Benutzer:Piratenschlumpf/WO-Komm-Kandidat
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Wahlordnung (Vorschlag)
Diese Wahlordnung regelt Wahlen zur Aufstellungsversammlung für die Wahl eines einzelnen kommunalen Wahlvorschlags (z.B. für Bürgermeister oder Landratswahlen) für Kreise oder Gemeinden oder Orte in NRW.
Die Wahl eines Wahlvorschlags ist wie folgt durchzuführen:
- Die Wahlleitung/Versammlungsleitung öffnet die Kandidatenliste..
- Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Liste der Kandidaten.
- Alle Kandidaten erhalten Gelegenheit, sich innerhalb eines Zeitraums von höchstens 10 Minuten vorzustellen.
- Die Reihenfolge der Vorstellung erfolgt in alphabetische Reihenfolge.
- Nach ihrer Vorstellung werden die Kandidaten befragt, ob sie ausreichend Zeit hatten, sich vorzustellen. Diese Frage und die Antwort des Kandidaten wird protokolliert.
- Nach der Vorstellung ist es möglich, die Kandidaten zu befragen.
- Nach der Vorstellung und Befragung aller Kandidaten erfolgt eine geheime Wahl. Die Wahloption(en) auf dem Stimmzettel sind von den Wählenden durch ein Kreuz zu markieren.
- Bei nur einem Kandidaten sind auf dem Stimmzettel eine Option für "Ja" (Zustimmung) und eine Option "Nein" (Ablehnung) zuzuweisen. Ein gültiger Wahlzettel, auf dem für einen Kandidaten Option "Ja" oder "Nein" angekreuzt ist wird als Enthaltung gewertet.
- Bei mehr als einem Kandidaten ist auf dem Stimmzettel jeden Kandidaten eine Wahloption zuzuweisen, die für jeden Kandidaten entweder angekreuzt werden (Zustimmung) oder nicht angekreuzt (Ablehnung) werden kann - eine Enthaltung ist nicht möglich. Alternativ können auf dem Stimmzettel pro Kandidat jeweils die Wahloptionen "Ja" (Zustimmung) und "Nein" (Ablehnung) angedruckt sein.
- Jedes akkreditierte, stimmberechtigte Mitglied hat für jeden Kandidaten genau eine Stimme.
- Gewählt ist ein Kandidat nur, der mehr "Ja" als "Nein" Stimmen erhalten hat.
- Erreichen mehr als ein Kandidat mehr "Ja" als "Nein" Stimmen, so ist der Kandidat mit der größten Differenz aus "Ja" und "Nein" Stimmen gewählt.
- Erreichen mehrere Kandidaten die gleiche größte Differenz, so findet zwischen diesen eine erneute Wahl statt. Bei erneuter gleicher größten Differenz (und mehr "Ja" als "Nein" Stimmen) entscheidet das Los.
Sollte kein Kandidat gewählt werden, kann die Versammlung beschließen, die Kandidatenliste erneut zu öffnen und einen weiteren Wahlgang durchführen.
Die Wahl von Versammlungsämtern, Vertrauenspersonen, Zeugen etc. erfolgt per nicht per geheimer Wahl sondern per Akklamation (Handzeichen). Die Wahl wird nach dem oben angegebenen Verfahren durchgeführt. Abweichend erhalten die Kandidaten eine Vorstellungszeit von maximal 3 Minuten.