Dies ist ein ReadOnly-Mirror von wiki.piratenpartei.de!
Die Daten werden täglich aktualisiert.

Benutzer:Michael Ebner/durchgerechnete modelle

Aus Piratenwiki Mirror
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Durchgerechnete Modelle

In der Diskussion um ein bedingungsloses Grundeinkommen werden einem immer mal wieder sogenannte "durchgerechnete Modelle" präsentiert. So beantragt der Antrag PA084, folgenden Satz in das Grundsatzprogramm aufzunehmen: "Ein mögliches, durchgerechnetes Modell zur Umsetzung von ReSET ist beispielsweise das mittels Positionspapier verabschiedete Solidarische Grundeinkommen ( SGE )plus Bürgerversicherung ( BV )".

Zunächst ist hier erst mal dem Eindruck entgegenzutreten, dass es ein besonderes Qualitätsmerkmal sei, wenn ein Modell durchgerechnet ist. Das Ergebnis der Berechnung könnte ja auch sein, dass das betreffende Modell eine sozialutopistische Träumerei ist, fernab jeglicher Finanzierungschance.

Das Problem mit dem Annahmen

In der Regel liegt das Problem jedoch nicht bei dem, was "unter'm Strich" rauskommt, sondern in den zugrundegelegten Annahmen. Mathematisch ist die Rechnung völlig in Ordnung, aber sie hat halt nichts mit der Realität zu tun.

Ein kleines Beispiel dazu: Ein Arbeiter hebt eine Baugrube in zehn Stunden aus, zwei Arbeiter brauchen für dieselbe Baugrube jeweils 5 Stunden. Mathematisch richtig gerechnet wäre nun auch die Aussage, dass 10.000 Arbeiter das in 3,6 Sekunden schaffen. Die dieser Rechnung implizit zugrundeliegende Annahme, dass dieser Vorgang linear skaliert, stimmt allenfalls innerhalb enger Grenzen, und je mehr man diese Grenzen verlässt, desto unsinniger wird das berechnete Ergebnis.


Unsere Antwort:

Hallo Michael, herzlichen Dank für die Überprüfung unseres Projektes, kann es uns schließlich nur zu Gute kommen eventuelle Fehler auszuräumen und entsprechend zu verbessern. Zunächst mal eine Erwiderung zu den von uns vorgenommen Annahmen. Es ist richtig, dass wir, wie in allen mir bekannten Modellen auch die Auswirkungen nach Einführung eines Grundeinkommens auf unsere Gesellschaft nicht genau vorher gesagt werden kann. Auch Du verwendest Annahmen, die nicht hinterlegt sind. Es fehlt die praktische Erfahrung. Deshalb aber gehen wir davon aus, dass ein Grundeinkommen nicht von heute auf morgen in einem Zug erfolgen kann. Es sollte stufenweise erfolgen, eventuell mit einem Kindergrundeinkommen beginnen und auch nicht gleich mit 100% SGE. Wir müssen reinwachsen und aus den daraus entstandenen Erfahrungen gegebenenfalls reagieren. Ziel der Bewegung ist es, dass die bisherigen Regelwerke im Bereich der Sozialversicherung und Altersversorgung abgeschafft werden. Dies bedeutet auch einen Umbau der staatlichen Altersversorgung sowie einen Umbau der staatlichen Krankenversicherung. Das ist mit unserem Konzept machbar, ohne Revolution, auch wenn es als einzige in materieller Form an die Bürger auszuzahlende Sozialleistung zu werten ist, ergeben sich für die bisherigen Sozialsysteme massive Umbrüche. Das ist gewollt. Und es ist gewollt dass eine Umverteilung von oben nach unten stattfinden kann. Dem tragen wir Rechnung. Wir sehen in unserem Konzept ein Beispiel für einen Weg dorthin.

Beispiel Biersteuer

Solche nichtlinearen Skalierungseffekte gibt es auch bei den Steuern. Idee für das folgende Rechenbeispiel liefert der Antrag PA250, der eine Erhöung des Bildungsetats auf 15% des Bruttoinlandsproduktes fordern. Wenn man den Zahlen der OECD [[1]] glauben darf, dann liegt der Bildungsetat in Deutschland (siehe Seite 18) derzeit bei 4,3% BIP (die AG Bildung spricht von 2,9%, wo diese Zahl herkommt, bleibt aber unklar), eine Steigerung auf 15% wäre ein Zuwachs von 10,7% BIP.

