Benutzer:Matthias Kellner/nds-Landesparteitag.1.2009/Geschäftsordnung
Diese Geschäftsordnung enthält ergänzende Regelungen zu der Satzung der Piraten Niedersachsen und wurde zuletzt am 08.12.2007 auf dem 2. Landesparteitag der Piraten Niedersachsen beschlossen.
Definitionen
Mehrheiten
1. Relative Mehrheit: Die meisten positiven Stimmen (z.B. auch nur 20%) 2. Einfache Mehrheit: Mehr als 50% der gültigen, abgegebenen Stimmen 3. Absolute Mehrheit: Mehr als 50% der möglichen (Mitgliederzahl)Stimmen 4. Qualifizierende Mehrheit: Mehr als 75% der gültigen, abgegebenen Stimmen
Allgemeines
1. Jedes Organ der Piraten Niedersachsen gibt sich eine gültige Geschäftsordnung, die als fester Bestandteil in diese Geschäftsordnung integriert ist.
2. Die jeweilige Geschäftsordnung kann mit einfacher Mehrheit von dem entsprechendem Organ beschlossen, geändert oder aufgehoben werden.
3. Änderungen an der Geschäftsordnung müssen begründet und zeitnah nach Abstimmung veröffentlicht werden.
4. Alle Positionen werden in maskuliner Form geführt. Dies soll einer Besetzung durch weibliche Personen nicht hindern oder widersprechen, sondern dient einer vereinfachten, vereinheitlichten und übersichtlicheren Schreibweise.
Landesparteitag
Tagesordnung
1. Zu Beginn der Mitgliederversammlung wird eine Tagesordnung beschlossen. Sie kann im weiteren Verlauf per Antrag geändert werden.
Tagungsleitung
1. Die Mitgliederversammlung wählt zu Beginn eine Tagungsleitung. Die Wahl der Tagungsleitung erfolgt in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Eine konstruktive Abwahl kann jederzeit mit einfacher Mehrheit vorgenommen werden.
2. Die Tagungsleitung leitet die Sitzung, nimmt inhaltliche Anträge, Bewerbungen und Anträge zur Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren Zulässigkeit, führt eine Redeliste, erteilt und entzieht das Wort. Die Tagungsleitung kann für die Protokollführung und für die Durchführung der Wahlen weitere Piraten bestimmen.
3. Die Tagungsleitung ruft die Punkte der Tagesordnung auf und erteilt das Wort in der Regel in der Reihenfolge der Meldungen. Mitgliedern des Landesvorstandes ist das Wort auch außerhalb der Reihenfolge zu erteilen. Ist die Rednerliste erschöpft oder meldet sich niemand zu Wort, so erklärt der Tagungsleiter die Beratung für geschlossen.
4. Die Tagungsleitung kann Redner, die vom Beratungsgegenstand abschweifen, zur Sache verweisen.
5. Piraten die zur Wahl stehen dürfen keine Tagungsleitung, Wahlleiter und / oder -helfer sein.
6. Die Versammlungsleitung kann Redezeitkontingente entsprechend den Erfordernissen vergeben und variabel festlegen, oder Redezeit kürzen.
7. Die Tagungsleitung übt das Hausrecht aus, trägt für den ungestörten Ablauf der Mitgliederversammlung Sorge und kann Personen, die den Fortgang der Mitgliederversammlung erheblich und auf Dauer stören, aus der Mitgliederversammlung ausschließen.
Wahlen
1. Personenwahlen finden grundsätzlich frei und geheim statt. Vor der Wahl wird eine Wahlkommission von der Mitgliedversammlung eingesetzt. Diese besteht aus einem Wahlleiter und mindestens einem Helfer und führt die Wahlen durch.
2. Es werden vom Tagungsleiter oder dem Wahlleiter an alle stimmberechtigten Piraten eindeutige Stimmzettel ausgegeben, die bei einfachen Wahlen auf Anforderung zur Stimmabgabe hochgehalten werden.
3. Bei allen Wahlen und Abstimmungen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen für die Feststellung der Beschlußfähigkeit mit, jedoch nicht für die Ermittlung der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
4. Enthaltungen werden bei Wahlen als "Nein-Stimme" gewertet, aber gesondert aufgeführt.
5. Für den Landesvorstand werden zunächst Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und Schatzmeister in dieser Reihenfolge gewählt, wobei mit einfacher Mehrheit beschlossen werden kann, dass die Wahl gleichzeitig erfolgt. Anschließend werden die Beisitzer gewählt, wobei über jeden Beisitzer einzeln abgestimmt wird. Gewählt ist jeder Beisitzer, der die einfache Mehrheit der Stimmen erreicht.
6. Lässt das Abstimmungsergebnis keine eindeutige Zuordnung der Sitze zu, so findet zwischen den Beisitzerkandidaten mit der von der Grenze betroffenen Stimmenzahl eine Stichwahl statt, bei der jeder Stimmberechtigte nur eine Stimme hat. Dieses Verfahren wird gegebenenfalls wiederholt.
Wahlen zu Listen
1. Kandidaten für Listen werden bei Landesparteitagen aufgestellt.
2. Auf dem Stimmzettel dürfen maximal drei der zu vergebenden Stimmen einem einzelnen Kandidaten gegeben werden.
3. Pro Stimmzettel dürfen höchstens die (Anzahl der Kandidaten zuzüglich eins) Stimmen verteilt werden.
4. Ein Kandidat gilt als gewählt, wenn er mindstens fünf Stimmen erhält.
5. Bei Stimmengleichheit wird eine Stichwahl zwischen den stimmgleichen Kandidaten durchgeführt.
6. Die Reihenhfolge auf der Liste ergibt sich durch die Anzahl der auf einen Kandidaten abgegebenen Stimmen. Je mehr Stimmen ein Kandidat erhalten hat, desto höher ist sein Listenplatz.
