Benutzer:Seymour/Antraege BPT
Beibehaltung des ermäßigten Umsatzsteuer-Satzes - Einberufung einer ständigen Kommission
Antragstext
Das Umsatzsteuergesetz ("Mehrwertsteuer") sieht neben dem Regelsteuersatz von 19 Prozent einen ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent vor. Die Piratenpartei fordert eine Neubewertung der Waren, die ermäßigt besteuert werden. Die unterschiedliche Besteuerung muss sich am Bedarf der Menschen an lebenswichtigen Waren des täglichen Gebrauchs orientieren und nicht an Lobby-Interessen. Wir möchten am ermäßigten Steuersatz festhalten und fordern deshalb eine ständige Kommission zur Reform des ermäßigten Umsatzsteuersatzes, die den Warenkatalog regelmäßig prüfen soll.
Begründung
Der ermäßigte Umsatzsteuer-Satz wurde aus sozialpolitischen Gründen eingeführt: Lebenswichtige Waren des täglichen Gebrauchs sollten ermäßigt besteuert werden (§ 12 Abs. 2 UStG). Die PIRATEN begrüßen diesen Ansatz zur Steuergerechtigkeit. Doch im Laufe der Jahre ist der begünstigte Warenkatalog durch die Einflussnahme wirtschaftlicher Interessengruppen immer unübersichtlicher und widersprüchlicher geworden. Er enthält heute absurde, nicht vermittelbare Vergünstigungen: So werden Babywindeln mit den vollen 19 Prozent besteuert, Tiernahrung dagegen mit dem ermäßigten Satz.
Selbst Kulturgüter werden unterschiedlich bewertet: Für Bücher gilt die Ermäßigung, für Hörbücher nicht, da sie zu den Tonträgern als vormaligen Luxusgütern zählen. Sehbehinderte müssen daher bis heute den vollen Steuersatz zahlen. Nicht einmal alle Kartoffelsorten werden einheitlich besteuert!
Die letzte bekannte Änderung nahm die schwarz-gelbe Koalition bei ihrem Regierungsantritt zum 1. Januar 2010 zugunsten des Gaststättengewerbes vor. Seither fallen Übernachtungen in Hotels unter den ermäßigten Steuersatz. Solch eine durch Lobbyismus geprägte Politik lehnen die PIRATEN ab!
Die Piraten prangern insbesondere an, dass die jetzige Bundesregierung ihre im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform der Mehrwertsteuer auf Eis gelegt hat - wohl eigens um zu vermeiden, die Begünstigung der Hotelbranche („Möwenpicksteuer“) wieder rückgängig machen zu müssen.
Um eine transparente, gerechte und von Lobbyinteressen freie Überprüfung des ermäßigten Steuersatzes zu gewährleisten, möchten wir in regelmäßigen Zeitabständen eine unabhängige Kommission aus Experten und Bürgern einberufen, die den Warenkatalog fortlaufend evaluiert.
Einfluss von Interessenvertretern auf Gesetzestexte einer demokratischen Kontrolle unterwerfen
Antragstext
Lobbyisten und Wirtschaftsunternehmen dürfen nicht an der Formulierung von Gesetzestexten mitwirken. Der Einsatz von Interessenvertretern in Ministerien muss lückenlos, vollständig und auch rückwirkend für alle Bürger einsehbar dokumentiert werden. Ist externes Fachwissen erforderlich, um einen Gesetzestext zu erarbeiten, so ist es auf dem Wege eines transparenten und gleichberechtigen Verfahrens einzuholen, das einer breiten Bürgerbeteiligung und nicht der Durchsetzung von Einzelinteressen dient.
Begründung
Bundes- und Landesregierungen unterhalten einen großen Apparat mit Beamten und leistungsfähigen Ministerien. Es ist nicht einzusehen, dass diese Vielzahl an Fachleuten beim Erstellen von Textvorlagen für Gesetzgebungsverfahren auf die Scharen von externen Mitarbeitern angewiesen sein soll, die sich heute an der Gesetzgebung beteiligen. Zwar wurde durch die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externen Personen) in der Bundesverwaltung vom 17. Juli 2008“[1] die direkte Mitwirkung an Gesetzestexten durch Wirtschaftsunternehmen und Lobbyisten im Bund eingeschränkt. Trotzdem ist es nach wie vor erforderlich, die Einflussnahme professioneller Lobbyisten auf Gesetzgebungsverfahren unter eine strenge öffentliche Kontrolle zu stellen und teilweise Verbote zu verhängen. Insbesondere die Vergabe von Beratungsaufträgen an Dritte zum Zweck der Formulierung von Gesetzestexten muss generell verboten werden.
Demokratische Teilhabe bei budgetrelevanten Investitionen
Antragstext
Die Piratenpartei setzt sich für Bürgerentscheide der Betroffenen bei allen budgetrelevanten Investitionsprojekten ein.
Begründung
Alle Einwohner, die von einem Investitionsprojekt lokal oder regional betroffen sind, sollen künftig im Wege eines Bürgerentscheids mit einbezogen werden. Die Betroffenheit orientiert sich unter anderem daran, ob das Projekt einer Fremdfinanzierung bedarf und in welchen kommunalen Gliederungen das Investitionsprojekt Kosten verursachende, ökologische oder infrastrukturelle Auswirkungen hat.
Bürgerentscheide müssen in Form einer Gegenüberstellung alternativer Konzepte klar, fair und verständlich formuliert sein. Es dürfen keine Suggestivfragen gestellt werden. Zudem sind im Planfeststellungsverfahren Elemente der direkten Demokratie einzuführen.
Wenn Einwohner budgetrelevanten Investitionen zustimmen müssen, ist der zuständigen Regierung ein Anreiz gegeben, die Investitionskosten für Projekte unter dieser Grenze zu halten. Außerdem steigert das Verfahren die Transparenz. Die Betroffenen werden fordern, bei gegebener Qualität die geringsten Kosten zu erzielen. In einzelnen Kantonen der Schweiz ist das Verfahren erfolgreich erprobt. Es hat dort zu erheblichen Einsparungen im Haushalt geführt. Die Bürger bereits im Planfeststellungsverfahren direkt einzubinden beugt einer späteren Eskalation gegensätzlicher Interessen bei der Umsetzung von Investitionsprojekten vor.
Offenlegung der Ausgaben für Bundesvorhaben und der dazugehörigen Verträge
Antragstext
Die Bürger sollen Vergabeverfahren und Vertragsgrundlagen sowie die Verwendung der Bundesgelder nachvollziehen können. Der Staat, die Politik und die ausführenden Organe sind Verwalter der Steuermittel und nicht deren Eigentümer. Daher ist eine Einsichtnahme in Verträge des Staates aus Sicht der PIRATEN ein grundsätzliches Recht des Bürgers. Alle Bundesministerien sollen dazu verpflichtet werden, Auftragsvergaben sowie durch Steuermittel geförderte Projekte und Organisationen in einer zentralen Datenbank zur Verfügung zu stellen. Die entsprechenden Unterlagen können dann auf einem Online-Portal für alle Bürger einsehbar gemacht werden. So hat die Öffentlichkeit zu jedem Zeitpunkt Zugriff auf diese Informationen, wodurch Transparenz in allen Arbeitsprozessen herrscht.
Vgl. / teils 1:1 Übernahme aus NRW Squad FHS http://wiki.piratenpartei.de/Wirtschaftspiraten/Arbeitsstaende/AS-4 Squad FHS https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/3926.html
Quellen
[1] http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_17072008_O4013300111.htm