Benutzer:R.Schaffert/Abstract Krankenhausfinanzierung
Krankenhäuser und Krankenhausfinanzierung
Krankenhäuser sind ein unverzichtbarer Bestandteil in der Versorgungskette von Patienten. Sie stellen mit 25% der Gesundheitsausgaben den größten Einzelposten aller Ausgabenträger dar. Im Bereich der gesetzliche Krankenversicherung fließen sogar 37% aller Ausgaben an die Krankenhäuser. [1]
Krankenhäuser werden dual finanziert: Die Investitionskosten werden vom Land übernommen (§4 Nr. 1 KHG [2] ) und die Betriebskosten sollen über die Pflegesätze (z. B. DRGs) durch die Krankenkassen finanziert werden.
Heute werden in so gut wie keinem Bundesland Investitionskosten vollständig vom Land übernommen. In der Regel gibt es eine Pauschalförderung nach Größe (Betten oder Fälle) für die Instandhaltung sowie projektbezogene Investitionszuschüsse für größere Investititionen oder Baumaßnahmen, die beantragt und genehmigt werden müssen. Diese Förderung steht in engem Zusammenhang mit dem Krankenhausplan, in dem die Bundesländer jeweils die "notwendigen" Krankenhauskapazitäten (Standorte, Fachabteilungen und z.T auch Bettenzahlen) festlegen. Dies sind die wesentlichen Aufgaben der Landespolitik im Krankenhausbereich.
Die Betriebskosten der Krankenhäuser werden im Rahmen eines Budgets mit den Krankenkassen vereinbart. Grundlage sind die fallbezogenen Entgelte, die in der Regel über so genannte DRG (Diagnoses Related Groups) ermittelt und dann auch im Einzelfall vergütet werden. In der Psychiatrie gelten bislang noch tagesgleiche Pflegesätze (gleicher Betrag pro Tag für jeden Patienten, allerdings von Krankenhaus zu Krankenhaus unterschiedlich). Zukünftig sollen auch in der Psychiatrie Pauschalierte Entgelte in der Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) als fallbezogene Tagesentgelte zur Abrechnung kommen. Die mit den Entgelten verbundenen Anreize und Fehlanreize sowie die Problematik der Einführung eines neuen Entgeltsystems in der Psychiatrie sind für die Bundespolitik relevant.
Gut 30% der Krankenhäuser befinden sich (noch) in öffentlicher Trägerschaft [3]. Diese Krankenhäuser werden in der Regel von den Kreisen oder Gemeinden getragen. Sie sind es auch, die eventuelle Verluste der Krankenhäuser zu tragen oder über den Verkauf der Krankenhäuser zu entscheiden haben. Daher ist dieses Thema auch für die Komunalpolitikrelevant.
[1] Gesundheitsberichterstattung des Bundes: Gesundheitsausgaben in Deutschland: http://www.gbe-bund.de/gbe10/F?F=94D
[2] Krankenhausfinanzierunggesetz (KHG): http://www.gesetze-im-internet.de/khg/index.html
[3] Gesundheitsberichterstattung des Bundes: Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen: http://www.gbe-bund.de/gbe10/F?F=221D