Benutzer:Natural/Südbaden
Erläuterung: Es gibt einen Antrag der den neuen Namen "Bezirksverband Südbaden" und einen der "Bezirksverband Südbaden-Württemberg" fordert.
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Ich stelle folgenden Satzungsänderungsantrag:
§01 Absatz 1
Bisherige Version:
(1) Der Bezirksverband Freiburg der Piratenpartei Deutschland, im folgenden Bezirksverband
genannt, ist eine direkte Untergliederung des Landesverbands Baden-Württemberg der
Piratenpartei Deutschland.
Neue Version:
(1) Der Bezirksverband Südbaden-Württemberg der Piratenpartei Deutschland, im folgenden Bezirksverband
genannt, ist eine direkte Untergliederung des Landesverbands Baden-Württemberg der
Piratenpartei Deutschland.
§02 Absatz 2
Bisherige Version:
(2) Der Bezirksverband führt den Namen „Piratenpartei Deutschland Bezirksverband Freiburg“ und
die Kurzbezeichnung „PIRATEN“.
Neue Version:
(2) Der Bezirksverband führt den Namen „Piratenpartei Deutschland Bezirksverband Südbaden-Württemberg“ und die Kurzbezeichnung „PIRATEN“.
§08
Bisherige Version:
§08 Verhaltensweise von Gliederungen
Der Bezirksverband Freiburg verpflichtet sich alles zu tun, um die Einheit der Piratenpartei
Deutschland zu sichern, sowie alles zu unterlassen, was sich gegen die Grundsätze, die Ordnung
oder das Ansehen der Piratenpartei Deutschland richtet. Der Bezirksverband hält seine Organe
und Untergliederungen zu ebensolchem Verhalten an.
Neue Verison:
§08 Verhaltensweise von Gliederungen
Der Bezirksverband verpflichtet sich alles zu tun, um die Einheit der Piratenpartei
Deutschland zu sichern, sowie alles zu unterlassen, was sich gegen die Grundsätze, die Ordnung
oder das Ansehen der Piratenpartei Deutschland richtet. Der Bezirksverband hält seine Organe
und Untergliederungen zu ebensolchem Verhalten an.
§09 Absatz 1
Alte Version:
(1) Organe des Bezirksverbands Freiburg sind der Vorstand, der Bezirksparteitag und die
Gründungsversammlung.
Neue Version:
(1) Organe des Bezirksverbands sind der Vorstand, der Bezirksparteitag und die
Gründungsversammlung.
§09b Absatz 4
Alter Version:
(4) Außerordentliche Bezirksparteitage sind unverzüglich vom Vorstand einzuberufen, wenn es
schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragt wird:
1. durch Beschluss des Vorstands oder
2. durch Beschlüsse der Vorstände von mindestens drei Kreisverbänden oder
3. durch Antrag, der von einem Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder des Bezirksverbands
Freiburg unterstützt wird.
Neue Version:
(4) Außerordentliche Bezirksparteitage sind unverzüglich vom Vorstand einzuberufen, wenn es
schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragt wird:
1. durch Beschluss des Vorstands oder
2. durch Beschlüsse der Vorstände von mindestens drei Kreisverbänden oder
3. durch Antrag, der von einem Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder des Bezirksverbands unterstützt wird.
Begründung
Das erste Jahr des Bezirksverbandes hat leider einige Defizite bei der Identifizierung der Piraten mit dem Bezirk geführt. Oftmals hatten Piraten das Gefühl, der BzV ist ein Verband des Stammtisch Freiburg. Dies ist natürlich nicht korrekt und konnte ausgeräumt werden, zeigt aber dass der Name falsch gewählt ist. Die Bezirksverbände der anderen Parteien nutzen i.d.R. Auch den alten Namen des Regierungsbezirkes, unter diesem sind diese bekannt und so ist es nur logisch, hier ebenfalls einen Weg zu gehen, unter dem der Bezirksverband leicht als dieser zu identifizieren ist.
Wählen wir einen Weg mit dem wir mehr Mitglieder mitnehmen. Weg von dem technokratischen Namen einer Verwaltungsreform der 70er Jahre, zurück zu den Ursprüngen, mit dem sich der Bürger bis heute identifizieren kann!