Benutzer:Stemke/Landesparteitag 2009/Wahlordnung

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Hinweis!
 


Sobald irgendwo bei den Piraten dieses System eingesetzt wird: Bitte mir bescheid geben! --Stemke 12:28, 15. Nov. 2009 (CET)



Beschreibung des Wahlsystems: Beschreibung des Wahlsystems

Präsentation: Präsentation

Beispielabstimmung: Beispielabstimmung


Änderungsantrag:

Änderungsantrag von Jürgen Stemke (nach Diskussion auf dem LPT NDS, 2009)

WICHTIG: Der §21 muss aus der Satzung gestrichen werden. Der Inhalt muss in die Geschäftsordnung. Dort werden die Wahlen behandelt.

Bisherige Fassung Änderungsantrag Jürgen Stemke

6.: Kandidaten für ein Amt im Vorstand oder anderer Position für die Partei, werden mit einfacher Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen gewählt. Erreicht kein Kandidat die erforderliche einfache Mehrheit wird eine Stichwahl zwischen den Kandidaten mit den beiden höchsten erreichten Prozentsätzen durchgeführt. Führt diese zu keinem Ergebnis erfolgt eine Beratung mit anschließender Entscheidung der weiteren Vorgehensweise seitens des wählenden Gremiums.

6.:

  • Bei der Besetzung eines Amtes oder gleichberechtigter Ämter werden für alle Kandidaten gleichzeitig Ja- bzw. Nein-Stimmen abgegeben. Der Wähler hat pro Kandidat eine Stimme. Dem Wähler seht es frei, bei der Abstimmung zu einzelnen Kandidaten sich der Stimme zu enthalten.
  • Kandidaten müssen, um gewählt werden zu können, mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhalten. Kandidaten, die dieses Kriterium nicht erfüllen, sind nicht gewählt.
  • Die gleichberechtigten Ämter bzw. das Amt werden nach der Anzahl der Ja-Stimmen vergeben, bis eine Untergrenze von 50% Ja-Stimmen bezogen auf die Anzahl der Wähler erreicht wird oder alle Ämter besetzt sind.
  • Ergibt die Wahl aufgrund von Stimmengleichheit keine eindeutige Entscheidung, erfolgt eine Stichwahl zwischen den betroffenen Kandidaten.
  • Bleiben Ämter unbesetzt, erfolgt seitens des wählenden Gremiums eine Beratung mit anschließender Entscheidung, die Schranke für diese Wahl herab zu setzen oder Ämter unbesetzt zu lassen. Auch bei einer Herabsetzung der Schranke müssen nicht alle Ämter besetzt werden.

Begründung:

  • Ein einheitliches, einfaches Wahlsystem für alle Vorgänge, das sicherstellt, dass Amtsinhaber die erforderliche Unterstützung haben.


  • Das Wahlsystem erlaubt dem Wähler, für oder gegen einen Kandidaten zu stimmen oder sich bei einem Kandidaten der Stimme zu enthalten.
    • Eine Enthaltung wird nicht als Gegenstimme gezählt. Bei einer Enthaltung überlässt man das Votum zu diesem Kandidaten den anderen Wählern.


  • Das Wahlsystem erlaubt die Wahl von Kandidaten, die weniger als 50% der Stimmen der Stimmberechtigten auf sich vereinen,
    • solange der Kandidat mehr Befürworter als Gegner hat und
    • die vorhandenen Ämter noch nicht durch Kandidaten besetzt wurden, die mehr als 50% Ja-Stimmen erhalten haben (bezogen auf die Anzahl der Stimmberechtigten).
  • Das Wahlsystem wertet Enthaltungen anders als Nein-Stimmen.
    • Bei mehr Nein-Stimmen als Ja-Stimmen ist der Kandidat nicht gewählt
    • Bei einer Enthaltungen bekommt der Kandidat lediglich weniger Nein-Stimmen.


Pro
Contra