Das Bruttoinlandsprodukt lag laut statistischem Bundesamt 2010 [[2]] bei 2 497,6 Mrd Euro, 10,7% davon wäre ein Zuwachs von 267,2 Mrd Euro - da muss eine alte Oma lange dafür stricken...

Wo das Geld herkommen soll, wird nicht erwähnt (angesichts dessen, was Nicht-Finanzpolitiker so rechnen, mag das vielleicht auch besser sein), jedenfalls würden Steuern gebraucht, die den Ländern zufließen - denn der Bildungsetat ist Ländersache. Eine reine Ländersteuer wäre z.B. die Biersteuer.

Zur Klarstellung: Es wird nirgends gefordert, dass die Erhöhung des Bildungsetats über die Biersteuer [[3]] erfolgen soll, wir wollen einfach nur mal spaßeshalber ausrechnen, was dabei rauskommen würde (unter der Annahme, es würde linear skalieren). 2009 wurde die Liter Bier durchschnittlich mit 9,4 Cent besteuert, was Einnahmen von 730 Mio Euro den Ländern gebracht hat. Würde man nun zusätzliche 267,2 Mrd Euro über die Biersteuer finanzieren wollen, so müsste der Liter Bier (unter Annahme gleichbleibenden Bierkonsums) zusätzlich mit 34,4 Euro besteuert werden.

Theoretisch also eine prima Sache: Nach "Rauchen gegen den Terror" kommt nun "Saufen für die Bildung". Praktisch bricht der Konsum deutschen Bieres komplett ein: Die Konsumenten steigen auf andere Getränke um, fahren zum Saufen in's Ausland, bringen von dort Bier mit (gemeinsamer europäischer Binnenmarkt...) - kurz, die Finanzminister der Länder werden nicht mal mehr ihre 730 Mio Euro erlösen.


Unsere Antwort:

Nun in unserem Beispiel würde die höhere Steuereinnahme nicht irgendwo fehlgeleitet, sondern zur Finanzierung dem SGE zugerechnet. Wir schließen uns dennoch gern Deiner Auffassung an, wir lassen sie entfallen. Sie passt ohnehin nicht ins piratige Suchtpolitik-Umfeld.

Solidarische Grundeinkommen (SGE)

Wenden wir uns nun mal einem solchen "durchgerechnetem Modell" zu, dem Solidarische Grundeinkommen (SGE). Dazu zunächst zwei Vorbemerkungen: Erstens: Auch dieses Modell enthält eine ganze Reihe sehr vernünftiger Gedanken, z.B. (rein willkürlich herausgegriffen), dass das deutsche Steuersystem viel zu kompliziert sei.

Zweitens: Das SGE komplett gegenzurechnen ist nicht ganz einfach, da hier viele Tabellen ineinandergreifen, die Erläuterungen auf der Webseite nicht ganz zu den Zahlen in den Tabellen passen (augenscheinlich unterschiedliche Bearbeitungsstände), die Herkunft einiger Zahlen unklar ist, etc. Von daher sollen hier nur beispielhaft einige Ansätze hinterfragt werden.

Steuern auf Unternehmensgewinne und Kapitalvermögen

Vorab: Ich habe nicht per se etwas dagegen, dass Unternehmen stärker besteuert werden: Derzeit ballen sich die wirtschaftlichen Aktivitäten Europas in Deutschland, eine höhere Besteuerung der Unternehmen hier würde dazu führen, dass sich das etwas gleichmäßiger auf Europa verteilt. Darüber kann man offen reden.

Allerdings führt diese gleichmäßigere Verteilung der wirtschaftlichen Aktivität dazu, dass die in Deutschland gezahlten Steuern zurückgehen. Dass Steuereinnamen nicht linear mit dem Steuersatz skalieren, ist den Autoren des SGE grundsätzlich bekannt - beim Thema Alkoholsteuern haben sie es nämlich mit berücksichtigt. Umso unklarer ist daher, warum sie das weder bei der Einkommens- noch bei der Unternehmens- noch bei der Kapitalertragsbesteuerung angesetzt haben.

z.B. Unternehmensbesteuerung: Ausweislich der schönen Grafik auf Seite 3 des PDFs sollen Unternehmen weiterhin Körperschafts- und Gewerbesteuer bezahlen. Und von dem, was davon übrig bleibt, gehen davon noch mal 50% Einkommenssteuer runter - Halbeinkünfteverfahren [[4]] gibt es augenscheinlich dann nicht mehr.