7. Wenn ein Kandidat auf der Liste nicht mehr kandidiert, so rückt der nachkommende Kandidat um einen Platz auf.
Geschäftsordnungsanträge
1. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann nach jedem Redebeitrag einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Es zeigt dies durch Meldung an. Während eines Redebeitrages oder einer Abstimmung sind Geschäftsordnungsanträge nicht zulässig.
2. Anträge zur Geschäftsordnung können u. a. sein:
1. Antrag auf Schluss der Redeliste, 2. Antrag auf sofortige Abstimmung, 3. Antrag auf Vertagung, 4. Antrag auf Redezeitbegrenzung, 5. Antrag auf Unterbrechung, 6. Antrag für einen neuen Kandidaten für die Tagesleitung, 7. Antrag auf Nichtbefassung eines Antrages.
3. Über Geschäftsordnungsanträge ist gesondert und vor der weiteren Behandlung der Sache selbst zu beraten und abzustimmen.
4. Der antragstellende Pirat begründet seinen Antrag in einem Redebeitrag von maximal drei Minuten. Daraufhin wird eine ebenso lange Gegenrede zugelassen. Danach wird über den Antrag mit einfacher Mehrheit entschieden. Meldet sich niemand zur Gegenrede, so gilt der Antrag als angenommen.
Anträge
1. Antragsberechtigt sind alle Piraten des Landesverband Niedersachsen.
2. Inhaltliche Anträge sollen nach Möglichkeit so rechtzeitig der Bundesgeschäftsstelle vorliegen, dass sie allen Mitgliedern mit der Einladung zugeleitet werden können.
3. Anträge können bis 2 Tage vor Beginn der Mitgliederversammlung eingereicht werden. Eine nachträgliche Annahme ist nur durch Änderung der Tagesordnung möglich. Änderungs-, Ergänzungs- und Alternativanträge sind immer möglich.
4. Über Anträge wird mit einfacher Mehrheit beschlossen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
Öffentlichkeit
1. Der Landesparteitag tagt grundsätzlich öffentlich. Auf Antrag von einem Zehntel der stimmberechtigten Piraten oder auf Antrag des Landesvorstandes können mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen Öffentlichkeit und Presse für bestimmte Tagesordnungspunkte, insbesondere bei Personaldebatten, ausgeschlossen werden.
Protokoll
1. Über den Sitzungsverlauf ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie muß die Anträge, Beschlüsse, Abstimmungs- und Wahlergebnisse enthalten. Sie ist vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter sowie dem Tagungsleiter zu unterzeichnen.
Delegiertenkonferenz
1. Es gilt vorbehaltlich die Geschäftsordnung des Landesparteitags.
Schiedsgericht
1. Noch keine Geschäftsordnung vorhanden.
Vorstand
Aufgaben des Vorstandes im Allgemeinen
1. Der Vorstand setzt sich gemäß gültiger Landessatzung zusammen.
2. Der Landesvorstand hat die Aufgabe im Rahmen der Richtlinien des Landesparteitages bzw. der Delegiertenkonferenz alle Belange des Tagesgeschäftes zu regeln die mit der Organisation des Landesverbandes zusammenhängen.
3. Dazu gehört auch die Vorbereitung, Ausrichtung und Koordination der Landesparteitage bzw. Delegiertenkonferenzen.
Aufgaben der Vorstandsmitglieder
Die Mitglieder des Vorstandes haben im Einzelnen folgende besondere Aufgaben im Zuge der Delegation und Spezialisierung:
Vorstandsvorsitzender
1. Der Vorstandsvorsitzende hat die primäre Aufgabe mit dem Vorstand als Mittel den Landesverband zu koordinieren.
Stellvertretender Vorsitzender
1. Der stellvertretende Vorsitzende hat die primäre Aufgabe den Vorsitzenden in dessen Abwesenheit in all seinen Aufgaben zu vertreten.
Schatzmeister
1. Der Schatzmeister ist verantwortlich für die Führung der finanziellen Mittel des Landesverbandes Niedersachsen.
Beisitzer
1. Übernehmen vom Vorstand verteilte Aufgaben, den Anforderungen und Fähigkeiten entsprechend.
sonstiges Vorstand
1. Aufgaben zur Durchführung der Geschäfte können durch den Vorstand frei vergeben werden.
2. Bei, im laufenden Jahr, frei werdenden Positionen, übernimmt ein anderes Vorstandsmitglied die Aufgaben des ausgefallenen Mitglieds.
3. Der Landesvorstand tritt mindestens monatlich zusammen. Sofern keine besonderen Umstände bestehen sind die Diskussionen nach öffentlich zu führen oder zumindest Parteimitglieder als Zuhörer / Gäste zuzulassen.
4. Bei jeder Vorstandssitzung wird ein Pirat zum Versammlungsleiter und einer zum Protokollanten bestimmt.
5. Auf Antrag eines Zehntels der Piraten kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.
Kassenprüfung
1. Kassenprüfungen dürfen unangemeldet erfolgen.
2. Dem Landesparteitag muss eine lückenlose Kassenprüfung vorgelegt werden, die nicht älter als drei Wochen ist.