Benutzer:Sven423/Urheberrecht/BPT2011.2

Wahlprogrammantrag: Schutzfristen

Die Piratenpartei Deutschland spricht sich für eine gesetzliche Regelung aus, nach der es jedem möglich ist, urheberrechtlich oder leistungssschutzrechtlich geschützte Werke bereits ab Erstveröffentlichung kostenfrei im privaten, nichtkommerziellen Umfeld nutzen zu können. Ebenso steht Bildungs- und Forschungseinrichtungen eine kostenfreie Nutzung ab Erstveröffentlichung zu. Kopierschutzmaßnahmen, die geeignet sind, die Nutzung diese Rechte einzuschränken, werden untersagt.

Für die kommerzielle Nutzung soll sowohl für die Urheber- als auch die Leistungsschutzrechte eine Regelschutzfrist von 15 Jahren ab Erstveröffentlichung gelten. Hiervon ausgenommen sind:

  • Fachliteratur mit einer Schutzfrist von 20 Jahren

Die Urheberpersönlichkeitsrechte gelten bis zum Tod des Urhebers.

Dieser Antrag ersetzt das Positionspapier Freie Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken nach 10 Jahren.



Begründung: Die allgemeine Schutzdauer des Urheberrechts ist aktuell viel zu lang und wird regelmäßig weiter ausgeweitet. Aktuell endet die Schutzfrist erst 70 Jahre nach dem ersten Januar nach dem Tod des Autors. Begründet wird diese Frist und die Forderung nach Verlängerung viel zu oft mit Vorteilen für die Kunstschaffenden.

Bereits jetzt werden Medien aller Arten frei, jedoch illegal, kopiert. Dennoch haben Kinos in Deutschland in den letzten Jahren Rekorderlöse erzielt[1], die Umsätze der Musikindustrie sind in Deutschland stabil.[2]

Der Schutzdauer von 15 Jahren in diesem Antrag basiert auf einem Papier von Rufus Pollock von der Cambridge University aus dem Jahre 2009.[3] Der Autor kam zwei Jahre zuvor auf einen Wert von 14 Jahren.[4] Es wurde um wenige Ausnahmen für plausible Sonderfälle ergänzt. Es stellt bei weitem nicht die extremste Forderung dar, Richard Stallman fordert beispielsweise eine deutlich kürzere Schutzfrist von nur fünf Jahren.[5]

Anmerkung: Eine separate Abstimmung über die aufgelisteten Ausnahmen ist möglich.

Wahlprogrammantrag: Nutzung auf Plattformen

(Hier kommt etwas hin, das YouTube und Co die Lizenzierung geschützter Werke zu branchenüblichen Preisen immer ermöglicht. Darüber mache ich mir noch Gedanken.)