Kurz: Es wird nicht nur unterstellt, dass bei einer erheblichen Anhebung des Steuersatzes das Steueraufkommen sich ebenso erhöht, sondern auch noch, dass in diesem Moment sämtlicher "Steuerschwund" (Steuerhinterziehung, nicht vollstreckbare Steuern bei insolventen Steuerschuldnern...) wegfällt - denn Abschläge dafür sind auch nirgends zu finden.


Unsere Antwort:

Bei den Unternehmenssteuern hast du Recht, hier sollte die Steuerbelastung vielleicht insgesamt 35% (Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer und Einkommensteuer) betragen, allerdings sollte unterschieden werden, ob der Gewinn im Unternehmen oder in Deutschland reinvestiert werden soll oder ob er an Private ausgezahlt wird, in dem Fall würden dann 50% fällig. Unabhängig zu vorgenanntem ist jetzt so, dass wir die Unternehmensgewinne nun mit 35% von 172 Mrd. € besteuern wollen. Unsere entsprechenden Unterlagen müssen dahingehend noch aktualisiert werden.

Es gibt aber keinen Grund die Vermögenseinkommen mit einen geringeren Steuersatz als 50% zu besteuern denn es kann nicht sein dass, so wie bisher, ein Facharbeiter 50% Steuern u. SV-Beiträge zahlt und z. B. Großaktionäre sich den Steuersatz für ihre Dividenden zwischen 0-25% aussuchen können. [5] Die Frage ob es bei höheren Steuersätzen zu Steuerhinterziehung kommt, ist keine Frage des Steuersatzes, sondern der Steuergesetze und des Steuervollzugs. Denn heute kommt es auch bei 25% Kapitalertragsteuer und bei 19% Umsatzsteuer zu Steuerhinterziehung. Das liegt vor allem auch daran, weil die Politik dies als Kavaliersdelikt betrachtet und nichts dagegen unternimmt. [6]

Subventionen

Von 140 Mrd Euro Subventionen (diese Zahl ist nicht weiter belegt) sollen 36%, also 50 Mrd Euro gekürzt werden. Nicht berücksichtigt sind dabei die folgenden Aspekte:

  • Viele Subventionen sind in Form von Steuersubventionen gestaltet - diese sind ohnehin schon in diesem Konzept realisiert, einfach deswegen, weil man 50% der Einkommen (Löhne, Unternehmensgewinne, Kapitalerträge) als Steuereinnahmen ansetzt. Diese Subventionen sind ohnehin schon weg, sie lassen sich für eine Gegenfinanzierung nicht mehr nutzen.
  • Mit Subventionen werden durchaus auch sinnvolle Dinge unterstützt, von Denkmalschutz über die energetische Gebäudesanierung bis hin zur Förderung kultureller, sozialer und karikativer Zwecke. Es muss klar sein, dass so etwas dann deutlich weniger stattfinden wird.
  • Im Bereich der Unternehmen haben wir Subventionen z.B. in Form von Bürgschaften bei Exportgeschäften, Förderung von Forschung und Entwicklung oder Förderung von Unternehmensgründungen. Wenn das alles wegfällt, hat dies auch Auswirkungen auf die wirtschaftliche Tätigkeit und damit auf das Steueraufkommen.
  • Weniger Subventionen reduzieren auch direkt das Volkseinkommen und damit die Besteuerungsgrundlage - man dürfte ohnehin nur 50% der Subventionskürzung für die Finanzierung ansetzen.

Unsere Antwort:

Auch bei den Subventionen hast du teilweise Recht, aber insgesamt betrugen die Subventionen im Jahr 2008 rd. 146 Mrd. Euro. Auch wenn schon einige Subventionen im Konzept realisiert sind und in unsere Rechnung nicht mehr einbezogen werden können, sollten aber darüber hinaus in Anbetracht eines Kürzungspotentiales von rd. 119 Mrd. Euro mind. 15 Mrd. Euro weiterer Subventionsabbau möglich sein.

