst du bei denjenigen, die unter Amtsenthebung unterschrieben haben, welche finden, die explizit Ausschluss nicht wollen aber auch Äußerungen, dass Amtsenthebung und Partei-Ausschluss unterstützt werden. Es lassen sich nicht alle der Amtsenthebungsbefürworter der Kategorie gegen Partei-Ausschluss oder der Kategorie für Partei-Ausschluss zuschreiben, deshalb ist die unter gegebenen Umständen weniger chaotische Unterteilung die vorherige Dreiteilung in für Partei-Ausschluss, gegen Partei-Ausschluss, für Amtsenthebung. (Optimal wäre gewesen, wenn die Seite von Anfang an mehrere Kategorien hätte, um transparent mehrstufige Präferenzen zu ermöglichen, aber ich stell das nicht darauf um, weil ich mir nicht einbilde, in die Köpfe der Leute schauen zu können, die sich bereits geäußert haben.) Ich habe es deswegen zur weniger chaotischen Form von 20:11, 24. Feb. 2010 zurückgeführt und dann Ute, die seit der großen Schiebe-Aktion als Unterstützer dazu kam, zu den Unterstützern eingetragen.
- Wenn du den Antrag wegen Formfehlern oder anderen Gründen für grundsätzlich Banane hälst (da bist du nicht der erste), kannst du das auch ausdrücken, indem du einen Disclaimer oben drüber oder den Versuch einer Additionen der verschiedenen Unterschriften darunter packst, statt da so komisch mittendrin rumzuwursten, wodurch es nicht gerade transparenter geworden ist. --R.H. 03:26, 4. Mär. 2010 (CET)