Wir halten es für zumutbar, dass Subventionen um nur einige Beispiele abzubauen möglich sind: - Riesterförderung, Rürupförderung - Landwirtschaftssubventionen, Mit einem SGE kann für die zusätzliche Altersversorgung der Erwerbstätigen angespart werden. - Theaterkarten, die mit 130 € subventioniert sind -Wie viele Subventionen a la "wir müssen Opel retten" oder "Holzmann" oder "Nokia" gibt es denn eigentlich? Welchen Effekt könnte ein SGE auf die Notwendigkeit solcher Standortpolitik haben? Ein Subventionssumpf ohnegleichen. IFW: „Selbst dann, wenn man den Hemmnissen für eine Politik der Subventionskürzung in hohem Maße Rechnung trägt, gibt es demnach einen beträchtlichen Spielraum, die Finanzhilfen und die Steuervergünstigungen zu reduzieren und so das Budget des Staates auszugleichen und beispielsweise die Einkommensteuersätze für alle Steuerpflichtigen zu verringern.“ Quelle: Seite 44 Weitere Quellen: [7] , z.B.: Seite 35 von 76 Seiten. Demzufolge: Im Jahr 2008 und vor allem im Jahr 2009 sind die Finanzhilfen sprunghaft gestiegen, während die Steuervergünstigungen abgenommen haben. Das Subventionsvolumen ohne Grenzfälle hat im Jahr 2009 einen Höchststand von 164,7 Mrd. Euro erreicht. [8]

Alkoholsteuern, höher Kaufkraft

Wenn man die Alkoholsteuern wie im Konzept vorgeschlagen erhöht und dabei der Konsum auf 85% zurückgeht, dann kann man mit etwa 10 Mrd Euro Mehreinnahmen rechnen. Die Sätze für das SGE muss man dan auch vor dem Hintergrund der daraus resultierenden höheren Preise betrachten. Insgesamt soll das aber nicht kritisiert werden.

Woher die zusätzlichen 27 Mrd Euro durch höhere Kaufkraft herkommen sollen, ist nicht weiter belegt.


Unsere Antwort:

Die höhere Alkoholsteuer haben wir entfallen lassen. Aufgrund der umfassenden Steuer- u. Sozialreform verfügen die Bürgerinnen und Bürger über höhere Einkommen bzw. höhere Haushaltseinkommen. Diese höhere Kaufkraft führt zu höheren Steuereinnahmen. Bei 200 Mrd. EUR bzw. durchschnittlich 5.000 EUR je Haushalt höherer Kaufkraft, ergeben sich MwSt.-Einnahmen von ca. 30 Mrd. EUR. [9]

Einsparung im Sozialbudget

Auf Seite 16 im PDF ist zu sehen, wie 150,4 Mrd Euro im Sozialbudget eingespart werden sollen. Dass Posten wie ALG2 oder Kindergeld zu 100% entfallen, ist richtig und nachvollziehbar, dieses Systeme sollen ja durch das SGE ersetzt werden.

Dass man in der Sozialhilfe 67% = 15,57 Mrd Euro sparen will, scheint mir dagegen eine unzulässige Pauschalisierung. Sicher kann mit SGE Hilfe zum Lebensunterhalt vollständig entfallen. Der große Posten in der Sozialhilfe sind jedoch die Eingliederungshilfen für Behinderte (durcschnittlich 1500,- Euro pro Person und Monat), da wird man quasi gar nicht sparen können, ebensowenig bei den Hilfen zur Gesundheit (durchschnittlich 2000,- Euro pro Person und Monat). Wenn man großzügig rechnet, dass so mancher Betroffene dank SGE einen etwas größeren Teil selbst bezahlen kann, so kommen vielleicht 7 Mrd Euro zusammen.

Des weiteren möchte man großzügig in die Alterssicherung der Landwirte und in die Versorgungswerke greifen, in wieweit sich solche Einsparungen verfassungskonform tatsächlich realisieren lassen, bleibt abzuwarten - aber hier geht es ja nicht um die ganz großen Summen.

Wenig nachvollziehbar ist, warum Arbeitgeberleistungen wie die Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall oder die Betriebliche Altersversorgung für die SGE-Finanzierung herangezogen werden sollen. Die Anmerkung "AG-Leistungen nicht berücksichtigen" macht es ebensowenig klar wie das Nichtansetzen in der Spalte "Sozialbudget neu". Klar ist zumindest, dass so etwas wie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in der Einkommensverteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer umschichten - wenn das wegfallen sollte, dann versteuern die Arbeitnehmer weniger Lohn und die Unternehmen mehr Gewinne - für den Staat nur dann ein Gewinn, wenn das Unternehmen Körperschaftssteuer bezahlt, und auch dann wären es keine 50%.


Unsere Antwort:

Die Werte im Sozialbudget müssen wir auch noch mal überarbeiten. Jeder kann z. B. in den Tabellen SB_08 RV_08 Bund_08 Kosten_SGE-WKP die Werte eingeben, die er meint einsparen zu können. Hier meinen wir können mind.123 Mrd. € eingespart werden.

Einsparung in des Bundes- und Landeshaushalten

In den Bundes- und Landeshaushalten sollen 82,6 Mrd Euro eingespart werden, was sich zu rund 62 Mrd Euro aus den bisherigen Zuschüssen zur gesetzlichen Rentenversicherung zusammensetzt. Diese Zuschüsse sind derzeit ein Ausgleich für sogenannte versicherungsfremde Leistungen, z.B. Kindererziehungszeiten. In wieweit man die ersatzlos wegfallen lassen kann, sei mal dahingestellt. Zusätzlich sollen ja auch noch mal 40% = 76 Mrd Euro der Rentenbeiträge als Steuern vereinnahmt werden (zum Thema "verfassungsgemäße Rentenbesteuerung" siehe [[10]]).

Die restlichen Einsparungen sind mittels einer pauschalen 3%-Kürzung (Verteidigungsetat 10%) vorgesehen. Wie realistisch das ist, sei mal dahingestellt.


Unsere Antwort:

Die Verwaltungs- u. Investitionsausgaben von Bund, Ländern und Kommunen werden um insgesamt 3% gekürzt. Hier ergeben sich Einsparungen in Höhe von rd.15 Mrd. € In einigen Einzelhaushalten des Bundes sind weitere Kostenreduzierungen von mind.5 Mrd. € möglich, insbesondere im Bundesministerium für Verkehr, Bau u. Stadtentwicklung und im Bundesministerium der Verteidigung. Eingespart werden zusätzlich die Bundeszuschüsse an die RV in Höhe von rund 60 Mrd. € Siehe dazu die Tabellen Bund_08 und BL_08

Weitere mögliche Steuereinnahmen: Siehe Arbeitsmappe: Diverse Tabellen 3 und 7

Weitere nicht berücksichtigte zusätzliche Steuereinnahmen könnten bei einer Vereinheitlichung der Mehrwertsteuer auf 19% in Höhe von rund 25 Mrd. € einfließen.

Eine Einführung der Börsenumsatzsteuer in Deutschland von 0,25% von 5 Billionen € gleich rund 25 Mrd. € erbringen.'''Kursiver Text

Fazit

Auch wenn das SGE-Konzept mathematisch nicht zu kritisieren ist: Die zugrundeliegenden Annahmen sind teilweise nicht nachvollziehbar, teils fraglich, zu einem erheblichen Teil auch eindeutig realitätsfern.


Unsere Antwort:

Unsere Antwort lautet:

Das solidarische Grundeinkommen  dient der Existenzsicherung und der Teilhabe am öffentlichen, kulturellen u. politischen Leben;  unterliegt nicht der Steuerpflicht;  beseitigt die Mängel in den jetzigen Steuer- u. Sozialsystemen. Die jetzigen Steuer- u. Sozialsysteme sind intransparent, ungerecht und teilweise Verfassungswidrig wie z.B.:

1. das SGB II (Hartz 4-System) wegen mangelhaften Berechnungen der Leistungen, wegen der Menschenrechtswidrigen Sanktionen und dem Arbeitszwang.

2. die Sozialversicherungssysteme. Während das Existenzminimum in Höhe von 667 Euro in voller Höhe von der Einkommenssteuer freigestellt ist, werden von den Erwerbseinkommen ab dem ersten Euro rd. 20,7% Sozialversicherungsbeiträge an die Sozialversicherungen abgeführt. Dies reduziert die Nettoeinkommen aller Sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen u. Arbeitnehmer jeden Monat um rd. 138 Euro.

    „Das einkommensteuerliche Existenzminimum darf nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht geringer sein als das sozialhilferechtlich definierte Existenzminimum. Es ist für alle Steuerpflichtigen in voller Höhe von der Einkommenssteuer freizustellen (Grundfreibetrag).“
     Quelle:  http://de.wikipedia.org/wiki/Existenzminimum
    In der Höhe des Grundsteuerfreibetrages müssen die Arbeitseinkommen auch von der Beitragspflicht zu den Sozialversicherungen freigestellt werden.
    Deshalb muss es neben dem Steuerfreibetrag auch ein Sozialversicherungsfreibetrag geben, der sicherstellt, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums erwirtschaftete Einkommen Steuer- und Sozialversicherungsfrei ist. 

das Kindergeld und die Kinderfreibeträge. Die bisherigen Kindergeldbeträge zwischen 184 Euro und 215 Euro sind viel zu gering um Existenzsicherung der Kinder sicherzustellen und müssten bereits heute, unter Hartz IV- Bedingungen, mind. 450 Euro betragen. Einige Sozialverbände fordern bereits eine Kindergrundsicherung in Höhe von 500 Euro.

    Die Mängel der Punkte 2 u. 3 führen z. B. bei einer Familie (zwei Erwerbstätige u. 2 Kinder), zu einem um rd. 800 Euro geringeren monatlichen Haushaltseinkommen.

3. das Ehegattensplitting, da die Steuerreduzierung bei der ersten Person in den meisten Fällen nicht ausreicht um die Existenz der zweiten Person sicherzustellen und weil das Ehegattensplitting alle anderen Lebenspartnerschaften finanziell diskriminiert, nur weil diese keine Ehe eingehen.

4. die unterschiedlichen Steuersätze auf Arbeits- u. Kapitaleinkommen.

     Der Spitzensteuersatz auf Arbeitseinkommen beträgt 42% und ab einem Arbeitseinkommen von 250.000 Euro müssen zusätzlich noch 3% Reichensteuer gezahlt werden, so dass die Steuerbelastung der Erwerbseinkommen, inkl. Solidaritätszuschlag, bis zu 47,5 % beträgt. 
     Kapitaleinkommen werden dagegen nur mit insgesamt höchstens 26,4% Steuern belastet. Der tatsächliche Steuersatz auf Zinseinkommen betrug z. B. im Jahr 2008 nur 4% (Zinsaufwendungen der Banken 342 Mrd. Euro, Zinsabschlagsteuer 13,5 Mrd. Euro). 
      Quelle:  
      http://www.bundesbank.de/download/volkswirtschaft/mba/2009/200909mba_ertragslage.pdf   Seite 22von 30
      http://www.bundesbank.de/download/statistik/bankenstatistik/guv_tab3.pdf
      http://wirtschaft.t-online.de/abgeltungsteuer-laesst-staatseinnahmen-drastisch-einbrechen/id_44109058/index
     
      Darüber hinaus werden von den Arbeitseinkommen nahezu die gesamten Sozialversicherungssysteme finanziert.

5. die Steuer- u. Sozialgesetzgebung ist viel zu kompliziert. Es gibt über 30.000 Steuerparagrafen und über 140 Sozialleistungen, die noch nicht einmal Experten überblicken können und die die Bürger völlig überfordern.

6. die gesetzliche Rentenversicherung. Durchschnittsverdiener müssen heute bereits mindestens 25 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um eine Rente in Höhe der Grundsicherung im Alter zu erhalten, also so viel wie Menschen erhalten die keine Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben.

Es fehlt die praktische Erfahrung. Deshalb aber gehen wir davon aus, dass ein Grundeinkommen nicht von heute auf morgen in einem Zug erfolgen kann. Es sollte stufenweise erfolgen, eventuell mit einem Kindergrundeinkommen beginnen und auch nicht gleich mit 100% SGE. Wir müssen reinwachsen und aus den daraus entstandenen Erfahrungen gegebenenfalls reagieren.Kursiver Text